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Hambacher Forst: 19/3EVICTION: GRÜSSE VON UPIII

Letzte Woche wurde die UPIII ein erstes Mal in der JVA besucht. UPIII ist seit dem 19. März in Haft, nachdem sie bei einem Polizeieinsatz im Hambacher Forst estgenommen wurde. Sie ist die aktuell einzige Hambi Gefangene.

Für UPIII wurde §119 StPO „Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft“ und damit die Besuchsüberwachung angeordnet, was beinhaltet, dass jeder Besuch einzeln bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden muss. Die ersten Anträge auf Besuchserlaubnisse wurden direkt einen Tag nach der Verbringung der UPIII in die JVA Köln Ossendorf gestellt. Feiertage, Urlaub und die übliche Wartezeit führten dazu, dass die ersten Erlaubnisse erst fünf Wochen später erteilt wurden. Da auch die Terminvereinbarung in der JVA einiges an Zeit braucht, fand der erste Termin erst in der zweiten Maiwoche – sieben Wochen nach der Inhaftierung – statt. Laut § 19 StVollzG NRW steht dem Gefangenen zwar das Recht auf Besuch zu, die genaue Ausgestaltung unterliegt allerdings den Anstalten und der Kontrolle der Staatsanwaltschaft.

Neben den Erlaubnissen werden allerdings auch die Anträge auf Kostenübernahme für den*die Dolmetscher*in nur langsam bearbeitet, der*die durch die angeordnete akustische Überwachung durch anwesende und mithörende Beamte für die Besuche notwendig ist. Somit musste die Besucher*in für seine*ihre eigene Überwachung bezahlen. Die Rückerstattung erfolgt hoffentlich nach Entscheidung über den Antrag. Eine der Schließer*innen erklärte bei dem Besuch, dass die JVA keine*n Dolmetscher*in vorsah, da durch die Nichtangabe der Identität der UPIII nicht ermittelt werden konnte, aus welcher Sprache übersetzt werden müsse.

UPIII geht es gut. Sie ist in einer Einzelzelle, hat eine Stunde Hofgang und drei Stunden Umschluss pro Tag. Sie lernt Deutsch von ihren Mitgefangenen, die sie auch sonst im Antrags- und Anstaltsalltag unterstützen. Vegane Ernährung scheint der Knast immer noch nicht auf die Reihe zu bekommen. Über den Einkauf kann sie zusätzlich Lebensmittel beziehen.
Nach außen ist sie sehr stark isoliert. Sie hat bisher zwei Briefe und zwei Besuche von ihrem Anwalt bekommen. Die Post hängt ebenfalls wegen § 119 StPO in der Postkontrolle fest. Einige Briefe wurden auch wieder zurückgeschickt. Mit Anklageerhebung sind die Briefe wahrscheinlich von der StA an das Gericht gewechselt und warten nun dort auf einem Schreibtisch auf die neugierigen Nasen der Justiz.

Da es die letzten Wochen nur über die Geldüberweisung möglich war, ihr mitzuteilen, dass sie von den Menschen außerhalb der Mauern nicht vergessen wird, hat sie in regelmäßigen Abständen Geld überwiesen bekommen, was ihr auch regelmäßig durch die Schließer mitgeteilt wurde.
Auf einen Prozesstermin ist innerhalb der nächsten vier Wochen zu hoffen. Mit dem eintönigen Warten auf den Prozess scheint sie gut umgehen zu können.
Sie lässt uns alle hier draußen grüßen!

Der nächste Besuchstermin konnte schon vereinbart werden.