latife

In den Zeitun­gen steht viel! Neunter Tag im Prozess gegen Latife

Es war der erste Ver­hand­lungstag nach Verkün­dung des «Selb­stle­sev­er­fahrens» am OLG Düs­sel­dorf, doch der indi­rekte Auss­chluss der Öffentlichkeit von der Beweis­er­he­bung spielte dies­mal noch keine Rolle: Geladen war ein weit­erer Zeuge des BKA in Meck­en­heim. Der Tag, der zwis­chen­zeitlich einige Län­gen aufwies, endete schließlich mit einem Etap­pen­er­folg von Lat­ifes Vertei­di­gung und einer kleinen Verän­derung des Drehbuchs. Es ging zunächst aber plan­mäßig um die Ver­merke des BKA-Beamten Andrew M., der Teile seines Beruf­slebens mit Recherchen zur türkischen DHKP-C und ihren ver­meintlichen Mit­gliedern in der BRD zuge­bracht hat. Diesen Auf­gaben­schw­er­punkt gab der Zeuge aber schon fünf Jahre vor Prozess­be­ginn ab, sodass die von ihm einge­sam­melten Infor­ma­tio­nen in der «Struk­tu­rakte» sämtlich aus einer Zeit sind, in der Lat­ife noch gar nicht Vor­sitzende der Ana­tolis­chen Föder­a­tion war.

Kopien von Kopien als Basis für Haftstrafen

Das hin­derte den Senat des OLG nicht, ihn umfänglich zu seinen Ver­merken in der Akte zu befra­gen, wobei Andrew M. – anders als seine Kol­le­gin Nicole S. bei der vor­ange­gan­genen Befra­gung – jedoch auf seine Erin­nerung beschränkt blieb und nicht in Aufze­ich­nun­gen nach­se­hen kon­nte, wenn er vom Vor­sitzen­den Richter Schreiber auf einzelne der Ver­merke ange­sprochen wurde, was teil­weise zu Lücken in seiner Erzäh­lung führte. Der 49-Jährige war bis zum Jahr 2010 schw­er­punk­t­mäßig mit «organ­i­sa­tions­be­zo­ge­nen Erken­nt­nis­sen» zur DHKP-C befasst, nach­dem im Jahr 2004 die Daten aus der Durch­suchung des Presse­büros Özgür­lük in Rot­ter­dam an das deutsche BKA weit­ergegeben wor­den waren.

Andrew M. kon­nte einiges Erhel­len­des zu diesen Daten beitra­gen: So waren die Zuhörer*innen zunächst erneut über die schiere Daten­menge ver­wun­dert, die von der DHKP-C ange­blich dort auf einem Rech­ner gehortet wor­den sein sollen. Sage und schreibe 1,2 Terrabyte sollen den nieder­ländis­chen Ermittler*innen bei ihrer auf das Recht­shil­feer­suchen der iPolizei in Peru­gia fol­gen­den Durch­suchung des Presse­büros in die Hände gefallen sein – eine für die frühen 2000er Jahre unge­heure Menge an Daten. Im Zuschauer­bere­ich wuchs das Staunen aber weiter, als M. über den Umgang der Behör­den mit diesen 1,2 Terrabyte aus­sagte. Immer­hin sind sie Kern der Bewe­is­führung bei vie­len harten Urteile gegen ver­meintliche DHKP-C-Angehörige.

So bestätigte der BKA-Beamte auf Nach­frage des Richters aus­drück­lich, dass den deutschen Ermittler*innen niemals etwas anderes vorgele­gen habe als «Kopien von Kopien» der Daten, die von den Nieder­lan­den per Image-Backup an das BKA über­stellt wor­den seien. Auf weit­ere Nach­frage von Richter Schreiber gab Andrew M. zudem an, dass die beschlagnahmten Orig­i­nal­dateien niemals in Deutsch­land gesichtet wur­den. «Mut­maßlich» seien sie ans Presse­büro Özgür­lük zurück­gegeben wor­den, nach­dem eine Auswer­tung in Ital­ien erfolgt sei.

