Wie kürzlich berichtet
(http://community.beck.de/gruppen/forum/bruchsaler-knastdirektor-beurlaubt)
wurde der Leiter der Bruchsaler Vollzugsanstalt, Thomas M., nach dem
Tod eines Inhaftierten suspendiert. Am 1.10.2014 kamen weitere Details
ans Licht.
Vorgeschichte
Seit 2012 saß der 33-jährige, aus Burkina Faso stammende Gefangene in
strenger Einzelhaft; er soll in Offenburg einen Vollzugsbeamten
geschlagen haben.
Im August 2014 fanden Wärter den Gefangenen tot in dessen Isolierzelle.
Der Anstaltsleiter wurde suspendiert.
Neue Details
Wie der SWR am 1.10.2014 berichtete, sei der Gefangene verhungert; die
Amtschefin des Justizministers Stickelberger teilte in einem
SWR-Interview mit, der suspendierte Leiter der JVA habe das Ministerium
falsch über den Gesundheitszustand des Inhaftierten informiert.
Und ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gab an, gegen
den suspendierten Anstaltsleiter sowie eine Ärztin ermittele man wegen
des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Ein Migrant aus Nigeria, wie auch ein Rechtsanwalt gaben darüber hinaus
an, es bestünden Anhaltspunkte für ein rechtsextremistisches Netzwerk
innerhalb der JVA Bruchsal.
Einschätzung
Immer wieder hatte ich selbst aus der JVA Bruchsal berichtet. Über den
Umgang mit Migranten ebenso, wie dem mit rechtsextremistischen
Wandschmierereien, aber auch den nun suspendierten Thomas M., wie er vor
wenigen Jahren in einer Grußbotschaft aus dem Song einer einschlägig
bekannten Szeneband zitierte.
Insofern überrascht es Insider nicht, wenn nun entsprechende Vorwürfe
laut werden; allenfalls erstaunt es ein wenig, wie überrascht die
Landtags-Opposition tut, denn im Laufe der Jahre wurden von Gefangenen
dutzende Petitionen eingereicht, ohne dass man diese ernsthaft geprüft
hätte.
Erst als nun ein wehrloser Gefangener verhungerte, sah man sich
veranlasst, die Zustände näher zu untersuchen. Sollte der Verstorbene
einen Hungerstreik gemacht haben, wäre dies sein gutes Recht gewesen.
Jedoch würde dann sein Tod auch zeigen, dass ohne solidarisches Umfeld
solch ein Protest ins Leere laufen kann; nicht umsonst hat die oben
erwähnte Amtschefin des Ministers in einem SWR-Interview gerügt, dass
der Thomas M. das Ministerium falsch informiert habe in der Vergangenheit.
In Folge des Hungertods gab es ein kurzes Aufflackern von Protest; bis
zu 15 Gefangene befanden sich im Hungerstreik. Allerdings machten nicht
wenige Medien sich lustig über diese Aktion, schrieben davon, die
Gefangenen würden sich angeblich über eine eingeschränkte „Menü-Wahl“
beim Mittagessen oder bei Brot-Sorten beschweren.
Angesichts solch einer skandalösen Bagatellisierung des verzweifelten
Protests von Gefangenen verwundert es nicht, dass alsbald auch die
letzten Hungerstreikenden aufgaben.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de