JVA Frankfurt-Preungesheim verweigert Gefangener Zeitungsabonnements

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Preungesheim verweigert der 77-jährigen Untersuchungsgefangenen Sonja Suder die Lektüre von Zeitungen, darunterein Abonnement der Süddeutschen Zeitung (SZ). Die skandalöse Begründung lautet, das Zeitungsabonnement werde von der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V. finanziert. Diese wiederum werde im Verfassungsschutzberichtdes Landes Hessen als „linksextremistisch“ bezeichnet. Auch die frei im Zeitschriftenhandel erhältliche Rote-Hilfe-Zeitung (RHZ) wurde der Gefangenen mit derselben Begründung verweigert.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt und zuletzt in einem Urteil vom 15.12.2004 darauf hingewiesen, dass die komplette Verweigerung der Lektüre einer Druckschrift einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit Gefangener darstelle. Das gilt umso mehr dann, wenn die Vollzugsbehörden nicht einmal den Versuch unternehmen, eine konkrete „vollzugsfeindliche Tendenz“ bestimmter Schriften nachzuweisen, sondern sich allein auf die zweifelhaften Meinungsäußerungen eines Geheimdienstes berufen. Vollends absurd werden die Schikanen der JVA, wenn es gar nicht um die Publikation selbst geht, sondern um die Frage, wer das Abonnement einer gutbürgerlichen Tageszeitung bezahlt.

Sonja Suder wurde vor geraumer Zeit gemeinsam mit Christian Gauger von Frankreich an die BRD ausgeliefert. Den beiden wird die aktive Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen in den 1970er Jahren vorgeworfen. Die französischen Behörden, die sich bis 2009 geweigert hatten, die beiden im Exil lebenden Linken auszuliefern, beugten sich im Jahr 2011 dem Europäischen Haftbefehl, den die BRD beantragt hatte. Während Christian Gaugers Haftbefehl wegen seiner lebensbedrohlichen Erkrankung am 04.10.2011 außer Vollzug gesetzt wurde, soll an Sonja Suder offensichtlich weiterhin ein Exempel statuiert werden. Die Pressezensur der JVA Preungesheim zeigt erneut, dass das Verhältnis der deutschen Justiz zu den militanten außerparlamentarischen Bewegungen auch nach über dreißig Jahren von Rache geprägt ist. Wer einmal als Staatsfeind definiert worden ist, dessen Menschenrechte gelten den Repressionsbehörden offensichtlich als suspendiert.

Die Rote Hilfe e.V. wird auch weiterhin alles in ihrer Kraft Stehende tun, um Sonja Suder in der Wahrnehmung ihrer Rechte und in ihrer Verteidigunggegen die deutsche Justiz zu unterstützen. Wir fordern ihre sofortige Freilassung und die Einstellung der Verfahren.Die Rote Hilfe e.V. wird nicht zulassen, dass Grundrechte wie das der Meinungsfreiheit für linke politische Gefangene außer Kraft gesetzt werden.

n

Göttingen, den 10.11.2011

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de