Neun Haftbefehle nach 1. Mai

(dpa/nd). Nach den kleineren Scharmützeln vom 1. Mai in Berlin sind neun Haftbefehle gegen mutmaßliche Gewalttäter erlassen worden. Davon sitzen zwei Verdächtige im Alter von 19 und 35 Jahren in Untersuchungshaft, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Martin Steltner am Donnerstag mitteilte.

Dem 35-Jährigen werde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt, dem 19-Jährigen versuchte gefährliche Körperverletzung. Sieben Verdächtige wurden von der U-Haft verschont. Die Vorwürfe seien im Wesentlichen schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Nach Einschätzung der Polizei war der 1. Mai in der Hauptstadt trotz kleinerer Vorfälle bei der Revolutionären 1.-Mai-Demonstration so friedlich wie seit Jahren nicht mehr verlaufen. In der Walpurgisnacht und am 1. Mai wurden 123 mutmaßliche Straftäter festgenommen. 124 Polizisten wurden verletzt – die meisten durch Stein- und Flaschenwürfe.

Auch Festgenommene, gegen die keine Haftbefehle erlassen wurden, müssen mit Strafverfahren rechnen. Ohne Termin beim Haftrichter müssen die Festgesetzten am Tag nach der Festnahme wieder auf freien Fuß kommen. 2011 nahm die Polizei noch 161 mutmaßliche Störer fest. Nach dem 1. Mai des Vorjahres hatte die Staatsanwaltschaft 74 Anklagen gegen Beschuldigte erhoben. Nur zwei Wochen nach den Ausschreitungen begann der erste Prozess. Ein Großteil der Prozesse endete zumeist mit Bewährungs- und Geldstrafen.