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Prozessbericht vom 21.Juli 2010 im Prozess gegen die Düsseldorf Drei

2010-07-26
Im Prozess gegen die drei Mitglieder der Anatolischen Föderation Nurhan E. Cengiz O., Ahmet I., am letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause, die bis zum 23. August andauern wird, stellte Britta Eder, Rechtanwältin von Cengiz O., einen Beweisantrag, der die im laufenden Verfahren fehlende Darlegung vor der Öffentlichkeit, im Kontext zu den von der BAW angeordneten TKÜ im Bezug auf Nurhan, die sich innerhalb ihrer politischen Arbeit auch für das Asyl bzw. Ausländerrecht eingesetzt hat. Breidling (Richter vor dem OLG) gab bekannt, das hierzu ein Sprachsachverständiger geladen wird, um die TKÜ Maßnahmen in die Beweisführung einfließen zu lassen.


Breidling kommentierte in seiner zynischen Art, die politische Arbeit von Nurhan, Zitat; sie sei „stramm dabei“, über ihre Arbeit in der Föderation hinaus.


Seit gestern dem 20. Juli werden die Stammheim Urteile in das Verfahren einbezogen und verlesen.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Übernahme des ersten Urteils im Stammheimer Prozess gegen Mustafa Atalay und dem zuletzt geführten gegen u.a. Ahmet D. Yüksel. Die Einbeziehung des Deals, im Kontext zu dem in Düsseldorf geführten Prozess sei so Anni Pues, aufgrund der Rechtslage und der begrenzten Indiziellen Sachlage als sehr gering einzuschätzen, und verwies auf das so wörtlich; „Handeln mit Gerechtigkeit“. Weiter wird versucht die Urteile im Stammheim Verfahren auf das Düsseldorfer gegen die drei überzustülpen um überhaupt eine für die BAW zielführende Vorgehensweise zu haben.
Zum Schluss des heutigen Prozesstages verwies Breidling darauf die Verteidigung solle die Zeit nutzen um die Frist zur Beweisantragseinbringung, die nach der Pause beginnt einzuhalten. Perspektivisch wird er diese ablehnen, und den Termin dafür noch bekannt geben. Der wesentliche Bestandteil nach der bisherigen Auswertung der aus den Niederlanden, Belgien, Italien und der Türkei übernommenen, sowie der vom LKA/BKA zusammengefügten angeblichen Beweise, die auf CD’s, Kasetten, Bücher und Vereinszeitungen Inhalt waren, einem Sommercamp in Eberbach, das angeblich zu Schulungszwecken benutzt, um die Rückfront der DHKP-C zu stärken, die üblichen Überwachungsmaßnahmen, die Vernehmung von angeblichen Zeugen des LKA/BKA, die sich überwiegend auf die Akten aus der Türkei bezogen, sonst kaum bis nur bedingte Aussagen machen konnten, was über die „üblichen“ Spitzelein hinaus ging. Die Illegalisierung der politischen und Ideologischen Arbeit, sowie die Privaten, sozialen und kulturellen Treffen der Mitglieder der Anatolischen Föderation, und explizit der drei Angeklagten, in einen Kontext mit Anschlägen zu bringen die in der Türkei von der DHKP-C verübt wurden, Waffenlieferungen von Europa in die Türkei, an denen die drei Maßgeblich beteiligt gewesen seien, und die Einbeziehung sie (Nurahn E. Cengiz.O) seien einer der Gebietsleiter für die BRD gewesen bzw. Nurhan als Gründungsmitglied der Anatolischen Föderation und erste Bundesvorsitzende, weibliches Führungsmitglied in der Europa zuständigen Rückfront sei, werden nun nach der Sommerpause Anlass genug sein, um auch weiterhin einen Schauprozess in alter Manier zu veranstalten.
Frank Bonn, Prozessbeobachter der Roten Hilfe der OG düsseldorf-Neuss

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