Dass sich die deutschen Ermitt­tlungs­be­hör­den, die sich auf poli­tis­che Weisung des Innen­min­is­teri­ums hin mit den Struk­turen einer aus­ländis­chen Organ­i­sa­tion beschäfti­gen sollen, über zehn Jahre lang auf Beweis­mit­tel ver­lassen, die ihnen im Orig­i­nal nie vor­la­gen und von denen immer nur «Kopien von Kopien» ein­se­hbar waren, müsste auch bei unvor­ein­genomme­nen Beobachter*innen mehr als Kopf­schüt­teln aus­lösen: Immer­hin sind mehrere Men­schen deswe­gen seit Jahren im Knast, teil­weise unter Iso­la­tions­be­din­gun­gen. Zuletzt wur­den bekan­ntlich in Stuttgart gegen vier Angeklagte Haft­strafen zwis­chen viere­in­halb und sechs Jahren ver­hängt. Auch hier war die so genan­nte «Struk­tu­rakte» der wesentliche Bestandteil von Anklage und Urteil.

Putzen als Konspiration

Inhaltlich gab Andrew M. anson­sten mehr oder weniger Bekan­ntes zum besten. Da und dort gelang dem BKA die Entschlüs­selung ver­wen­de­ter Codes, ange­blich etwa für die Ersatzbe­griffe für «Waf­fen» und «Muni­tion», hier und da ließen sich über die aufge­fun­de­nen Daten ver­meintliche Aufträge der Organ­i­sa­tion an die ange­bliche «Rück­front» in Europa rekon­stru­ieren. Dabei han­delte es sich dem Zeu­gen zufolge in der Haupt­sache um Kuri­er­di­en­ste. Auch zu den ange­blichen DHPK-C-Publikationen hat der Zeuge jahre­lang gear­beitet. Er kon­nte jedoch nichts mit­teilen, dass nicht schon durch seine Kol­le­gin am siebten Prozesstag aus­ge­sagt wor­den wäre. Inter­es­sant war lediglich, dass Andrew M. die Zeitschriften nicht für eine wesentliche Finanzierungsquelle hielt, teil­weise seien sogar Schulden durch ihre Her­aus­gabe entstanden.

Größeren Raum bei der Befra­gung durch den Vor­sitzen­den Richter nahm dann noch ein in der Schweiz sichergestelltes Doku­ment ein, in dem die DHKP-C ange­blich ihre Kader in Europa zu «kon­spir­a­tivem Ver­hal­ten» auf­forderte. Das Schreiben, dass vom Zeu­gen trotz fehlen­dem Absender «ein­deutig» der DHKP-C zuge­ord­net wurde, lis­tet jedoch lediglich einige Ver­hal­tensweisen auf, die für alle, die poli­tisch arbeiten Selb­stver­ständlichkeiten darstellen soll­ten. Dabei ging es neben hil­fre­ichen Tipps zum Verzicht auf sinnloses Herum­tra­gen von Feuer­waf­fen, zum Tele­fonieren und zur Ver­nich­tung von Daten aber auch um einen «pfleglichen Umgang» mit aus­geliehenen KFZ und um «saubere Räume in den Vere­inen». Diese stell­ten schließlich das «Fen­ster nach draußen» dar, weshalb auch Besucher*innen der Vere­ine immer fre­undlich emp­fan­gen wer­den sollten.

