Aufgrund der dünnen Beweislage sieht die Staatsanwaltschaft keine Gründe für eine Anklage gegen die vermeintlichen Betreiberinnen und Betreiber der linken Webseite.
Von Niels Seibert nd 20.9.
Knapp neun Jahre existierte die Internetplattform »Indymedia linksunten« – bis sie im August 2017 vom Bundesinnenministerium mit dem Mittel des Vereinsgesetzes verboten wurde. Die danach eingeleiteten Strafverfahren wurden nun eingestellt, gab die Karlsruher Staatsanwaltschaft gegenüber »nd« bekannt. Die für politische Strafverfahren zuständige Staatsanwaltschaft hatte wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz und anderer Straftatbestände mehrere Verfahren eingeleitet, konnte jedoch innerhalb von knapp zwei Jahren keinen konkret Tatverdächtigen ermitteln.
Anlass für die Ermittlungen waren mehrere Strafanzeigen, aber auch von Amts wegen ist die Staatsanwaltschaft damals tätig geworden. Ein Verfahren hatte ein damaliger Angehöriger des Landesvorstands der »Jungen Alternative« Rheinland-Pfalz initiiert, der Ende 2017 in den Landesvorstand der AfD gewählt wurde. Dieser hatte laut »nd« vorliegenden Informationen eine Anzeige auf Grundlage des Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung« eingereicht. Auch dieses Verfahren wurde nun vorläufig eingestellt. Nur neue Erkenntnisse würden zu einer Wiederaufnahme führen, so die Karlsruher Staatsanwaltschaft.
Mit einer Razzia am frühen Morgen des 25. August 2017 war das Verbot der linken Onlineplattform bekannt geworden. Während der Durchsuchungen in ihren Wohnungen erfuhren mehrere Linke in Freiburg von dem gegen sie erhobenen Vorwurf, »Indymedia linksunten« betrieben zu haben. Die Plattform war auch während der Hausdurchsuchungen weiter erreichbar. Die Leser erfuhren dort von dem Verbot durch den damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Wegen des Weiterbetreibens der Webseite kam es später zum Vorwurf der »Zuwiderhandlung gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz«. In den darauffolgenden Wochen zeigte die Internet-Subdomain linksunten.indymedia.org eine statische Seite mit dem Hinweis »Wir sind zur Zeit offline«.
Bei der Razzia wurden zahlreiche Datenträger beschlagnahmt, die verschlüsselt waren. Das LKA Baden-Württemberg konnte – trotz Hilfe von Behörden und Geheimdiensten wie Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz – die Verschlüsselung nicht knacken. Die weiteren Ermittlungen ergaben keine Anhaltspunkte dafür, dass die Durchsuchten zu den Betreibern der Open-Posting-Plattform gehören.
Das Verbot von »Indymedia linksunten« ist bislang noch nicht rechtskräftig. Eine Klage der von den Razzien Betroffenen ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig. Im kommenden Jahr wird es darüber verhandeln, ob die Internetseite mit ihren etwa 200 000 Artikeln und einer noch größeren Anzahl an Kommentaren überhaupt nach dem Vereinsrecht verboten werden durfte (siehe dazu »nd« vom 14. August 2019).