129

Hauptverhandlungstermine in §§129a/b-Verfahren gegen acht Kurden sowie eine Kurdin wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung der PKK

Geplant ist, dass Verteidigung und Staatsanwaltschaft am 9. Februar PLÄDIEREN. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

9.2., 9.30 Uhr, Saal 10, Regierungsstraße 7, Koblenz

Vor dem OLG Stuttgart-Stammheim wurde am 16. April 2019 das Hauptverfahren gegen die Aktivisten Veysel S. (38), Agit K. (27), Özkan T. (34), Cihan A. (39) und die Kurdin Evrim A. (36) eröffnet. Von diesen Angeklagten befinden sich drei in Untersuchungshaft und zwei auf freiem Fuß.

Die Termine: 4., 5., 11., 12. Februar – jeweils 9.00 Uhr, Saal 1, Asperger Str. 47, Stuttgart-Stammheim, anschl. zweiwöchige Pause

Am 8. Oktober 2020 wurde das Hauptverfahren gegen den in U-Haft befindlichen Kamuran Yekta V. (33) vor dem Staatsschutzsenat des OLG Stuttgart-Innenstadt eröffnet.

Die Termine: 2., 3., 9., 10., 16., 17., 23. und 24. Februar – jeweils um 9.00 Uhr (außer 3.2.: 10.00 Uhr), Asperger Str. 47, Stuttgart-Stammheim

Seit dem 8. Januar 2021 verhandelt der Staatsschutzsenat des OLG Koblenz gegen den Kurden Hüseyin A. (60), der sich in der JVA Koblenz in U-Haft befindet.

Die Termine: 4.2., 14.00 Uhr, 5.2. 9.00 Uhr, 10.2. 9.00 Uhr, 11. 2. 9,.00 Uhr, 12. 2. 9.00 Uhr,

18.2. 14.00 Uhr, 19.2. 9.00 Uhr

Saal 10, Regierungsstr. 7, Koblenz

In nahezu allen Fällen stehen die Aktivisten wegen ihrer politischen Betätigung vor Gericht; individueller Straftaten werden sie nicht beschuldigt. Eine Ausnahme bildet das Verfahren gegen vier Kurden und eine Kurdin vor dem Stuttgarter OLG. Ihnen wird neben mutmaßlicher Mitgliedschaft bzw. Unterstützung auch Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und versuchte Nötigung vorgeworfen. Diese Anklagepunkte beruhen allerdings auf den umfänglichen Aussagen eines Kronzeugen, der wegen seiner Lügen und Widersprüchlichkeit selbst vom Gericht als unglaubwürdig betrachtet wird und inzwischen selbst angeklagt ist.

Aktuell sind 11 kurdische Aktivisten in Straf- oder Untersuchungshaft. Seit der Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2010 entschieden hat, auch die PKK als eine „terroristische“ Vereinigung im Ausland gem. §§129a/b StGB einzustufen, wurden bisher 45 Kurdinnen und Kurden von AZADÎ unterstützt.

AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für

Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln

Tel. 0163 – 0436 269

28. Januar 2021