Petition an den Niedersächsischen Landtag

Werner Braeuner hat eine Petition „zum Schutz der Menschenwürde von Gefangenen sowie zum Schutz der Allgemeinheit ein Gesetz zu beschließen,“ an den Präsidenten des Niedersächsischen Landtag gerichtet und veröffentlicht, die wir im Folgenden dokumentieren

An den
Präsidenten des
Niedersächsischen Landtags
– Landtagsverwaltung –
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
18.04.2011

PETITION

an den Niedersächsischen Landtag,

zum Schutz der Menschenwürde von Gefangenen sowie zum Schutz der Allgemeinheit ein Gesetz zu beschließen,

–       den Betrieb von Küchen in Justizvollzugsanstalten des Landes zu untersagen,

–       Gefangenenkost durch von der Justizbehörde unabhängige und keine Gefangenen beschäftigende Küchenbetriebe zubereiten zu lassen

–       und diese Kost in versiegelten Behältern anzuliefern, die erst mit Beginn der Essensausgabe und unter Beisein der zu beköstigenden Gefangenen einer Haftstation oder eines Arbeitsbetriebs geöffnet werden dürfen, um absichtliche Verunreinigungen von Gefangenenkost durch ekelerregende Einträge seitens von seelisch kranken oder persönlichkeitsgestörten Gefangenen auszuschließen.

Das Gesetz begründet sich zum einen mit der mangelnden äußeren Kontrollierbarkeit des Strafvollzugs; Staatsanwaltschaften sind gegenüber der Justizbehörde weisungsgebunden; Gerichten fehlen der Justizbehörde gegenüber Zwangs- und Sanktionsmittel. Über die, zum anderen, mangelnde innere (administrative) Kontrollierbarkeit siehe unter ‚weitere Begründungen‘.

Der Gesetzgeber soll den Verwaltungsvorschriften der Justizbehörden vorgreifen. Als dies mit Blick auf den Rang eines schutzwürdigen Belangs von Gefangenen geboten erscheinen muß oder als der Schutz der Allgemeinheit dies verlangt; Justizbehörden sollen bei Gefangenen keinen Haß auf die Gesellschaft erzeugen, Gefangene sollen nicht gefährlich gemacht werden.

Weitere Begründung

Eine kritische Fachöffentlichkeit beklagt, zunehmend würden seelisch oder in der Persönlichkeit gestörte Menschen aus Kostengründen in Justizvollzugsanstalten verwahrt anstatt sie in medizinisch-psychologischen Einrichtungen zu behandeln. Aus nahekiegenden Gründen wird der Verwahrtrend fortdauern.

Gefängnisküchen haben manche Schwierigkeit, Personal unter Gefangenen zu finden. Gewalttäter eignen sich aus Sicherheitsgründen meist nicht (Messer!); die ansonsten zahlenmäßig überwiegenden suchtkranken Gefangenen sind häufig infiziert und erhalten kein Gesundheitszeugnis; zudem ist einige Körperkraft verlangt. Wer da noch geeignet ist, wird eingestellt, zwangsläufig auch seelisch kranke oder persönlichkeitsgestörte Gefangene, zumal die ohnehin häufig nicht diagnostiziert sind.

Das mangelnde Arbeitskräfteangebot erschwert den Leitungen von Gefängnisküchen die Durchsetzung von Disziplin, entlassen werden kann prktisch nicht. In den vergangenen Jahren haben Gefangene, die als gut orientiert und glaubwürdig gelten, vertraulich aus den Küchen berichtet, immer wieder komme es dort zum Eintrag von Exkrementen in die Kost; häufig sei dieser Eintrag gezielt gegen einzelne Haftstationen gerichtet, z.B. weil dort mißliebige Gefangene einsitzen, allerdings würde auch ins gesamte Essen eingetragen. (Seelisch kranke und insbesondere persönlichkeitsgestörte Menschen verschaffen sich durch Begehung niederträchtiger Handlungen seelische Entlastung.) Im seltenen Fall einer Entdeckung durch die Küchenleitung würden die Vorfälle energisch vertuscht, mit disziplinarischen Drohungen werde der Küchenmannschaft Schweigen auferlegt; ohnehin schwebt über Disziplinarmaßnahmen die entscheidende Frage nach Verlegung in den Offenen Vollzug oder die nach einer eventuellen vorzeitigen Haftentlassung.

Zum Thema Einträge in Gefangenenkost teilt die Justizbehörde mit, solche Vorkommnisse seien unbekannt und wegen wirksamer interner Kontrollen überdies auszuschließen. Der Bremer Emeritus Prof. Feest nennt den Strafvollzug „totale Institution“; interne Kontrollmaßnahmen scheitern, was vor allem am solidarischen Corpsgeist der Bediensteten liegt, die einander gegen Disziplinierung durch die Anstaltsleitung schützen, indem sie täuschen und sich Deckung geben. Um so ungewöhnlicher war die Aufdeckung des Bremer Hennemann-Skandals im vergangenen Jahrzehnt, zumal er Einblicke in Seilschaften krimineller Bediensteter lieferte, die mit Gefangenen kooperierten. Immer geht es um Handel mit Betäubungsmitteln und Gefälligkeiten sowie um „Spaß“, um Machtausübung, und natürlich auch um Aufstieg. Was könnte eine Justizbehörde da anderes tun, als Vorbehalte zu bestreiten, in der totalen Institution Strafvollzug ist Investigation faktisch nicht möglich. Unter solchen Umständen herrscht das Gesetz des Schweigens. Es wäre bis zur Lächerlichkeit unsinnig, Namen von Zeugen oder Tätern zu nennen, ohnehin ist das Problem der Einträge strukturell, durch Kontrollen oder Bestrafung nicht lösbar.

Die Substanz des Vorhalts von ekelerregenden Einträgen in Gefangenenkost kann sich für Außenstehende an den aktuellen allgemeinen Gegebenheiten des Strafvollzugs erweisen. Was meine Person betrifft., hat sich in der
2. Februarwoche ein unüberwindlicher Ekel eingestellt, dessen wegen ich seitdem lediglich das wenige offensichtlich Unverdächtige esse. Mit jedem Tag bin ich mehr mangelernährt und habe absehbar mit
gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Um diese aussichtslose und menschenunwürdige Lage zu beenden, werde ich am 8.5.2011 einen unbefristeten Hungerstreik beginnen. Ein Antrag an das
Landesjustizministerium, mir den behördlich festgesetzten Tagesverpflegungssatz für Gefangene zu eigener Verwendung zu überlassen, um mit diesem Geld beim Anstaltskaufmann Nahrungsmittel zu erwerben und
mich selbst beköstigen zu können, ist abschlägig beschieden worden.

Falls sich nicht doch noch ein tragbare Lösung findet, werde ich die unhaltbar gewordene Lebenslage durch Hungersuizid kämpferisch beenden. Ich möchte den Landtag bitten, darauf hinzuwirken, einen solchen Schritt
unnötig zu machen sowie dem hier beschriebenen Mißstand gesetzgeberisch zu begegnen.

(gez.) Werner Braeuner

Für die Richtigkeit der Abschrift: Thomas Bodenstein, Kuckuck 2, 31789
Hameln