Keine neue Anklage im Jalloh-Prozeß

Magdeburg. Im Prozeß um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat das Landgericht Magdeburg einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erweiterung der Anklage abgewiesen. Wie die Mitteldeutsche Zeitung am Mittwoch abend in ihrer Internetausgabe berichtete, geht die Kammer nicht davon aus, daß dem angeklagten Polizisten auch Freiheitsberaubung vorzuwerfen sei.

Einen von der Anklage Ende März gestellten Antrag habe das Gericht am Mittwoch abgelehnt, hieß es. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte Jalloh am 7. Januar 2005 nicht in Gewahrsam genommen werden dürfen, schon gar nicht, ohne ihn einem Richter vorzuführen (vgl. jW vom 21. April). Die Anklagevertreter hatten deshalb verlangt, den Vorwurf auf den Straftatbestand der Freiheitsberaubung auszuweiten. In Magdeburg wird seit 15 Monaten gegen einen Polizisten verhandelt, der zu spät auf den Brandalarm aus der Zelle reagiert haben soll. Bislang ist der damalige Dienstgruppenleiter wegen »Körperverletzung mit Todesfolge« angeklagt. Nach Darstellung der Polizei soll Jalloh das Feuer trotz Fesselung selbst entzündet haben. (jW)