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MD: Prozessbericht über das Verfahren gegen unseren Genossen, wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und mehr

Am 23.1.2018 fand eine Wohnungsdurchsuchung im Sozialen Zentrum in Magdeburg/ Stadtfeld durch mehr als 50 vermummte Beamte, Spürhunde und einen Polizeihubschrauber statt. Betroffen davon war unser Genosse T., dem vorgeworfen wurde im Juli 2017, zum Zeitpunkt des G20- Gipfels in Hamburg, versucht zu haben ein Polizeirevier mit Gaskatuche anzugreifen. Nach der Durchsuchung wurde der Genosse in Untersuchungshaft genommen. Am 9.2. 2018 musste unser Genosse auf Grund des Druck seiner Anwältin (die beste der Welt) aus der U- Haft entlassen werden.

Am 16.05.19 fand nun der erste Prozesstag gegen unseren Genossen am Amtsgericht Magdeburg statt. Dem Genossen wurden drei Anklagepunkte zur Last gelegt. Ihm wurde Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Körperverletzung an einem Polizeibeamten, so wie Beleidigung vorgeworfen.
Im Fall der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion waren 4 Zeugen geladen. Als erstes war ein Beamter vom Staatsschutz an der Reihe. Dieser war in seinen Aussagen sehr widersprüchlich, was heißt das er als eigentlicher Chef der ganzen Maßnahme nicht mehr ganz wusste, was welche seiner Kollegen eigentlich zu tun hatten, oder gemacht haben. Nach dem die Anwältin von unserem Genossen diesen Beamten befragt hatte, ist er mehrmals ins Schwanken gekommen.
Er konnte sich teilweise nicht mehr daran erinnern, in welchem Stockwerk, oder in welchem Zimmer er was gefunden hat, geschweige denn wie viele Zimmer die Wohnung an sich hatte.
Die Anwältin fragte ob nur in einem Zimmer, oder in mehreren Zimmern, oder Wohnungen Feuerwerk gefunden wurde. Daraufhin beantwortete der Beamte, dass auch in den anderen Zimmern Feuerwerk gefunden wurde. Der Beamte nannte die Knaller, die auch an den Gaskartuchen befestigt waren China- Böller, die man aber legal zum Jahreswechsel erwerben kann und so nicht unter das Sprengstoffverbot fallen. Die Anwältin befragte ihn auch zu Fotos, die von seinem Kollegen gemacht worden, ob er sie selber geschossen hätte, oder ob er mal bei einem dabei war.
Der Beamte meinte darauf hin, dass bevor er in die Wohnung kam, Leute vom LKA bereits vor Ort waren. Diese Personen haben die Fotos geschossen und er wüsste nicht mehr in welchem Zimmer was war. Der Beamte hat auch während der Befragung immer wieder gesagt, dass verschiedene Beamte auch verschiedene Sachen bearbeitet hätten und er nicht mehr genau wüsste, was welcher Beamte gemacht hat (und das als Leiter der ganzen Hausdurchsuchung).
Gut kommen wir zum nächsten Zeugen. Dieser junge Herr war ein Fotograf vom LKA, der die
Aufgabe hatte, das verschiedene Beweismaterial zu fotografieren. Dies tat er auch ordnungsgemäß. Er erzählte, was seine Aufgabe an diesem Tag war und wie er vor Ort vorgegangen ist. Er sagte, das erste was er Fotografiert hat, waren Waffen wie z.B Schlagstöcke, Knüppel, Schreckschusspistolen, Zwillen und Messer, obwohl eigentlich nach Feuerwerk und Gaskartuchen gesucht wurde. Er und seine Kollegen fanden angeblich aber auch abgebrochene Silvesterraketen und sogenannte Polen- Böller in der Wohnung, die sie ordnungsgemäß abfotografiert hätten. Die Anwältin von unserem Genossen fragte, wie er denn die Räumlichkeiten zu geordnet habe. Darauf antwortete der Beamte, dass er alle Räume im Uhrzeigersinn abfotografieren habe. Das war es auch schon zu diesem Zeugen.
