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Pressemitteilung der Verteidigung in dem Münchner Kommunistenverfahren

Verteidigung fordert von der Bundesregierung die Rücknahme der Verfolgungsermächtigung gegen die TKP/ML
 
Antrag auf Aussetzung des Verfahrens vor dem OLG München gestellt
 
Am heutigen Hauptverhandlungstag (10. März 2017) vor dem OLG München hat die Verteidigung der zehn Angeklagten, denen vorgeworfen wird, Mitglieder der Türkischen Kommunistischen Partei/ Marxisten‐Leninisten (TKP/ML) zu sein, beantragt, das Verfahren auszusetzen.

 
Zur Begründung nehmen die Verteidiger Bezug auf Anträge von letzter Woche, mit denen beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) die Rücknahme der Verfolgungsermächtigung gegen die TKP/ML im allgemeinen und die Angeklagten im speziellen beantragt wurde. Die weitere Zuspitzung der Entwicklung in der Türkei zwingt dazu, die Verfolgung von türkischen und kurdischen Oppositionellen in der Bundesrepublik Deutschland einzustellen, so die Verteidigung. Bis das BMJV über den Antrag entschieden hat, ist die Hauptverhandlung auszusetzen.
 
Seit dem 17. Juni 2016 wird vor dem OLG München das Verfahren gegen zehn vermeintliche Mitglieder der TKP/ML wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB) geführt. Die TKP/ML ist in Deutschland nicht verboten und findet sich auch nicht auf internationalen Terrorlisten. Allein die Türkei deklariert sie als terroristische Organisation.
 
Der Einleitung dieses Strafverfahrens liegt eine außenpolitische Entscheidung, nämlich die Erteilung der sogenannten Verfolgungsermächtigung durch das Bundesjustizministerium (BMJV) zugrunde: Ob eine Strafverfolgung durchgeführt wird hängt davon ab, ob diese den Interessen der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Maßgebend soll dabei nach dem Gesetz u.a. sein, ob sich die Ziele der Vereinigung gegen einen ausländischen Staat richten, der die Würde des Menschen achtet.
 
Dass dies offensichtlich nicht der Fall ist, hat die Verteidigung in dem Verfahren schon mehrmals thematisiert und nunmehr in einem mehr als 80‐seitigen Antrag gegenüber dem BMJV dargelegt. Die Einschätzung der Verteidigung wird offensichtlich jetzt auch von der Bundesregierung geteilt. So hat Heiko Maas im Zusammenhang mit der Verhängung von Untersuchungshaft gegen den Journalisten Deniz Yücel in einem „Brandbrief“ an seinen türkischen Amtskollegen Bozdag diesem einen „Abbau des Rechtsstaats“ vorgeworfen.
 
Mit ihrem Antrag auf Rücknahme der Verfolgungsermächtigung zwingt die Verteidigung die Bundesregierung dazu, endlich Farbe zu bekennen.
 

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„Wenn Heiko Maas ankündigt, dass die Zeit der leisen Töne vorbei sei und das Vorgehen der türkischen Regierung gegen Journalisten, Juristen und Oppositionelle scharf kritisiert, muss endlich auch die Verfolgung der türkischen und kurdischen Opposition in Deutschland aufhören“, erklärt Dr. Peer Stolle, einer der Verteidiger der Nürnberger Ärztin Dr. Büyükavci, die vor dem OLG München angeklagt ist.
 
Für weitere Informationen Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle, Berlin (stolle@dka‐kanzlei.de) Rechtsanwältin Antonia von der Behrens, Berlin (vdbehrens@kottbusserdamm.net)