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Neuigkeiten aus Freiburgs Sicherungsverwahr-Anstalt

Vor einigen Monatenberichtete ich über einen Insassen der sich die Versorgung mit Cannabis einklagen möchte, mittlerweile liegt ein zweiter Beschluss eines Gerichts vor; ausserdem soll es um Berichte gehen, die die Bediensteten nach sogenannten Ausführungen fertigen. Wo mitunter jede Regung beobachtet und schriftlich niedergelegt wird.

Cannabis – Teil 2

Wie kürzlich berichtet (https://de.indymedia.org/node/18026) hat das Landgericht Freiburg auf Klage eines Insassen entschieden, die Justizvollzugsanstalt Freiburg dürfe seinen Wunsch nach einer ärztlichen Versorgung mit Cannabis nicht einfach so abbügeln. Das Gericht verpflichtete die Anstalt, den Verwahrten unter Beachtung des Gerichts neu zu bescheiden.

Dem kam die Justizvollzugsanstalt nur rudimentär nach, denn erneut wurde der Wunsch von Herrn H. abschlägig beschieden, ohne diesen anzuhören, zu untersuchen, oder gar einem Facharzt vorzustellen. Diesmal mit dem Hinweis, es liege schlicht keine medizinische Indikation vor. Dabei hatte Herr H. ausführlich vorgetragen, weshalb bei ihm durchaus die Voraussetzungen vorliegen.

Das Landgericht Freiburg(Az. 13 StVK 148/18, Beschluss vom 8. Mai 2018) hob erwartungsgemäß auf Antrag von Herrn H. auch diese Entscheidung auf.

Wörtlich schreibt der Richter, er könne sein „Befremden (…) nicht verhehlen“, dass die Justizvollzugsanstalt Freiburg sich weigere, ihre Verfügung adäquat zu begründen. Vielmehr kranke auch die neuerliche Ablehnung „an einem ganz gravierenden Ermessensfehler“.

Man darf nun auf die nächste Beurteilung durch die Justizvollzugsanstalt gespannt sein; das Landgericht regte die Hinzuziehung eines Facharztes an.

Der Beschluss des LG ist im Anhang als PDF-Datei abrufbar.

Protokollierung der Ausführungen

Sicherungsverwahrte dürfen vier Mal im Jahr die Anstalt unter Bewachung verlassen. Über die jeweiligen Ausführungen fertigen die Bediensteten mitunter umfängliche Berichte. Einen Einblick in die Berichte gibt die Verfügung der Justizvollzugsanstalt die als PDF-Datei im Anhang zu lesen ist.

Es ist interessant zu sehen, mit welcher Detailverliebtheit stellenweise Bagatellen notiert und für die Ewigkeit protokolliert werden. Ob die Mütze auf dem Kopf die nicht abgenommen worden sei, dass die besuchte Person und ich uns gesiezt hätten und anderes mehr.

Der Insasse und seine Bezugspersonen als gläserne Menschen, keinerlei Privatsphäre, stets den überwachenden Augen ausgesetzt.

Big brother lässt grüßen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com/

Datei:

LG Freiburg Verordnung von Cannabis zur medizinischen Behandlung Beschluss 13 StVK 148 18.pdf

Thomas Meyer-Falk Auskunft über Berichte über die Ausführungen 08.03.2018.pdf

https://freedomforthomas.wordpress.com