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Istanbul: Überarbeiteter Aufruf für eine Prozessdelegation am 18.März

WAS WAR GESCHEHEN?
Am 12.Juli 2017 wurden 15 Anwälte der HHB (Anwaltsbüro des Volkes) verhaftet, als sie sich auf einen Prozess gegen die damals inhaftierten und sich im Hungerstreik befindenen Akademiker vorbereiteten. Diese vorderten damals ihre Berufe zurück, nachdem sie wie Hunderttausende anderer über Nacht entlassen wurden, weil sie vermeintliche Gefährder seien. Nach mehr als einem Jahr der Inhaftierung wurden die Anwälte, auch durch die Unterstützung einer international angelegten Freiheitskampagne, zwar freigelassen, nur 24 Stunden später erging jedoch ein neuer Haftbefehl gegen 5 von ihnen.

Der faschistische Staat in der Türkei verfehlte jedoch sein Ziel, die Anwälte in die Illegalität zu zwingen, da Engin Gökoglu, Aytac Ünsal, Aycan Cicek, Behic Asci und Selcuk Kozagacli sich nach dem erlassenen Haftbefehl in den Gerichtssaal begaben und den Richtern und Staatsanwälten ihre Justizfarce mit einem Sitzstreik ins Gesicht schlugen. Seitdem befinden sich die 5 Anwälte erneut in Haft.
WIE GEHT ES WEITER?
Am 18.März 2019, dem internationalen Tag der politischen Gefangenen, beginnt der erneute Prozess gegen sie. Aus Protest gegen die Willkür des Staates und die Illegitimität ihrer Inhaftierung, befinden sich die 5 revolutionären Verteidiger seit dem 24.Januar im unbefristeten Hungerstreik. Am Tag des Prozessauftakts werden sie sich im 55.Tag des Hungerstreiks befinden. Der Kampf gegen Faschismus, Willkür und Ungerechtigkeit geht auch in der Isolationshaft weiter.
WAS WIRD/WURDE GEMACHT?
Während die Anwälte des Volkes ihren Kampf hinter Gittern fortführen, werden sie durch ihre Angehörigen auf der anderen Seite der Mauern unterstützt. Die Ehefrauen der inhaftierten Engin Gökgolu und Aytac Ünsal, Meral Gökoglu und Didem Ünsal, gehen wöchentlich vor das Justizgebäude in Istanbul und protestieren für die Freiheit ihrer Ehemänner und Genossen. Zudem hat sich Meral Gökoglu dem Hungerstreik der Anwälte angeschlossen. Weltweit, so etwa in Belgien, Frankreich, Deutschland, Holland, der Türkei, in Indien und auf den Philippinen wurden wurden Protestaktionen für die Freilassung der Anwälte durchgeführt. Am internationalen Tag des verfolgten Anwalts, dem 24.Januar, haben die Anwälte in Westeuropa, allen voran in Belgien und Deutschland, den diesjährigen Tag den verfolgten Anwälten in der Türkei gewidmet. In Deutschland kam es vor allem in Berlin, Hamburg, Düsseldorf und Stuttgart zu Solidaritätsaktionen von hiesigen Kolleginnen und Kollegen vor türkischen Einrichtungen. Auch wurde der Prozess im vergangenen Jahr mit einer internationalen Delegation zur Prozessbeobachtung begleitet, zu der auch Personen aus Deutschland reisten.
WAS NUN?
Wir rufen alle solidarischen Kräfte dazu auf, den Kampf der revolutionären Anwälte auch weiterhin zu unterstützen. Von Öffentlichkeitsarbeit, Kundgebungen, Briefen und Faxen an öffentliche Stellen sowie Leserbriefen an Zeitungen, die dieses Thema nahezu vollständig unbeachtet lassen, sind viele Solidaritätsbekundungen denkbar. Auch Briefe an die inhaftierten Anwälte sind zumindest in englischer Sprache möglich, um die Isolationsbedingungen durch aktiv gezeigte Solidarität zu erleichtern.
Außerdem ruft das Freiheitskomitee dazu auf, sich dem internationalen Komitee für Prozessbeobachtung am 18.März 2019 in Istanbul anzuschließen. Hierfür sind wir in Fragen der Reise, Unterkunft und Anreise vor Ort anzusprechen. Für Informationen diesbezüglich schreibt eine Email an: freiheitskomitee@gmx.de.
FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!
DIE VERTEIDIGUNG KANN NICHT KRIMINALISIERT WERDEN!
Freiheitskomitee