Am 2.9. haben Bullen vom LKA Sachsen-Anhalt aus Magdeburg unseren Genossen aus dem Unterricht geholt und zwangen ihn zur DNA- Entnahme per Wattestäbchen im Sekretariat seiner Leipziger Schule. Die Bullen drohten ihm, ansonsten Blut unter Gewaltanwendung abnehmen zu lassen.
Der Abnahmebeschluss läuft unter dem § 81 a,e,f StPO / Entnahme von Körperzellen sowie die molekulargenetische Untersuchung dieser. Die Anordnung dafür kam vom Amtsgericht Stendal.
8 ½ Monate konnte er sich der DNA-Entnahme erfolgreich entziehen. Den Repressionsbehörden ist es weder geglückt ihn bei seiner Meldeadresse, noch an seinem Arbeitsplatz aufzufinden. Zu den DNA – Entnahme-Terminen war er nicht erschienen. Am 21. Januar 2014 z.B. verstrich ein solcher Termin, wobei sich ca. 40 Leute mit einer& nbsp;Spontandemonstration zur Salzwedeler Bullenwache, wo die Entnahme hätte stattfinden sollen, solidarisch zeigten. Über einen langen Zeitraum hinweg bewusst in einer Situation zu sein – die mit Schwierigkeiten, Entscheidungen Ängsten aber auch mit Hoffnungen und Solidarität verbunden waren – wo er immer darauf gefasst sein musste, dass sie ihn heute, morgen oder letztendlich Dienstag kriegen, zeugt von seiner konsequenten Verweigerung der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden. Denn auch wenn mensch sich mit einer DNA-Entnahme entlasten könnte bzw. entlastet, kann dies indirekt durch Ausschlussverfahren Andere belasten. Also wie gehabt: „Anna und
Arthur haltens Maul“.
Ein anderer Punkt, den wir nicht vergessen sollten, ist die persönliche Perspektive. Die Abnahme von DNA ist nicht nur irgendein kleiner Routineeingriff, wie beispielsweise das Pusten in ein Alkoholmessgerät, sondern ein massiver unfreiwilliger Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen und de facto eine Körperverletzung. Ob die erzwungene Abnahme durch das Entnehmen von Blut mittels einer Spritze, das Rausreißen eines Haares oder durch einen vermeintlich „harmlosen Abstrich“ mit einen Wattestäbchen geschieht, spielt dabei keine Rolle. Die DNA ist ein Code, aus dem eine Menge an Informationen gelesen werden können. Es reicht eine Sequenz des DNA-Stranges, um sie einem Menschen eindeutig zuzuordnen. Deswegen ist sie ganz klar „persönlicher Besitz“ und gehört nicht in die Hände von Privatunternehmen oder Behörden, um (auch rückwirkend) gegen uns jemanden eingesetzt zu werden.
DNA benutzen die (Ermittlungs-)behörden schon länger, z.B. als Abschreckung vor Autodiebstahl. Eher eine neuere Entwicklung ist es, in welchem Ausmaß DNA-Anahme für kleine und größere (politisch motivierte, oft aber auch einfache Eigentumsdelikte) „Vergehen“ ins Spiel kommt. Recht aktuelle Beispiele sind: die „Kotti Verfahren“, die Ermitlungen gegen die RAZ und die Hausbesetztung am 30.08 in Hamburg. Dabei dient sie ( noch) so gut wie nie als Beweis, sondern meist „nur“ als Indiz in einem Gerichtsprozess. Trotzdem ist es ein unwiderrufliches Werkzeug, um herrschende Gewalt- und Eigentumsverhältnisse aufrecht zu erhalten. Wer was wann noch mit diesen Informationen tun wird – niemand weiß es…
Doch wir wissen: Wichtig ist es jetzt, sich zum einen mit Betroffenen zu solidarisieren, sich nicht einschüchtern zu lassen und zum anderen eine schleichende Normalisierung der DNA-Speicherung, die Überwachung und Kontrolle weiter mit allen möglichen Strategien zu bekämpfen!
Mehr zum Hintergrund des Verfahrens: Es sind sechs Beschuldigte/Verdächtigte in zwei unterschiedlichen Strafverfahren. Am 19. August 2012 wurden auf dem Gelände des Gefechtsübungszentrum (GÜZ) der Bundeswehr in der Altmark mit Farbe gefüllte Feuerlöscher gefunden. Dabei entkamen einige Personen unerkannt. Daraufhin wurde gegen den Nutzer (der von DNA Abnahme betroffene Genosse) eines Fahrzeuges, das in der Umgebung geparkt war, ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter “Sabotage an Wehrmitteln” (§109e StGB) eingeleitet. Am 14. September 2012 wurden fünf in Magdeburg während des antimilitaristischen Camps gegen das GÜZ von einem Mobilen-Einsatz-Kommando (MEK) des LKA Sachsen-Anhalt mit vorgehaltenen Waffen aus einem Fahrzeug gezogen und in Gewahrsam genommen.
In diesem Fall ist der Vorwurf eine Sachbeschädigung, bei der die Fassade des Bauplanungsbüros der Firma ICL rosa gefärbt worden sein soll. Der Genosse bei der die DNA Abnahme am 2.9.2014 erzwungen wurde ist der 6. Beschuldigte, er ist wegen Beihilfe angeklagt, da ihm das Auto zugeordnet wurde, in dem die fünf festgenommen wurden. Weitere Informationen auf dem blog DNA-Sammelwahn?
– Das könnt ihr knicken!
WEITERE LINX ZUM THEMA DNA:
Gen-ethisches Netzwerk
Zeitung „DNA? Von uns kriegt ihr nix!