Presseinformation der Verteidigung im sog. DHKP-C Verfahren vor dem OLG Düsseldorf

Ihsan Cibelik wird morgen am 19.12. mit dem Hingerstreik beginnen. Der 19.12. ist auch der Jahrestag des Massakers an politischen Gefangenen in der Türkei. In der Nacht vom 18.12. auf den 19.12. 2000 hatten unter dem zynischen Namen „Operation Rückkehr ins Leben“ schwerbewaffnete Soldaten und Sicherheitskräfte mindestens 20 Gefängnisse in der Türkei gestürmt.

Bei dem militärischen Großangriff mit Präzisionsgewehren, Nachtsichtgeräten, Flammenwerfern, Panzern, Hubschraubern, Nerven-, Rauch- und Gasbomben, Bulldozern, Baggern, Vorschlaghämmern, Schweiß- und Bohrmaschinen wurden mindestens 30 Gefangene getötet und mehrere Hundert verletzt

Presseinformation der Verteidigung im sog. DHKP-C Verfahren vor dem OLG Düsseldorf

Strafverfahren gegen angebliche Mitglieder der DHKP-C vor dem OLG Düsseldorf:
Das an Krebs erkrankte Grup Yorum Mitglied İhsan Cibelik tritt ab 19.12. 2023 aus Protest gegen die Ablehnung seines Antrags auf Haftunterbrechung in den Hungerstreik
Die Verteidigung des im o.g. Verfahrens angeklagten revolutionären Künstlers und Mitglied der
international bekannten Musikgruppe „Grup Yorum“ hatte dessen – zumindest zeitweise – Haftentlassung beantragt, damit eine von İhsan Cibelik verlangte operative Entfernung des bei ihm in der Haft festgestellten Prostatakarzinoms in einer Spezialklinik seines Vertrauens und in eigener Verantwortung durchgeführt werden könnte.
Mit Beschluss vom 12.12.23 hat der 7. Strafsenat des OLG Düsseldorf den Antrag auf Haftentlassung
abgelehnt und Haftfortdauer angeordnet (Az.: III-7 StS 1/23).

Mit dieser Entscheidung verwehrt der Senat Herrn Cibelik die sofortige Durchführung der Operation, also der Behandlung, die nach wohl unstreitiger medizinischer Meinung einzig eine Chance auf sofortige völlige Heilung von 90 % bietet. Der Senat nimmt dadurch eine Verschlimmerung der Erkrankung billigend in Kauf, indem er die weitere Behandlung von İhsan Cibelik in den Organisationsbereich der Justizvollzugsanstalt (JVA) verschiebt, um „mittelfristig“ einen Operationstermin in einer von der JVA bestimmten Klinik zu organisieren – jener JVA also, die allein zur Durchführung der bereits bei Inhaftierung von Herrn İhsan Cibelik angesetzten Biopsie mehr als 15 Monate gebraucht und damit jegliches Vertrauen verspielt hat.
Die Wahlmöglichkeit des an Krebs erkrankten İhsan Cibelik, welche Therapie er wählt, muss
vollumfassend gewährleistet werden und steht höher als die vermeintlichen Haftgründe.

Nur mit einer Haftunterbrechung können für İhsan Cibelik dessen Grundrechte auf Leben und Gesundheit (Art. 2 II Grundgesetz/GG) und seine in Art. 1 I GG garantierte Menschenwürde (sowie die entsprechenden Artikel 1 und 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
verwirklicht werden.

Weitere Information: https://dhkpcverfahren2023129b.wordpress.com/