Die Absicht der Gen­er­al­staat­san­waltschaft, dieses Textdoku­ment in den Prozess einzuführen, erscheint klar, führt aber auf einen genauso absur­den Weg wie der in anderen Fällen gemachte Vor­wurf, ein zuhause gelassenes Mobil­tele­fon sei Aus­druck beson­ders kon­spir­a­tiver Energie. Wer dem­nach Autos gere­inigt zurück­gibt oder Besucher*innen nicht in völ­lig ver­sifften Läden empfängt, ver­hält sich dem­nach gemäß der Anweisun­gen der Ter­rorzen­trale in der Türkei und somit für das BKA höchst verdächtig. Dann kann es eigentlich nur heißen: Öfter mal den Schim­mel frei wuch­ern lassen und inter­essierten Besucher*innen die Türe vor der Nase zuschlagen…

Andrew M. war anson­sten meis­tens mit der Auswer­tung der nor­maler­weise nur jährlichen Parteierk­lärun­gen der DHKP beschäftigt, die in der Regel nur zum Jahrestag der Parteigrün­dung veröf­fentlicht wer­den. Damit kann er nicht sehr viel zu tun gehabt haben, wieder­holten sich in ihnen doch in den meis­ten Fällen die Aus­sagen des Vor­jahres – den Ansprachen zu Neu­jahr der deutscher Regierun­gen for­mal nicht unähn­lich. Immer­hin kon­nte Andrew M. da deut­liche inhaltliche Unter­schiede fest­stellen und kon­sta­tieren, dass die DHKP als vor­rangiges Ziel regelmäßig darin angab, die «ver­fas­sungs­gemäße Ord­nung der türkischen Repub­lik stürzen zu wollen».

Die Zeit, die der Krim­i­nal­beamte durch die doch eher spo­radis­chen Erk­lärun­gen der DHKP-Parteiführung übrig hatte, ver­brachte Andrew M. damit, in deutschen Ämtern zu «recher­chieren», welche der migrantis­chen Vere­ine, die sich der Ana­tolis­chen Föder­a­tion zurech­neten, über­haupt existierten und wie es sich mit den im Vere­in­sreg­is­ter angegebe­nen Kon­tak­t­daten ver­hielt. Fast eine Stunde dauerten die Aus­führun­gen zu seinen dabei gewonnenen «Erken­nt­nis­sen». Teil­weise wurde dabei Sen­sa­tionelles zu Tage gefördert: Manche der Vere­ine waren einige Jahre nach ihrer offiziellen Grün­dung prak­tisch nicht mehr existent.

Auch das sollte wohl illus­tri­eren, dass die ganze Sache mit den Vere­inen für das BKA und das Innen­min­is­terium ein großer Schwindel ist. Wer allerd­ings schon­mal einen Verein grün­dete oder auch nur selbst mal Mit­glied irgen­deines Kan­inchen­züchter­vere­ins gewe­sen ist, weiß, dass Vere­ine eine höchst amor­phe Organ­i­sa­tions­form darstellen. Sie wer­den gegrün­det, mal mit, mal ohne for­male Voraus­set­zun­gen, sie gener­ieren oder ver­lieren Mit­glieder und sie arbeiten oder arbeiten auch nicht. Die Ana­tolis­che Föder­a­tion jeden­falls arbeit­ete, nachzule­sen in der umfan­gre­ichen Anklageschrift, in der Lat­ife Vorträge und Sem­i­nare, poli­tis­che Kam­pag­nen und auch vielfältige Demon­stra­tio­nen im Rah­men ihrer Vere­in­stätigkeit vorge­wor­fen werden.

Der «Tiefe Staat», die DHKP-C und das BKA

Span­nend wurde es nochmal nach der Mit­tagspause, als Andrew M. von sich aus über einen bere­its 1996 aus­ge­führten tödlichen Anschlag auf einen türkischen Indus­triellen plaud­erte, während er Aus­führun­gen zur Glaub­würdigkeit der DHKP-C-Bekenntnisse machte. Dabei erwäh­nte der Zeuge, dass es im Rah­men der «Ergenekon»-Ermittlungen in der Türkei auch Behaup­tun­gen gegeben habe, der Anschlag auf Özdemir Sabancı 1996 sei ein Teil der geheimen Oper­a­tio­nen des «Tiefen Staats» gewe­sen. Er sel­ber glaube das jedoch nicht, da die DHKP-C diese Ver­mu­tun­gen stets zurück­gewiesen habe. Noch bei der Durch­suchung der Räume der Ana­tolis­chen Föder­a­tion in Köln im Jahr 2008 seien auf einem der mitgenomme­nen Rech­ner DHKP-C Schriften gefun­den wor­den, die den «Ergenekon»-Zusammenhang mit dem Atten­tat zurückwiesen.

