Nächtliche Razzia in der JVA Torgau-Disziplinarstrafen für Gefangene

Nächtliche Razzia in der JVA Torgau, Disziplinarstrafen für Gefangene

In der JVA Torgau wurden die Gefangenen der Station C3 am Donnerstag Abend aus dem Schlaf gerissen. Grund: Razzia durch die Sicherheitsgruppe Justizvollzug Sachsen.

Von den Maßnahmen betroffen waren ca. 10 der 20 Gefangenen. Sie mußten aus den Zellen heraustreten und sich vollkommen nackt ausziehen, und durchsuchen lassen. Anschließend erhielten sie die Kleidung zurück, und mußten ca. 2 1/2 Stunden in einer Gemeinschaftszelle ausharren, während ihre Hafträume bis Mitternacht intensiv durchsucht wurden. Dabei kamen auch Drogenspürhunde zum Einsatz, die regelmäßig sogar auf den Betten der Betroffenen ihr Unwesen trieben, was in Fernsehreportagen, die für die Erforderlichkeit solcher Intensivkontrollen werben, anschaulich dargestellt wurde. Bei den Durchsuchungen wurden u.a. folgende Gegenstände beschlagnahmt und jeweils auch Diziplinarstrafen
am nächsten Morgen ausgesprochen:

-DVD-Player und Radios wegen zerstörter Versiegelung der USB-Anschlüsse, welche Gefangene ausgrund
„nicht kontrollierbarer Daten“ nicht nutzen dürfen
-Handyakkus und -ladekabel zur Nutzung von Handys, die immer wieder entdeckt und beschlagnahmt werden
-CDs mit Musik und Playstation-Spiele, die nicht vorher genehmigt wurden
-angesetzter Alkohol

Die ausgesprochenen Strafen reichen zum Verweis (mündliche Verwarnung) bis zur 2-wöchigen getrennten Unterbringung während der Freizeit (also zeitweilige Isolation von anderen Häftlingen).

Als um Mitternacht immer noch ein ungeheuerlicher Krach auf den Gängen vor den Zellen herrschte, rief ich „Haut endlich ab ihr scheiß Bullenschweine!“. Von den Durchsuchungsmaßnahmen blieb ich diesmal zwar verschont, für die ausgerufene Beleidigung durch die geschlossene Türe, wurde jedoch auch ich am nächsten Tag disziplinarisch bestraft,
Dies bedeutet, ich werde von Mithäftligen getrennt untergebracht auf einer anderen Station. Dort ist das Tragen eigener privater Kleidung verboten. es muß die uniforme Anstaltskleidung „Blaumann“getragen werden; das Duschen ist nur zweimal pro Woche statthaft, Ausnahmen gibt es nur, wenn mensch „Bitte“ sagt und der Beamte zustimmt; die Zelle bleibt den Tag über auch ständig geschlossen, außer zum einstündigen Hofgang. Zunächst ordnete die Abteilungsleiterin Frau Eschler auch die Unterbrechung der von mir absolvierten Ausbildung in der JVA Torgau an.Es war erstaunlicherweise ihr Ernst, die Teilnahme an der Berufsausbildung zum Fachlageristen für die Dauer einer Woche zu unterbrechen. Ich bat um Aufschub des Vollzuges, denn ich sollte sofort die Disziplinarstrafe antreten, sofort auf die Sicherheitsstation A1 verlegt werden. Ich wollte bei Gericht die einstweilige Außervollzugssetzung dieser Ausbildungsunterbrechung beantragen. Noch während ich den Antrag an das Landgericht tippte, kam der Beamte in meine Zelle und sagte, die Abteilungsleiterin habe sich umentschieden.
Mein Mitgefangener, bei dem Alkohol gefunden wurde, und der auch eine Woche auf dieser Sicherheitsstation verbringen musste, kam nicht so glimpflich davon: Er wußte noch nicht, sich gegen die Ausbildungsunterbrechung zu wehren. Zum Hofgang gab ich ihm aber den Tipp und wir hoffen, dass auch er nächste Woche wenigstens tagsüber diese Station verlassen, und sich weiter ausbilden lassen kann.
Die Beschränkung der Duschmöglichkeiten, die Pflicht zum Tragen der Anstaltskleidung, der Versuch der Unterbrechung von Bildungsmaßnahmen u.s.w. sind versteckte, nicht ausdrücklich angeordnete und unzulässige Strafen, die ein zusätzliches Übel für uns darstellen. Für die Anordnenden wird dies nicht folgenlos bleiben: Ich bekämpfe diese Maßnahmen vor der
Strafvollstreckungskammer zur Vermeidung für andere Gefangene für die Zukunft.

Tommy Tank
Am Fort Zinna 7
04860 Torgau