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Leserbrief zum Artikel: „Repression entgegentreten“ junge Welt 17./18.März 2018

Musa Aşoğlu
In der Bildunterschrift steht, das Musa Aşoğlu sich seit 15 Jahre in Isolationshaft befindet.
Das stimmt nicht.
Er war allerdings schon einmal in Belgien 17 Monate eingesperrt, wurde allerdings freigesprochen.
Musa ist ein niederländischer Staatsbürger und kommt aus der Türkei. Er ist vor über einem Jahr – am 2. 12. 16 – von den deutschen Behörden in Hamburg festgenommen worden und befindet sich seitdem -also seit 15 Monaten – im Hamburger Untersuchungsgefängnis (UG) Holstenglacis 3, 20355 Hamburg in Totalisolation.

Bereits 2014 stellten die USA ein Kopfgeld in Höhe von jeweils 3 Mio. Dollar auf Musa Aşoğlu aus, dem eine Führungspositionen innerhalb der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) unterstellt wird. Die USA, die die US-Botschaft in Ankara und das Konsulat in Istanbul militant angegriffen hatten, gerieten 2013 ins Visier der DHKP-C.
Auch in der Türkei stand er als Nummer eins auf der Fahndungsliste und das Innenministerium hatte ein Kopfgeld von 1,2 Millionen Euro auf ihn ausgesetzt.
Der §129b (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) kann nur angewendet werden, wenn das Bundesjustizministerium die Bundesanwaltschaft dazu ermächtigt, gegen kurdische und türkische Linke zu ermitteln.
Die BRD beweist dadurch ein weiteres Mal z.B. durch die Festnahme von Musa Aşoğlu, wie konsequent sie ihre Interessen als imperialistische Macht anwendet.
In der BRD finden zahlreiche solche „Terrorismusprozesse„ statt und deswegen sind 19 Menschen zur Zeit inhaftiert.
Der §129b-Prozeß gegen Musa begann am 25. 1. 2018 vor dem OLG Hamburg, Sievekingplatz 3.
Hauptsächlich wird Musa von den gekauften Verräter und Kronzeugen Alaatin Ates belastet.
Das bisherige Vorgehen des Gerichts zeigt einen starken Verurteilungswille.
Es besteht auf jeden Fall die Gefahr, das Musa hier für 10 Jahre in Isolation eingesperrt wird und/oder er danach in die USA abgeschoben wird.