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Pressemitteilung der Verteidigung in dem Verfahren vor dem OLG Dresden gegen Lina E. u.a vom 06.11.2021

Der Vorsitzende Richter am OLG Dresden Schlüter-Staats machte am gestrigen 13. Hauptverhandlungstag, den 4. November 2021, deutlich, dass er sich nicht als unabhängig sieht. Er erklärte, es sei nicht seine Aufgabe als Richter, die Ermittlungsarbeit der Polizei zu überprüfen.

Diese Bemerkung fiel in einer Auseinandersetzung mit der Verteidigung, als diese eine Zeugin der Soko Linx befragte.

Der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer am OLG Dresden ließ Fragen der Verteidigung, die sich mit der Herangehensweise der Soko Linx an die Ermittlungen beschäftigten, nicht zu. Die Fragen der Verteidigung zielten auf eine Überprüfung der Neutralität und Unvoreingenommenheit der Ermittlungstätigkeit der polizeilichen Ermittlungsgruppe Soko Linx ab. Die Ermittlungstätigkeit der Soko Linx ist die Grundlage für die Anklage und insbesondere für die Konstruktion einer kriminellen
Vereinigung.

Die Position der Verteidigung, wonach es schließlich die selbstverständliche Aufgabe eines Gerichts sei, auch die Arbeit der Exekutive zu überprüfen, beantwortete der Vorsitzende wie folgt:

„Nein, das ist es nicht. Das ist die Aufgabe der Dienstaufsicht und Weiterer. Im Verwaltungsrecht ist das anders“.

Vorsitzender Richter – Hans Schlüter Staats
Diese Rechtsauffassung des Vorsitzenden widerspricht zentralen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Das Gericht muss nach dem Grundkonzept der Strafprozessordnung selber in der Hauptverhandlung die Beweise erheben und diese würdigen.

Die Überprüfung und Kontrolle staatlichen Handelns gehören zu den wesentlichen Aufgaben eines Gerichts. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass die von den Ermittlungsbehörden vorgelegten Beweise und Indizien auf ihre Belastbarkeit hin kritisch überprüft werden und dabei auch Alternativhypothesen in den Blick genommen werden können.

Dies gilt im vorliegenden Verfahren im besonderen Maße.

Die Soko Linx stand nach einer Vielzahl erfolgloser Ermittlungen gegen Linke unter einem erheblichen Erfolgsdruck, der nach Auffassung der Verteidigung den Verlauf der Ermittlungen im hiesigen Verfahren mitbestimmt hat und unter anderem dazu geführt hat, aus einer Anzahl von Körperverletzungshandlungen eine kriminelle Vereinigung zu konstruieren. Das Ergebnis dieser Ermittlungen ist ein politisiertes Verfahren, das unter den Bedingungen eines Terrorismusverfahrens vor einem Staatsschutzsenat stattfindet.

Die Skepsis der Verteidigung gegenüber der Soko Linx hat sich durch die Erkenntnisse zu der mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Polizeikreisen stammenden Weitergabe interner Aktenbestandteile u.a. an das rechtsextreme Magazin „compact“ weiter erhöht.

Ein Vorsitzender Richter, der es als seine Aufgabe ansieht, die Ermittlungsergebnisse unhinterfragt in die Hauptverhandlung einzuführen und sogar der Verteidigung das Hinterfragen untersagt, ist nicht unparteilich. Unsere Mandanten/in haben ihn deshalb als befangen abgelehnt.

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