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Polizeidirektion nimmt nach 4 Jahren Gefährderansprachen gegen Initiatoren des Rebellischen Musikfestivals zurück

Die späte Kapitulation des Polizeidirektors Dirk Löther – Rebellisches Musikfestival 2018: Sämtliche „Gefährderbriefe“ sind vom Tisch
Mit Schreiben vom 25.4. und 12.5.2022 an die Rechtsanwälte Meister und Partner erklärte die Landespolizeidirektion Thüringen die Rücknahme aller sog. „Gefährderbriefe“ vom 15.05.2018. Rechtsanwalt Peter Weispfenning kommentiert: „Das werten wir als wichtigen Erfolg eines vier Jahre dauernden Kampfs gegen die antikommunistischen Attacken des Bundesinnenministers und der Thüringer Polizeibehörden anlässlich des Rebellischen Musikfestivals 2018“.
Konkret geht es um „Gefährderbriefe“ an Wolfgang Göller, Walter Grein, Andreas Eifler und Gottfried Schweitzer. In diesen Briefen wurde der geplante und völlig legale Auftritt der
revolutionären türkischen Band „Grup Yorum“ zum Vorwand genommen, die Betroffenen
wegen angeblicher „Terrorismusunterstützung“ zu diffamieren und zu kriminalisieren. Die
Angriffe gegen das Musikfestival wurden seinerzeit mit Erfolg juristisch und politisch angegriffen ( https://www.rf-news.de/2018/kw21/jetzt-nachsetzen-und-die-kraefte-staerken-im-kampf-gegen-die-rechtsentwicklung-der-regierung
). Stefan Engel, Redaktionsleiter des theoretischen Organs der MLPD, einer der Schirmherren des Musikfestivals, hatte zuvor erfolgreich gegen einen inhaltsgleichen Drohbrief vor dem Verwaltungsgericht Meiningen geklagt. (Aktenzeichen: 2 K 863/18 ME). Mehr dazu unter
https://www.rf-news.de/2021/kw30/voller-sieg-fuer-stefan-engel-gegen-gefaehrder-
kriminalisierung
.Unter Hinweis auf das Urteil vom 03.08.2021 forderte unsere Kanzlei, hieraus die Konsequenzen zu ziehen und auch alle weiteren „Gefährderansprachen“ zurückzunehmen.
Dem kam die Landespolizeidirektion Thüringen nach. Damit sind alle unsere Mandanten, die zu terroristischen „Gefährdern“ erklärt worden waren, vollständig rehabilitiert.
Unterzeichnet sind alle Schreiben übrigens von Dirk Löther, einem der
Hauptverantwortlichen für den damaligen Polizeieinsatz gegen das Rebellische Musikfestival.
Er war,offenbar aufgrund seiner „Verdienste“, danach zum Abteilungsleiter bei der Landespolizeidirektion Thüringen befördert – und musste nun die weiße Fahne hissen.
Wir bedanken uns auch im Namen aller Mandanten für die vielfältige Solidarität und Unterstützung.

Meister & Partner Anwaltskanzlei Roland Meister; Duisburg