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München: 11.05.2020 HAUPTVERHANDLUNG WIRD GEGEN ALLE ANGEKLAGTEN FORTGESETZT

Ab Dienstag den 12.05.2020 wird das Strafverfahren gegen alle Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess fortgesetzt.

Trotz der andauernden Corona-Pandemie wird also eine Hauptverhandlung mit 10 Angeklagten, 20 Verteidiger_innen, 10 Vertrauensdolmetscher_innen, Gerichtsdolmetscher_innen, Richtern, Protokollkräften und Wachtmeistern und den Vertreter des GBA, also mindestens 50-60 Personen im Saal, durchgeführt. Der Senat ignoriert damit die gesundheitlichen Gefahren, die durch diese Art der Verhandlungen vor allem für den durch lange Gefängnisaufenthalte und dadurch verursachte Erkrankungen besonders gefährdeten Angeklagten Müslüm Elma entstehen. Gefährdet werden aber auch alle anderen Angeklagten und Verteidiger_innen, von denen mehrere zu besonderen Risikogruppen gehören.

Die Teilnahme von Presse und Öffentlichkeit wird dagegen drastisch reduziert. Es dürfen nunmehr nur noch 6 Pressevertreter_innen und 7 Zuschauer an der Verhandlung teilnehmen.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden inzwischen Gesetze geändert, damit Hauptverhandlungen über längere Zeiträume unterbrochen werden können. Von dieser Möglichkeit einer Unterbrechung bis Ende Mai 2020 mach der Senat keinen Gebrauch, weil Müslüm Elma seit mehr als 5 Jahren in Untersuchungshaft gehalten wird und eine weitere Verzögerung seine Haftentlassung bedeuten würde. Der Senat will aber um jeden Preis an der Inhaftierung von Müslüm Elma festhalten.

Andere Oberlandesgerichte haben inzwischen Angeklagte in vergleichbaren Situationen aus der Untersuchungshaft entlassen, weil diese zu einer „besonders gefährdeten Personengruppe gehörten“, und Fluchtgefahr abgelehnt, weil „mit einer Flucht ins Ausland … sich der Angeklagte einer erhöhten Gefährdung aussetzen“ würde während „Grenzübertritte zur Zeit angesichts der zahlreichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im In- und Ausland sowie der verstärkten Kontrollen zwar nicht unmöglich, wohl aber erschwert und eher nachverfolgbar sind“.

Warum der Staatsschutzsenat des OLG München um jeden Preis an der Inhaftierung von Müslüm Elma festhält, und dabei dessen Leben und die Gesundheit aller Beteiligter gefährdet, ist nicht nachvollziehbar.

https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/11-05-2020-hauptverhandlung-wird-gegen-alle-angeklagten-fortgesetzt/