Am 12. September 2013 wurde in letzter gerichtlicher Instanz, in Tuxtla Gutiérrez, die Anerkennung der Unschuld des politischen Gefangenen Alberto Patishtán Gómez in Chiapas verweigert. Weitere Möglichkeiten seine Freiheit zu erwirken wären:
– seine Begnadigung durch den Präsidenten, wodurch aber nicht seine Unschuld anerkannt würde,
– eine Amnestie, also ein Akt, der eine Begnadiung und Freilassung aufgrund juristischer und humanitärer Faktoren bewirken würde, ohne die Unschuld anzuerkennen,
– ein Prozess vor dem interamerikanischen Menschrenrechtsgerichtshof
Die ersten beiden Möglichkeiten könnten eine zeitnahe Freilassung Patishtáns erwirken, ein Prozess vor dem interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof wäre hingegen sehr langwierig.
Ein Gnadengesuch werden Patishtán und seine Angehörigen sicher nicht in Erwägung ziehen, da es im weitesten Sinne ein Schuldeingeständnis bedeutet und ihm damit keine Gerechtigkeit wiederfahren würde.
Derzeit wird über eine Reform des mexikanischen Bundesstrafgesetzbuches in der Senatsplenarversammlung diskutiert, die mit der Änderung des Artikels 97 b (des Strafgesetzbuches) die Freilassung Patishtáns ermöglichen könnte.
Zusammenfassung des Fall´s Patishtán auf deutch: http://albertopatishtan.blogspot.de/2013/04/alberto-patishtan-gomez-politischer.html