Kommen wir zum letzten Zeugen. Dieser war ein Angestellter des Wachdienstes des angegriffenen Polizeireviers. Der Angestellte war zum Tatzeitpunkt im Dienst. Er erklärte, dass er hinter dem Haus gestanden habe und es auf einmal gescheppert hätte. Er sei daraufhin zur Vorderseite des Hauses gegangen, konnte aber das Tor nicht öffnen, weil es von außen mit einen Fahrradschloss verriegelte gewesen sei. Als er dann zum Seitentor des Gebäudes gegangen sei, sah er eine Person davon laufen. Er drehte danach eine Runde um das Gebäude, um zu schauen, ob sich noch jemand in der Umgebung befindet. Es befand sich natürlich keiner mehr in der Umgebung. Daraufhin ging der Wachmann wieder ins Gebäude. Am nächsten Morgen ging er wieder seine tägliche Runde und fand eine Gaskartusche, mit einem befestigten Böller. Daraufhin rief die Polizei dazu, die dann mit zwei Beamten vor Ort waren. Diese nahmen dann diese Gaskartusche mit aufs Revier. Am darauf folgenden Tag war ein anderer Wachmann des Reviers vor Ort. Auch er drehte seine Runde um das Haus und fand eine weitere Gaskartusche mit einem Böller daran befestigt. Daraufhin kamen dann Beamte vom Verfassungsschutz und der Kripo und überprüften den Tatort nach Spuren, so der Wachmann.
Anklagepunkt Körperverletzung
Auch beim Anklagepunkt Körperverletzung waren vier Zeugen geladen, davon drei Bullen und eine Augenzeugin. Als erster Zeuge kam der Herr Grauke dran. Dieser Mann ist bei der Bereitschaftspolizei Sachsen- Anhalt (Dienststelle Dessau/ Roßlau) angestellt. Der „gute“ Herr Grauke ist auch der Beamte, um den es in diesem Anklagepunkt geht. Der Beamte sagte aus, dass er den Befehl von seinem Einsatzleiter (Weber) bekam, den Genossen vorläufig festzunehmen. Dies tat er dann auch. Er sagte, dass er mit seinem Kollegen Winkler auf den Genossen zu ging und sagte: „Bitte kommen sie kurz mit, wir müssen mit ihnen Reden!“ Daraufhin soll der Genosse gesagt haben: „Nein ich komm nicht mit“ und soll dann den „armen“ Herren Grauke mit der Faust auf den Kinnschutz des Helmes geschlagen haben. Daraufhin haben dann die Beamten Grauke und Winkler probiert den Genossen zu Boden zu kriegen, wobei sie ganz schön zu kämpfen gehabt hätten. So die Aussage von Grauke. Sie bekamen dann Verstärkung von noch zwei Beamten. Einer davon war besagter Weber, der andere ist namentlich unbekannt und wurde auch nicht als Zeuge geladen. Grauke berichtete, dass er mit seinem Knie auf dem Rücken von unserem Genossen gehockt und probiert hatte seine Hände auf dem Rücken zu kriegen, was aber nicht möglich war, weil die Hände von unserem Genossen unter seinem Bauch lagen und Grauke auf seinem Rücken hockte und Winkler sich auf die Beine von unserem Genossen legte, so dass dieser sich nicht mehr wären konnte. So weit zur Aussage von Grauke.
Der nächste Zeuge war dann der Herr Winkler, ebenfalls Beamter der Bereitschaftspolizei Sachsen- Anhalt von der Dienststelle Dessau/ Roßlau. Winkler hat eigentlich fast das gleiche erzählt, wie Grauke, bis auf die Sachverhalte, an die er sich natürlich nicht mehr erinnern konnte oder nicht ganz sicher war. Winkler sagte eigentlich immer nur: „Na wenn das der Kollege Grauke so sagt, dann wird das auch so gewesen sein.“ Der Beamte konnte dann nicht mal mehr sagen, wo der Genosse genau stand. Er meinte er habe nur mitbekommen, dass der Kollege Grauke geschlagen wurde und ist dann mit auf den Genossen drauf, um seinen Kollegen zu schützen. Im Endeffekt hat die Aussage vom Winkler ist bei der Befragung durch die Anwältin immer wieder ins Straucheln geraten, was viel über seine Glaubwürdigkeit aussagte. Diese Aussagen fanden noch beim ersten Termin statt.