Diese – unforcierte – Erwäh­nung des «Ergenekon»-Verfahrens lieferte eine Steil­vor­lage für die Vertei­di­gung. Lat­ifes zweiter, erst kür­zlich in ihre Vertei­di­gung einge­tretene Anwalt, Yener Sözen, griff das Thema auf: Der selbst aus der Türkei stam­mende Vertei­di­ger wollte von Andrew M. wis­sen, wie das BKA zu seinen Erken­nt­nis­sen zu Anschlä­gen und Vorgän­gen in der Türkei kommt. M. gab an, dass der BKA-Verbindungsbeamte in der Türkei bei den dor­ti­gen Sicher­heits­be­hör­den ein­fach nach­frage. Den Aus­sagen der türkischen Behör­den glaube man beim BKA. Schließlich seien sie jew­eils im Rah­men eines Recht­shil­feer­suchens erfolgt. Doch man ent­nehme Infor­ma­tio­nen auch bes­timmten Presseartikeln, z.B. aus der «Hür­riyet». Auf die explizite Nach­frage Sözens, ob Angaben türkischer Sicher­heits­be­hör­den dem­nach völ­lig ungeprüft über­nom­men wür­den, antwortete Andrew M. mit einem klaren und schlichten «Ja.»

Sözen wollte daraufhin von Andrew M. wis­sen, ob er die so ver­trauensvolle Über­nahme von Erken­nt­nis­sen türkischer Sicher­heits­be­hör­den durch das BKA vor dem Hin­ter­gund der «Ergenekon»-Ermittlungen und der inter­na­tional gemachten Folter­vor­würfe gegen die Türkei eigentlich recht­fer­ti­gen könne. Als M. angab, es sei nun ein­mal nicht Auf­gabe des BKA, Auskün­fte zu über­prüfen, befragte Sözen ihn konkret zu Per­so­nen jenes Sicher­heit­sap­pa­rats, der für diese Auskün­fte ver­ant­wortlich war. Ob M. wisse, was mit­tler­weile aus den bei­den sachver­ständi­gen Zeu­gen in DHKP-C-Angelegenheiten, Bayrak­tu­tan und Yildirim, gewor­den sei? M. verneinte das. Ob der Zeuge denn wisse, was aus Atayün, dem ehe­ma­li­gen Leiter des Geheim­di­en­stes, gewor­den sei? Auch das wusste der BKA-Beamte ange­blich nicht. Alle drei seien mit­tler­weile wegen ihrer Beteili­gung an den Machen­schaften des «Tiefen Staates» inhaftiert, führte Lat­ifes Anwalt aus; und der lei­t­ende Staat­san­walt des «Ergenekon»-Verfahrens, Öz, sei zudem auf der Flucht.

Als die Vertei­di­gung dann schließlich wis­sen wollte, ob es M. – immer­hin jahre­lang für türkische Angele­gen­heiten zuständig – zumin­d­est bekannt sei, woher die Ver­fas­sung der «türkischen Repub­lik» eigentlich stamme, die ja von der DHKP beseit­igt wer­den soll, und ob ihm der Name Kenan Evren etwas sage, sprang der Vor­sitzende Richter dem Zeu­gen zu Hilfe. Als es pein­lich zu wer­den dro­hte, unter­band Schreiber die Befra­gung durch den Recht­san­walt, wie zuvor schon bei Nicole S., als diese bei den Fra­gen der Vertei­di­gung nicht weiter wusste. Doch die über­raschend offen­sive Befra­gung des BKA-Zeugen durch die Vertei­di­gung war nicht been­det. Sie wurde von Roland Meis­ter fortgeführt.

