In der Sitzung vom 28. April sagte die Expertin der Polizei zum Thema Kommunikation aus. Man konzentrierte sich auf Mitteilungen, Anrufe und geteilte Kontakte der verschiedenen beschlagnahmten Telefonen. Es wurde konkludiert, dass es in den Telefonen keine Willkommensmitteilungen anderer Länder gab, und dass Vodafone keinen Zugang zu den Daten aus dem Jahr 2014 hat (da sie verpflichtet sind diese nach einem Jahr zu löschen). Im Vergleich der Adressbücher der Telefone kamen einige gemeinsame Telefonnummern zum Vorschein, aber andererseits gab es keine Anrufe zwischen diesen Telefonen im Zeitraum um das Datum des Überfalls. Es gab ein spezielles Interesse für die Bedeutung von Mitteilungen von Kurznummern (wie des Kundenservice der Telefongesellschaften) und die Staatsanwaltschaft gab an, dass das Ersuchen an Vodafone Spanien erst zwei Wochen zuvor durchgeführt worden war.
Außerdem war in einer der am 13. April durchsuchten Privatwohnungen nichts Beweislastiges gefunden worden.
Die Sitzung vom 5. Mai bestand aus der Verlesung einiger Teile der Akten. Einerseits brachte die Verteidigung anderes Beweismaterial ein, das Anhand des Urteils, das den Fall Pandora 2 eingestellt hatte, und des Urteils von Monica und Francisco, belegt, dass es sich bei den GAC nicht um eine terroristische Organisation handelt.
Andererseits wurde jenes Rechtsmittel verlesen, das im Dezember 2016 durch den Anwalt von einem der Kameraden gegen den Beschluss der Untersuchungshaft eingelegt wurde, in dem angeführt wird, dass u.a. die DNA-Probe (in einer vorgespielten Alkoholkontrolle) illegaler Weise genommen worden war, weswegen sie nicht gültig sei. Das Gericht in Köln rechtfertigte den Verbleib des Kameraden im Gefängnis mit der Schwere der Tat und fügte Hinweise zur Verbindung der Angeklagten mit der anarchistischen Bewegung hinzu.
Außerdem wurde der Lebenslauf (in Bezug auf ihre Anstellungen) von einer der Kameradinnen verlesen, damit das Gericht die Angeklagte besser kennenlernen könne.
Die nächsten Sitzungen:
12. Mai: Expertin für Biometrie vonseiten der Staatsanwaltschaft.
18. Mai: Plädoyer der Staatsanwaltschaft und möglicherweise Forderung des Strafmaßes.
22. und 31. Mai: Plädoyers der Verteidigung.
7. und 13. Juni: Ohne Programm, abhängig von den Geschehnissen der vorhergehenden Sitzungen.
WIR RUFEN DAZU AUF DER VERHANDLUNG BEIZUWOHNEN!!!!
Unsere Anwesenheit in diesen letzten Sitzungen ist wichtig!!!!!
Damit unsere Kameradinnen nicht alleine sind und die Wärme und Kraft der Freunde und solidarischen Personen fühlen!!!!!
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