Während Bundeskanzlerin Merkel seit Monaten das AKP-Regime unter Führung des türkischen Despoten Recep Tayyip Erdoǧan hofiert, um die Außengrenzen der Festung Europa gegen Flüchtlingsmigration abzuschirmen, werden in Deutschland weiterhin kurdische Aktivisten festgenommen und „Terrorismus“-Verfahren vor bundesdeutschen Gerichten geführt. Diese Komplizenschaft mit der Türkei und die Aufrechterhaltung der Kriminalisierungspraxis in Deutschland, stützt und ermutigt das türkische Regime, sein staatsterroristisches Vorgehen gegen die kurdische Bevölkerung fortzusetzen.
Am 29. April wird das Verfahren gegen den 38-jährigen Politiker Mustafa Çelik, der sich seit Jahren für eine politische Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts und eine Demokratisierung der Türkei einsetzt, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle eröffnet.
Die Anklage wirft ihm vor, mutmaßliches Mitglied in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland gewesen zu sein, weshalb er sich mit einer Anklage nach § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Satz 1 StGB) konfrontiert sieht. Mustafa Çelik soll von Juni 2013 bis Juli 2015 das PKK-Gebiet Oldenburg geleitet haben und seit Anfang August 2015 für den Bereich Hamburg, Stade und Lüneburg verantwortlich gewesen sein. In dieser Funktion habe er Kundgebungen, Versammlungen, Demonstrationen und sonstige Veranstaltungen organisiert, Busse angemietet, Spenden gesammelt sowie Nachwuchskader angeworben. Selbst seine vielfältigen Aktivitäten zur Unterstützung der prokurdischen „Demokratischen Partei der Völker“ (HDP) im Zuge der Parlamentswahlen im Juni 2015 werden ihm zum Vorwurf gemacht.
Individueller Straftaten wird Mustafa Çelik nicht beschuldigt, was nach § 129b auch nicht erforderlich ist. Als angebliche Regional- oder Gebietsverantwortliche der PKK in Deutschland werden diese grundsätzlich für alle Guerillaaktionen in Türkei/Kurdistan in Haftung genommen, für die nach deutscher und juristischer Lesart allein die PKK verantwortlich ist. Die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung dieses Personenkreises erteilt einzig das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), dessen Entscheidungen weder begründet müssen noch rechtlich angreifbar sind. Sie unterliegen politischen Opportunitätserwägungen.
Mustafa Çelik wurde am 11. November 2015 in Bremen festgenommen (die Verfolgungsermächtigung durch das BMJV erfolgte am 6. September 2011 ). Er befindet sich in Untersuchungshaft in der JVA Sehnde.
Prozessauftakt: 29. April 2016, 9.15 Uhr
OLG Celle, Schlossplatz 2
Das Solidaritätskomitee für die politischen Gefangenen Celle/Hannover hat zu einer
Kundgebung um 13.00 Uhr Stechbahn/Celle
aufgerufen.
Fortsetzungstermine im Mai: 3., 13., 17., 20., 24. und 27. – jeweils um 9.15 Uhr
Termine Juni: 7., 10., 14., 17., 21. und 24.
Termine Juli: 1. und 5.
AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und
Kurden in Deutschland, Köln