Nächste Eskalation im Budapest-Verfahren

Die Generalbundesanwaltschaft wirft einer Antifaschistin versuchten Mord vor. Am 8. Oktober 2024, knapp vier Wochen vor dem nächsten Haftprüfungstermin, hat die Generalbundesanwaltschaft Anklage gegen eine Antifaschistin erhoben, die am 6. Mai 2024 in Nürnberg im Rahmen des sog. Budapest-Komplexes verhaftet worden war.

Hanna wird beschuldigt, bei den Protesten gegen das Nazi-Großevent „Tag der Ehre“ im Februar 2023 in Budapest an körperlichen Auseinandersetzungen mit Faschisten beteiligt gewesen zu sein. Besonders skandalös an der jetzigen Klageerhebung ist, dass der Aktivistin neben der Mitgliedschaft in einer sog. kriminellen Vereinigung sowie gefährlicher Körperverletzung auch versuchter Mord vorgeworfen wird.

Die Parallelen zum Fall der ebenfalls im Budapest-Komplex beschuldigten Antifaschistin Maja sind nicht von der Hand zu weisen: Auch hier wurde im Rahmen eines Haftprüfungstermins versuchter Mord unterstellt – der Bundesgerichtshof teilte damals diese Auffassung nicht. Nun wird ein neuer Anlauf genommen, und das politische Moment dieses Verfahrenskomplex kommt dabei deutlich zum Vorschein: Nicht nur soll nach dem Willen der Repressionsbehörden Hanna unbedingt in Untersuchungshaft gehalten werden. Es ist ebenso offensichtlich, dass durch die drastischen Vorwürfe der Druck auf andere Beschuldigte im Verfahren massiv erhöht werden soll. Vorwürfe dieser Dimension tragen zudem zur weiteren Kriminalisierung der antifaschistischen Bewegung bei und sollen die breite Solidarität, die die beschuldigten Antifaschistinnen im Budapest-Komplex erfahren, spalten und untergraben.

Bereits die mehr als fragwürdigen Umstände der Auslieferung von Maja nach Ungarn, die Ende Juni 2024 in einer Nacht- und Nebel-Aktion trotz eines ausstehendes Gerichtsurteils durchgesetzt wurde, haben gezeigt, dass rechtsstaatliche Mindeststandards dem politischen Verfolgungswillen kompromisslos untergeordnet werden. Auch eine Auslieferung von Hanna ist trotz der jetzigen Verfahrenseröffnung noch nicht vom Tisch. Ziel muss es deshalb weiterhin sein, weitere Auslieferungen nach Ungarn zu verhindern und diesen politischen Prozess, in dem ein Exempel nach dem anderen statuiert wird, zu demaskieren.

Hierzu sagte Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.: „Den offensichtlich politisch motivierten Ermittlungen im Budapest-Verfahren kann nur durch eine starke politische Antwort aller Antifaschistinnen begegnet werden: Strömungsübergreifende Solidarität ist der stärkste Schutz für alle Betroffenen im Budapest-Verfahren. Es gilt, den Spaltungsversuchen und der weiteren Kriminalisierung und Dämonisierung von Antifaschistinnen ge- und entschlossen entgegenzutreten. Die Rote Hilfe e. V. steht weiterhin solidarisch an der Seite aller von Repression betroffenen Antifaschist*innen und fordert die sofortige Freilassung von Hanna, Maja und Tobi.“

https://rote-hilfe.de/meldungen/naechste-eskalation-im-budapest-verfahren-1