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Pressemitteilung der Berliner Soligruppe der GG/BO:

Unserem Rechtssekretär und GG-Sprecher der JVA Tegel Mehmet Aykol werden seit Mai 2014 aufgrund seines gewerkschaftlichen Engagements Lockerungen (unbegleiteter Ausgang) von der JVA Tegel verweigert. Repression aufgrund gewerkschaftlicher Aktivität im Knast ist für uns leider nichts Neues. Nun musste aber das Landgericht feststellen, dass es für diese Verweigerung keine Begründung gibt – ein Erfolg für Mehmet Aykol und die GG/BO! Denn: gewerkschaftliches Engagement sollte im Knast nicht bestraft, sondern gefördert werden! Deswegen fordern wir jeden Knast dazu auf, die anhaltende Repression gegenüber engagierten Gefangenen endlich zu beenden und Gewerkschafts-Arbeit in den Knästen zu fördern. Für die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern!

 

Mehmet Aykol hierzu über sich und die JVA Tegel:
Es geschah vor einiger Zeit, dass Fachdienste über einen Inhaftierten [Mehmet Aykol] eine positive Stellungnahme abgaben: Der Gefangene solle in den Lockerungsprozess eintreten. So weit, so gut.
Was aber tat der so undankbare Gefangene: Er gründete zusammen mit anderen die GG/BO. Das passte der JVA Tegel natürlich gar nicht und flux folgten Repressalien: dem Gefangenen wurde das Fernstudium gestrichen und er wurde zukünftig während der Arbeitszeit in seinem Haftraum eingeschlossen, auf dass ihm Erleuchtung käme und er von seiner gewerkschaftlichen Aktivität abkomme.

Dass Gefangene studieren und sich politisch engagieren – das wollte die Leitung der JVA Tegel nun wirklich nicht. Sie informierte den Gefangenen darüber, dass er die Zeit zurückdrehen solle, auf einen Zeitpunkt vor der GG/BO Gründung – dann werde er seine Lockerungen bekommen. Der Inhaftierte lehnte dies ab – die Zeitmaschine sei noch nicht erfunden und er sähe sich nicht in der Lage, die Zeit zurückzudrehen.
Für diese Frechheit bekam er prompt die Retourkutsche der JVA: Nix Lockerung. So weit, so schlecht.

So unglaublich aber die Begründung: der Fachdienst, der den Inhaftierten positiv eingeschätzt hatte, habe dem Inhaftierten umfänglich erneut untersucht und wäre nun zu einem anderen gegenteiligen Ergebnis gekommen. Eigentlich geschickt eingefädelt: gegen eine negative fachdienstliche Stellungnahme vorzugehen, kann fast nicht gelingen. In ihrer Überheblichkeit aber vergaßen die Leiter der JVA, den Inhaftierten tatsächlich erneut zu begutachten.
Deswegen wandte sich der Inhaftierte an das Landgericht und dieses stellte prompt fest, dass es nicht einmal Anhaltspunkte dafür gäbe, warum der Gefangene überhaupt noch einmal begutachtet worden sei. Die (erfundene) Begutachtung sei also eh obsolet und der Inhaftierte in den Lockerungsprozess zu überführen.

Federführend hierbei waren übrigens der Sozialarbeiter R. [seine anstaltsinterne Tätigkeit haben wir in der PM vom 22.03.17 skandalisiert!] und der Anstaltsleiter S., welcher vielzählige Suizide in Tegel zu verantworten hat.