sonnur demiray

Haarsträubende „Beweisführung“ beim Prozess beim 6.Staatsschutzsenat in Stuttgart gegen angebliche Mitglieder „ der Anatolischen Föderation“

Hörbar erleichtert war der Vorsitzende Richter,als am 23.10.14 eine Kriminalhauptkommissarin des Bundeskriminalamtes (BKA) als Zeugin der Anklage den Gerichtssaal betrat: Endlich am 13. Verhandlungstag erhellende Aussagen zur Struktur der sogenannten „Rückfront“ der DHKP-C („ Revolutionäre Volksbefreiungsfront“). Mit “ Rückfront“ bezeichnet der Staatsapparat von ihm angenommene Strukturen zur Finanzierung und Unterstützung der DHKP-C in Europa. Die DHPK-C hatte sich zu Anschlägen in der Türkei bekannt, zuletzt 2013 auf die US-Botschaft in Ankara, bei dem ein Wachmann und der Attentäter ums Leben kamen. Was dann aber von der Zeugin kam war alles in allem haarsträubend.

Zunächst einmal wiederholte sie bereits bekannte „Erkenntnisse“des BKA, denen zur Folge die DKP-C („Revolutionäre Volksbefreiungsfront“) angeblich eine marxistisch-leninistische Organisation sei, die unter anderem durch einen bewaffneten Kampf die Errichtung eines „marxistisch-leninistischen Staats“ in der Türkei anstrebe.
Zu ihrer“ Rückfront“ in Europa gehören nach BKA auch die „Anatolische Föderation“ oder Solidaritätsvereine für Familien von Gefangenen“. Bei einer Vielzahl von Veranstaltungen und Kampagnen wie auch auf Konzerten der „Grup Yorum“ würden regelmäßig Spenden gesammelt. Mit denen würden auch Waffen für die DHKP-C gekauft. Konkrete Nachweise dafür blieb die BKA-Beamtin allerdings schuldig. Und das „Hohe Gericht“ fragte auch nicht nach. Anderseits musste sie zugeben, dass dem BKA die Durchlässigkeit von „Rückfront“ und der DHKP-C unbekannt ist. Den vier Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, sie hätten als Mitglieder der „Anatolischen Föderation“ Spenden gesammelt. In ihren weiteren Aussagen weitete die BKA Beamtin, dann die „Rückfront“ auf die größte linke Anwaltsvereinigung der Türkei DHKP-C der Anwaltsvereinigung HBB. Aufschlussreich waren die Antworten auf die Nachfragen der Verteidigung. Deutlich wurden vor allem die trüben Quellen, aus denen das BKA seine Informationen über die DHKP-C schöpft. Unter anderem ein türkischer Polizeigeheimdienst, in dem das BKA einen Verbindungsmann hat, den die Zeugin „Schmidt“ nannte. Die Berichte würden von ihrer Behörde zwecks besserer Verständlichkeit nur „marginal“ umgeschrieben. Allerdings würden die so gewonnenen „ Erkenntnisse“ nicht überprüft. „So gelangt türkische Propaganda ungefiltert ins Gericht. Und dem Gericht ist es recht, meint ein Verteidiger im Gespräch mit der „Roten Fahne.“
Haarsträubend dann das, wovon die Zeugin der Anklage nach eigenen Angaben über ihre Quell

en nichts erfahren hatte.Über die Durchsuchungen der türkischen „Rechtsbüros des Volkes“ beispielsweise, dessen „Vergehen“ die Verteidigung von angeblichen Mitgliedern der DHKP-C besteht, weiß sie nichts.

Keine Ahnung hat sie auch von der Stellungnahme des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Löning aus dem Jahr 2013. Darin heißt es unter anderem:“ Ich bin zutiefst besorgt über die Festnahme von 15 RechtsanwältInnen in der Türkei. Bei den Festnahmen wurden Akten..beschlagnahmt und physische Gewalt angewendet.“ (aus Mitteilungen des Auswärtigen Amtes vom 28.1.2013) Und natürlich ist der wackeren Ermittlerin des BKA auch die dreijährige Untersuchungshaft des Rechtsanwalts uns Menschenrechtsvereidigers Muharrem Erbey im Gefängnis von Dyarbakir unbekannt. Er hatte sich unter anderem dafür eingesetzt, das Kurden vor Gericht kurdisch sprechen dürfen. Im November 2012 wurde ihm in Berlin der Ludovic-Trarieux- Menschenrechtspreis verliehen. Seit dem 14.April 2014 ist Erbey wieder auf freien Fuß. (nach: „Pressemitteilung der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 15.4.14.)
Schließlich kennt die BKA-Beamtin wohl auch nicht die Äußerung der Hamburger Anwältin Gül Pinar: Noch nie in der Geschichte der Republik haben sich so viele Rechtsanwälte in Haft befunden.(“ Neues Deutschland „ vom 19.12.13)

Das „Hohe Gericht“ indessen nahm am 23.10.14 die Auseinandersetzungen zwischen Verteidigung und Zeugin der Anklage kommentarlos zur Kenntnis. Sie soll noch zu angeblichen persönlichen Beziehungen der Angeklagten zur „Rückfront“ hier in Deutschland aussagen.
 Dieser Prozess muss sofort eingestellt werden! Die Angeklagten müssen sofort auf freien Fuß gesetzt werden.

Roten Fahne 4/2015