2. Prozesstag
Zum Nachfolgetermin am 05.06.2019 waren zwei Zeugen geladen. Einer der Zeugen war der Herr Weber, Einsatzleiter der Bereitschaftspolizei Sachsen- Anhalt (Dienststelle Dessau Roßlau). Weber sagte aus, dass er den Befehl von einem Staatsschutzbeamten erhalten hatte den Genossen festzunehmen, weil angeblich Beweismaterial gefunden wurde, was für einen Haftbefehl genügen würde. Daraufhin befahl der Beamte Weber den Kollegen Winkler und Grauke den Genossen festzunehmen. Diesen Befehl führten die beiden Beamten dann auch durch.
Weber meinte dann auch, dass es von vorne herein klar war, dass es zu Komplikationen kommen
würde, was allerdings Winkler und Grauke in ihren Aussagen nicht erwähnt hatten. Wie oben bei Aussage von Grauke schon erwähnt, kam Weber und ein anderer Beamte noch dazu. Weber sagte, dass er gezielt auf den Kopf des Genossen gegangen ist, um einen sogenannten Würgegriff anzuwenden, um den Genossen ruhig zu halten. Er sagte auch, dass so was auch schneller gehen würde, weil er es aus seiner Erfahrung heraus kennt. Aber dann brauch der Betroffene auf jeden Fall einen Krankenwagen. Das sagte er wortwörtlich. Nach dem ihn die Anwältin des Genossen fragte, ob es Kommunikation mit dem Betroffenen, oder zwischen denn Beamten gab, sagte er zwischen den Beamten ja, aber ob jetzt eine Kommunikation mit dem Genossen stand gefunden hat wusste er nicht mehr. Das waren die Aussagen der Bullen.
Die letzte Zeugin hat die Festnahme live miterlebt. Sie sagte, dass sie auf dem Weg zur Arbeit war. Als sie durch die Göthe- Anlage gegangen ist hat, sie unseren Genossen gesehen, wie er von mehreren Beamten der Kripo umstellt war. Sie ging auf die Gruppe von Menschen zu und fragte den Genossen, ob alles okay sei. Zu diesem Zeitpunkt war der Hund von unserem Genossen schon an einer Bank angebunden. Die Augenzeugin und der Genosse kannten sich vom sehen, deswegen fragte die Zeugin ob sie den Hund erst mal mitnehmen soll. Der Genosse sagte darauf, dass ihm das lieb wäre. Daraufhin ist die Zeugin dann Richtung Alexander-Puschkin-Straße gelaufen und wollte sich als neutrale Zeugin der Durchsuchung anbieten. Doch sie wurde als neutrale Zeugin abgelehnt. Kurze Zeit später kam dann auch der Genosse mit Begleitung zu dem Eingang, wo die Durchsuchung stattfand, so die Aussage der Zeugin. Sie meinte weiter, sie haben dann noch ein paar Minuten vor dem Haus gestanden, als auf ein mal zwei Polizeibeamte (Grauke und Winkler) kamen und zu dem Genossen sagten: „Geben sie bitte mal der Frau ihren Hund!“ Dies tat der Genosse auch und kurze Zeit später lag er dann auch schon auf den Boden. Die Zeugin war sich sicher, die Beamten hätten unseren Genossen nicht mal vorher gesagt, dass er jetzt festgenommen wird, sondern sind gleich brutal auf ihn drauf. Die Zeugin sagte auch, dass der Genosse die ganze Zeit gesagt hat, dass er Schmerzen hat, aber die Beamten nicht drauf reagiert hätten. Sie sei selber ziemlich erschrocken gewesen vom Verhalten der Beamten und deswegen erst mal ein paar Schritte zurück gesprungen ist.
Nach dieser Aussage zog sich das Gericht zurück und verkündete wenig später das Urteil:
1. Freispruch in Bezug auf die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.
2. 30 Tagessätze von 40 Euro für Widerstand.
3. 30 Tagessätze von 40 Euro für Beleidigung.
Danke an alle solidarischen Menschen, die den Prozess begleitet haben. Eine besonderen Dank an die beste Anwältin der Welt!

Freiheit für alle politischen und sozialen Gefangenen!!!

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