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Pressemitteilung: 3. Verhandlungstag im 4. Silvester-Prozess –

Vor dem Gericht wurde mit einer Banner-Aktion auf Verbindungen zwischen Leipziger Bereitschaftspolizei und Sächsischen Nächsischen Neonazis hingewiesen

Am Mittwoch, dem 02.12.2020, fand der dritte Verhandlungstag des vierten Prozesses im Kontext der Silvesternacht 2019 am Connewitzer Kreuz am Amtsgericht Leipzig statt.

Die Zeugenaussagen von drei Polizisten der Leipziger Bereitschaftspolizei konnten den Verdacht gegen den Angeklagten nicht wesentlich erhärten.

Insbesondere bei Fragen zu einer möglichen Körperverletzung zum Nachteil des Angeklagten durch die festnehmende Polizeieinheit versagte das Erinnerungsvermögen der Beamten: Nach wie vor ist ungeklärt, weswegen es zur Schnittwunde am Rücken des Angeklagten sowie einer Kopfverletzung kommen musste.
Angesichts der im Raum stehenden Körperverletzung im Amt hatte die Verteidigung bereits im Vorfeld der Vernehmung auf eine mögliche Befangenheit der Polizeizeugen hingewiesen. Zudem wurde kritisiert, dass die Beamten mittels einer vorher übersendeten Vorgangsnummer Einblick in große Teile der Ermittlungsakte erhalten könnten und sich somit in Vorbereitung spezifisches Wissen aneignen könnten. Die Kritik wurde durch zwei uniformierte Polizist*innen im Publikum untermalt, von welchen einer ebenfalls der in der Silvesternacht tätig gewordenen Einheit angehört.

Mit der Begründung, originäre Erinnerungen von angelesenen Inhalten besser trennen und somit mögliche Absprachen im Nachhinein aufdecken zu können, hatte der Rechtsbeistand des Angeklagten die Protokollierung im Wortlaut beantragt. Dies wurde jedoch schlicht abgelehnt. Damit setzt der Richter seine bisherige Linie fort, sämtlichen Anträge der Verteidigung nicht stattzugeben. Die Staatsanwaltschaft leistete dabei erneut Schützenhilfe, indem sie dem Rechtsanwalt vorwarf, die Sachaufklärung durch zu viele Anträge vereiteln zu wollen.
„Der Verdacht bleibt bestehen, dass es dem Gericht um eine schnelle Aburteilung geht – nicht um die Aufklärung der tatsächlichen Geschehnisse. Er verhärtet sich sogar, da der Richter trotz einer möglichen Straftat durch Polizisten nicht darauf eingeht, dass ihr Corpsgeist im Widerspruch zur Neutralität des Zeugenstandes steht“, so Konrad Mendel, Pressesprecher des Solidaritätskomitees 31.12.

Während die Verhandlung im Gerichtssaal andauerte, wiesen vor dem Gebäude des Amtsgerichts Aktivist*innen mittels einer Banner-Aktion auf Verbindungen zwischen der Leipziger Bereitschaftspolizei und Sächsischen Neonazis hin. Die Verstrickungen dreier Beamter der Leipziger Bereitschaftspolizei, die in am Einsatz in der Silvester-Nacht beteiligt waren und nun als Zeugen im Prozess aussagen, wurden thematisiert. Anja Schwerthoff, Pressesprecherin des Solidaritätskomitees 31.12., thematisiert: „Der Freistaat beweist mal wieder, dass er auf dem rechten Auge blind ist. Obwohl sich Veröffentlichungen zu Verbindungen zwischen den Behörden und organisierten Neonazis häufen und schon lange keine Einzelfälle mehr darstellen, bleibt das für die beteiligten Beamten meist konsequenzlos. Stattdessen wird die SoKo Linx ausgebaut und wie gewohnt antifaschistisches Engagement kriminalisiert.“

Im Anhang finden Sie ein zugehöriges Faktenblatt mit Quellenangaben. Die Grafik steht zur freien Verfügung in hoher Auflösung zum Herunterladen bereit:

https://dievomkreuz.noblogs.org/files/2020/12/2020-12-02-grafik.pdf

Leipzig, den 03.12.2020