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Neue Rechte für die Repressionsorgane

Wie die liberale Nachrichtenseite Heise.de berichtet hat, haben sich vor wenigen Tagen SPD und CDU auf den Einsatz des sogenannten Staatstrojaners durch den sog. Verfassungsschutz geeinigt.

Die Rechte der Bürger und die Sicherheit von Revolutionären hierzulande wurde durch diesen Akt stark beschnitten. Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung, was das für die alltägliche Arbeit bedeutet und wie gravierend diese Überwachung tatsächlich ist. (vgl. https://www.heise.de/news/Koalition-einig-Verfassungsschutz-soll-Bundestrojaner-einsetzen-duerfen-4776518.html )

Heise.de schreibt: „Das Bundesinnenministerium und das Justizressort haben einen entscheidenden Kompromiss im seit über einem Jahr schwelenden Streit über ein Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts erzielt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll demnach die Befugnis erhalten, den Bundestrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) einzusetzen. Die Staatsschützer könnten damit die Kommunikation via Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema direkt auf einem Zielsystem abhören, bevor diese ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird.“ (eigene Unterstreichung, Quelle s.o.).

Zwei Dinge sind dabei hervorzuheben. 1.: Gesprächsprotokolle, Chatverläufe, Telefongespräche usw. können mitgelesen und abgehört werden, ohne das eine Straftat vorliegen muss. Dem Verfassungs‘schutz‘ wird somit ein Freibrief für die verdachtsunabhängige Überwachung geliefert. Kein Richter muss zuvor eine Beweislast ansehen. Der einzelne Geheimdienstmitarbeiter kann nach Gutdünken verfahren und die Überwachung des Handynutzers einleiten. Eine Überwachung der Behörde wiederum (durch z.B. Gerichte), wie sie die Gewaltenteilung verfassungsmäßig fordert, findet nicht statt. Die Exekutive kann ungerührt verfahren.

2.: Die Nachrichten werden vor der Übermittlung gelesen. Das bedeutet, selbst anscheinend sichere Programme wie „Signal“, „Threema“ (von WhatsApp und Co. Gar nicht zu reden) können problemlos gelesen werden, denn die Nachrichten werden erst bei der Versendung verschlüsselt. Sie sind auf dem Weg vom Sender zum Empfänger unlesbar. Wenn die Nachricht aber schon während des Schreibens mitgelesen wird (und genau das macht der sog. Staatstrojaner, indem dieser Sicherheitslücken des Betriebssystems ausnutzt) bring all die ansonsten so hilfreiche Verschlüsselung schlicht gar nichts. Das muss allen Nutzern klar sein.

Brisant kann es auch für ausländische Genossen hierzulande werden. Denn die gesammelten Daten dürfen sogar an Dritte weitergegeben werden. Im Konkreten wäre hier der US-Amerikanische Auslandsgeheimndienst NSA zu nennen: „So sollte zunächst auch der Bundesnachrichtendienst (BND) „technische Mittel“ gegen „deutsche Staatsangehörige“ oder „sich im Bundesgebiet aufhaltende Personen“ in Stellung bringen und Daten von deren IT-Systemen erheben, auswerten und an Dritte inklusive ausländische Stellen wie die NSA übermitteln dürfen.“ (vgl. Heise.de)

https://www.demvolkedienen.org/index.php/de/t-brd/4121-neue-rechte-fuer-die-repressionsorgane