Zerrissene Zettel
Berlin: Angeklagter im RAZ/RL/Radikal-Verfahren zu Bewährungsstrafe verurteilt
Von Nick Brauns junge Welt 2.12.21
Am Mittwoch fiel vor der 10. Großen Strafkammer am Landgericht Berlin das Urteil im sogenannten RAZ/RL/Radikal-Komplex. Es ging um eine Reihe von Brandanschlägen auf öffentliche Gebäude durch militante Linke vor rund zehn Jahren. Der Verhandlungsbeginn verzögerte sich um zwei Stunden: Vom Gericht waren besondere Sicherheitsmaßnahmen angeordnet worden, doch wegen des Krankenstandes bei der Polizei waren nicht genug Beamte zur Bewachung und Durchsuchung der gerade einmal zehn zugelassenen Prozessbesucher verfügbar. Wegen »psychologischer Beihilfe zur Brandstiftung« wurde der Angeklagte Cem K. zu einer auf drei Jahre Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Zudem muss der 46jährige 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten.
Zu den Anschlägen unter anderem auf das Haus der Wirtschaft, ein Gebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Amtsgericht Wedding, bei denen Sachschaden entstand, hatten sich die Revolutionären Aktionszellen (RAZ) bekannt. Ursprünglich hatte die Bundesanwaltschaft Ermittlungen nach Paragraph 129 wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung« geführt. In diesem Zusammenhang war es im Mai 2013 zu 21 Hausdurchsuchungen in Berlin, Stuttgart und Magdeburg gekommen. Der Paragraph diente vor allem zur umfassenden Überwachung von neun Tatverdächtigen. Übrig blieb bei der Anklageerhebung im September 2018 – das Verfahren war inzwischen von der Bundesanwaltschaft an die Berliner Staatsanwaltschaft abgegeben worden – nur noch eine Anklage wegen Brandstiftung in drei Fällen gegen Cem K. als einzigem Angeklagten. Dubios war die Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Geheimdienst hatte nach Ansicht der Verteidiger von Cem K. das Verfahren ins Rollen gebracht und darin eine orchestrierende Rolle gespielt, aber außer Spekulationen nichts beigebracht. Angebliche Beweise waren nicht mehr auffindbar, als Zeugen geladene Geheimdienstler konnten sich nicht mehr erinnern.
Wie der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung unterstrich, habe es sich um einen klassischen Indizienprozess gehandelt, da es keine Tatzeugen, Fingerabdrücke oder dergleichen gab. Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass die Revolutionären Aktionszellen und die Revolutionäre Linke (RL), gegen die gleichfalls ermittelt wurde, in Wahrheit eine deckungsgleiche klandestine Gruppe gebildet hatten, der nicht mehr als zehn im Konsens agierende Mitglieder angehört hatten. Wer diese Mitglieder gewesen sein sollen, ist dem Gericht nicht bekannt. Doch es geht davon aus, dass die Gruppe die seit den 70er Jahren erscheinende Zeitschrift Radikal als ihr Sprachrohr herausgegeben habe.
Eine direkte Beteiligung an Anschlägen konnte Cem K. nicht nachgewiesen werden. Bei zwei Anschlägen sah es das Gericht indes als erwiesen an, dass K. die Bekennerschreiben an die Medien geschickt hat. Diese Selbstbezichtigungsschreiben seien Teil des Programms der Gruppe gewesen, um auf ihre politischen Ziele aufmerksam zu machen. Ohne solche Schreiben wären die Aktionen unbemerkt und sinnlos geblieben, so das Gericht. Die Mails seien über das WLAN einer Eisdiele am Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg verschickt worden, und K. sei laut eines Polizeizeugen zumindest in der Nähe gewesen. Zudem sei er von einem observierenden Polizeibeamten dabei beobachtet worden, wie er an einem S-Bahnhof zerrissene Zettel wegwarf, auf denen unter anderem die Mailadressen der angeschriebenen Zeitungen vermerkt waren. Die Verteidiger Ulrich von Klinggräff und Sven Lindemann hatten auf Freispruch plädiert, da K. weder das Verfassen der Schreiben noch deren Versand nachzuweisen sei. Der Angeklagte hatte im Prozess keinerlei Angaben zur Sache gemacht und auch auf ein Schlusswort verzichtet. Vor dem Gericht zeigten sich mehrere Dutzend Demonstranten solidarisch mit K. und protestierten gegen die »Klassenjustiz«. Auf einem Transparent hieß es: »Wir sind alle RAZ/RL/radikal«.