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Politische Strafsache

Richter: G-20-Gegner soll wegen »schädlicher Neigungen« in U-Haft bleiben
Von Kristian Stemmler, junge Welt 14.8.17

In Hamburg herrscht Fassungslosigkeit über einen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG), mit dem dieses das Fortbestehen der Haft des italienischen G-20-Gegners Fabio V. begründet. Ausgerechnet Springers Welt, der autonomen Szene nicht gerade gewogen, machte die Kernsätze des Beschlusses am Freitag öffentlich und setzte sich für den Linken aus dem norditalienischen Belluno ein. »Er hat keinen Stein geworfen, niemanden verletzt. Trotzdem sitzt ein 18jähriger G-20-Demonstrant seit vier Wochen in Untersuchungshaft«, so das Blatt.

Obwohl auch die Staatsanwaltschaft V. keine konkreten Taten vorwerfen kann, schreibt das OLG, er habe sich an »schwersten Ausschreitungen« beteiligt, dies verdeutliche eine »charakterliche Haltung, welche die Annahme der Schuld rechtfertigt«. Das Gericht sieht bei V. »schädliche Neigungen« und stellt »erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel fest, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen«. Und weiter: »Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Eigentum« seien für den Italiener »erkennbar ohne jede Bedeutung«. Besonders brisant: Vorsitzender des Strafsenats, der dies schreibt, ist Marc Tully, auch Vorsitzender des Hamburgischen Richtervereins.

Fabio V. gehört zu den rund 70 Demonstranten, die bei dem brutalen Polizeieinsatz im Industriegebiet am 7. Juli festgenommen wurden (jW berichtete). Der Haftbefehl gegen ihn wie auch der OLG-Beschluss fußen auf der als falsch entlarvten Aussage eines einzigen Bundespolizisten, es habe vor der Festnahmeaktion einen »massiven Bewurf« mit Steinen und Flaschen gegeben.

Wie der OLG-Senat vermeintliche »Anlagefehler« beim nicht vorbestraften Italiener ermitteln konnte, »bleibt völlig offen«, schreibt die Welt, »denn V. hat sich bislang überhaupt nicht geäußert«. Anwältin Gabriele Heinecke hat für ihren Mandanten die sofortige Aufhebung der Untersuchungshaft beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Fabio V. wartet im Jugendgefängnis auf der Elbinsel Hahnöfersand auf die Entscheidung aus Karlsruhe. Seine Freundin Maria R. (22) wurde am Donnerstag aus der U-Haft entlassen. Den Beschluss fasste ein anderer Senat des OLG.