antifa

Halle: Aufruf zur Prozessbeobachtung

Am 28.8. findet am Amtsgericht Halle (Saale) die Hauptverhandlung gegen den Genossen Frank Oettler statt. In der Verhandlung geht es um den Einspruch gegen den Strafbefehl vom 22.01.2018.

Der Straßenbahnfahrer Frank Oettle wurde mit einem Strafbefehl in Höhe von 2.473,50 Euro belegt. Außerdem wurde ihm in einer Unterlassungsklage mit der Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 1⁄4 Million Euro verboten, einen bekannten Faschisten (Sven Liebich) als das zu bezeichnen, was er ist – ein Mensch mit einer reaktionären faschistischen Ideologie. Das Gericht in Halle sah es tatsächlich als Verletzung der Persönlichkeitsrechte an, ein früheres Mitglied der menschenverachtenden „Blood & Honour“-Gruppierung als einen Neonazi zu bezeichnen. Anstelle dem verharmlosenden Verfassungsschutzbericht zu folgen, wird den Beteuerungen von Liebich einfach geglaubt, dass er kein Neonazi sei. Selbst der Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt von 2003 musste zu der Einschätzung kommen, dass Liebich seit Jahren „die Organisierung der Rechtsextremen unter seiner Führung, eine Renaissance der ‚Anti-Antifa‘-Arbeit der rechtsextremistischen Szene, den Ausbau seiner Händlertätigkeit mit szenetypischen Produkten wie einschlägige CDs, Publikationen und Kleidung“ verfolgt.

Es wird gebeten so früh wie möglich zu erscheinen, ca 7:00 Uhr, damit möglichst wenige Faschisten mit in den Saal kommen können. Das Amtsgericht und das Landgericht Halle probieren damit öffentliche antifaschistische Arbeit zu kriminalisieren. Kommt zur Verhandlung am 21.08.2019, 9.00 Uhr im Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale), Saal 1.030 und unterstützt Frank Oettler.

Staat und Nazis, Hand in Hand, Organisiert den Widerstand!

Kampf der Klassenjustiz!

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Magdeburg