Der Bundesgerichtshof verwehrt mehreren Personen den Besuch bei Daniela Klette in der JVA Vechta. Eine führende Figur der Solidaritätsarbeit wird zur Vernehmung vorgeladen. Neue Aktionen geplant.
Mit immer neuen Maßnahmen bemüht sich der deutsche Staat darum, die Solidaritätsbewegung für Daniela Klette zu schwächen.
Wie jüngst bekannt wurde, gestattet es der Bundesgerichtshof (BGH) ihren Bekannten (Günter Sonnenberg und Karl-Heinz Dellwo) nicht, die Untersuchungsgefangene in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Vechta zu besuchen. Begründet wird dies damit, dass Klette dies dafür nutzen könne, eine Entweichung aus dem Gefängnis zu planen oder Kontakte zu den polizeilich-gesuchten Personen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub aufzunehmen.
Um das Verbot zu stützen, wurde darauf verwiesen, dass Gäste einer Geburtstagsfeier, welche von den Behörden dem RAF-Umfeld zugerechnet werden, Klette Grüße übermittelt haben sollen. Günter Sonnenberg äußerte dazu: „Es ist vollkommen absurd, dass mein Besuchsverbot durch den BGH u.a. damit begründet wird, dass auf meiner Geburtstagsfeier einige ehemalige Gefangene aus der RAF anwesend waren.“ Er kenne Daniela noch aus der Zeit Anfang der 70er Jahre in Karlsruhe. Später habe Daniela ihm Briefe in den Knast geschickt. Da sei es doch „ganz normal und menschlich, wenn Daniela mich und meine Geburtstagsgäste grüßen lässt.“, so Sonnenberg.
Karl-Heinz Dellwo teilte diesbezüglich mit, dass er die Befreiung einer Gefangenen in den 70er Jahren noch als wichtige Aufgabe gesehen hätte. Das sei heute jedoch anders, weil die RAF ,,historisch“ und ,,beendet“ sei. Der Rechtsanwalt Berthold Fresenius, einer von Klettes Strafverteidigern, reagierte mit Verwunderung auf das Besuchsverbot. Ihm zufolge fänden die Besuche bei Klette immer bewacht von einem Bediensteten der JVA und zwei Beamt:innen vom BKA statt. Des Weiteren seien beide über 70 Jahre alt und die RAF seit langer Zeit schon aufgelöst.
Müller verliert Dauerbesuchserlaubnis
Auch eine führende Figur der Solidaritätsbewegung wird Opfer neuer staatlicher Repressionen. Ariane Müller, die von Anfang an die Solidaritätsarbeit für Daniela Klette mitorganisiert hat, verlor auf Antrag des Generalbundeswalt ihre bis dahin erteilte Dauerbesuchserlaubnis. Angeblich gehe von Müllers Besuchen ebenfalls die Gefahr einer Fluchtvorbereitung sowie einer Nachrichtenübermittlung an Staub und Garweg aus.
Dazu Müller: „Es ist absoluter Bullshit, dass Daniela und ich bei den Besuchen Vorkehrungen für eine Flucht treffen könnten“! Auch der Kontakt zu den gesuchten Burkhard und Ernst Volker sei nicht herzustellen. Der BGH versuche vielmehr „mit allen Mitteln, Daniela mit Besuchsverboten zu isolieren.“, so Müller.
Darüber hinaus hat Müller eine Vorladung zur zeugenschaftlichen Vernehmung erhalten. Am 18. Oktober soll sie in Berlin von Beamt:innen des BKA als Zeugin vernommen werden. Müller hat angekündigt, zum Termin gemeinsam mit ihrem Anwalt Adrian Wendel zu erscheinen und dort keine Angaben zur Sache zu machen.
Solidarität ist unerschütterlich
Trotz alledem geht die Solidaritätsarbeit ungebrochen weiter. Das Komitee „Solidarität mit Daniela Klette“ hat unter anderem zu zwei Kundgebungen aufgerufen.
Am 18.10.24 um 9:30 Uhr findet eine Kundgebung anlässlich der Vernehmung von Ariane Müller in der Friesenstraße 6 in Berlin statt. Sie hat das Motto „Weg mit den Zeug*innenvorladungen durch BKA und Bundesanwaltschaft Verden“.
Am 10.11.24 um 14:00 Uhr findet vor der JVA Vechta eine Kundgebung statt, welche den Geburtstag von Daniela Klette nachfeiern wird. Klette wurde am 05.11.1958 geboren.