Aus­sage als Etappenerfolg

Nach einer kurzen Schreierei dazu, ob solche Fra­gen einen Bezug zum aktuellen Ver­fahren hät­ten, wech­selte Meis­ter die Strate­gie. Er wollte nun wis­sen, wie sich die «eng­ste Zusam­me­nar­beit» der deutschen Sicher­heits­be­hör­den mit denen in der Türkei genau darstell­ten. Dazu zitierte er erneut aus der Antwort der Bun­desregierung auf eine Anfrage der Bun­destagsab­ge­ord­neten Ulla Jelpke, nach der es seit Jahren zu regelmäßi­gen «Kon­sul­ta­tio­nen» zwis­chen den Behör­den in Sachen DHKP-C kommt. Er wollte von Andrew M. wis­sen, ob er sel­ber an solchen Kon­sul­ta­tio­nen in der Türkei teilgenom­men habe. Der BKA-Beamte behauptete, dass ihm dazu keine Aus­sage­genehmi­gung durch seine Behörde vorliege.

Meis­ter bezweifelte das und forderte Ein­sicht in die Liste der «Aus­nah­men», d.h. in die Liste der Fra­gen, zu der sich die BKA-Zeugen über­haupt äußern dür­fen. Es ereignete sich Erstaunliches: Der Zeuge händigte dem Senat seine Aus­sage­genehmi­gung aus. Auch der Vor­sitzende Richter kon­nte ao erst­mals das Papier ein­se­hen. Es stellte sich her­aus, dass Aus­sagen zu einer eige­nen Beteili­gung an den Kon­sul­ta­tio­nen dur­chaus durch die Genehmi­gung abgedeckt sind – die Zeu­gin Nicole S. war wenige Wochen zuvor in diesem Punkt noch mit einer Mauer­tak­tik durchgekom­men. M. bestätigte die Teil­nahme an einem solchen Tre­f­fen. Zu Gesprächspartner*innen und Inhal­ten der Kon­sul­ta­tion wollte er ohne weit­ere Rück­sprache mit seiner Refer­at­slei­t­erin jedoch nichts sagen.

Er wurde schließlich mit der Auf­forderung ent­lassen, zu eini­gen Punk­ten die die Vertei­di­gung bren­nend inter­essieren, bei der Refer­at­sleitung um eine neue schriftliche Aus­sage­genehmi­gung zu ersuchen. Er würde dann erneut vorge­laden. Nach über zehn Wochen war es das erste Mal, dass die meis­ten den Beton­bunker am Kapell­weg mit dem Gefühl ver­ließen, die Vertei­di­gung habe zumin­d­est einen kleinen Sieg davon getra­gen – freilich ohne dass daran im Hin­blick auf den Aus­gang des Ver­fahrens größere Erwartun­gen geknüpft wer­den könnten.

Doch es tat Lat­ife und den Beobachter*innen gut. Und dass der sonst immer schweigende Staat­san­walt, der wesentliche Teile seiner Anklage auf Artikel der «Yürürüz» und anderer Zeitun­gen stützt, plöt­zlich mit dem Zwis­chen­ruf «In den Zeitun­gen steht viel!» ver­suchte, Roland Meis­ter zu unter­brechen, war ein Hin­weis darauf, dass der Ein­druck eines Teil­er­folgs der Vertei­di­gung an diesem neun­ten Prozesstag so falsch nicht gewe­sen ist. Es bleibt abzuwarten, ob die Aus­sage­genehmi­gun­gen der Zeu­gen im Sinne der Vertei­di­gung erweit­ert wer­den. Eigentlich rech­net nie­mand damit. Den­noch stellt die Befra­gung von Andrew M. eine gute Basis für weit­ere Befra­gun­gen der BKA-Zeugen dar, von denen bere­its am zehn­ten Ver­hand­lungstag die näch­ste ansteht.

http:// prozessbericht.noblogs.org/post/2015/09/16/in-den-zeitungen-steht-viel/