Pressemitteilung zum Hungerstreik der wegen §129b inhaftierten Gefangenen Özgül E.

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Verteidiger der Untersuchungshaftgefangenen Özgül E. fühle ich mich aus gegebenen
Anlässen verpflichtet, die Öffentlichkeit über ihr Verfahren und den Umgang mit ihr zu
informieren:
Am 16.05.2022 wurde meine Mandantin, eine in der Bundesrepublik im Exil lebende, linke,
revolutionäre Journalistin, auf Veranlassung des Generalbundesanwalts festgenommen.
Am 17.05.2022 wurde ihr durch den Ermittlungsrichter beim BGH in Karlsruhe der
Haftbefehl eröffnet und zugleich Untersuchungshaft unter Isolationsbedingungen angeordnet.
Meine Mandantin befindet sich seitdem in der JVA-Rohrbach in Rheinland/Pfalz.
Der Generalbundesanwalt wirft ihr vor, sich in der linken Vereinigung DHKP-C
mitgliedschaftlich betätigt und gemäß § 129 b StGB strafbar gemacht zu haben.
Meine Mandantin befindet sich seit dem 17.05.2022 in der JVA-Rohrbach im Hungerstreik,
da man ihr das Tragen einer einheitlichen Anstaltskleidung aufzwingt, sie dies ablehnt und als
Untersuchungshaftgefangene für sich die Unschuldsvermutung in Anspruch nimmt und eigen
Kleidung tragen möchte. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich auch in der JVA-Rohrbach.
Trotzdem wird die Aushändigung der eigenen Kleidung, entgegen einer vorherigen Zusage
der JVA gegenüber dem Ermittlungsrichter beim BGH und dessen Befürwortung, aus nicht
nachvollziehbaren, willkürlichen Gründen durch Seiten der JVA-Rohrbach verweigert.
Die Begründung der JVA, man könne mit der Kleidung auch andere Gegenstände in die JVA
einschleusen, ist geradezu absurd, da dieses angebliche Risiko durch deren Überprüfung und
Kontrolle, wie von uns argumentiert, ausgeräumt werden kann. Andere Gründe werden nicht
mitgeteilt.
Selbst die Ausgabe von Zucker und Salz, welche unabdingbar lebensnotwendig im
Hungerstreik sind, wird ihr verweigert, da sie ja schließlich im Hungerstreik sei.
Nach nunmehr 3 Wochen im Hungerstreik ohne Zunahme von Zucker und Salz drohen
meiner Mandantin schwere Gesundheitsschäden.
Wir fordern die Verantwortlichen in der JVA-Rohrbach auf,
in Abwägung der zu erwartenden schweren gesundheitlichen Folgen des Hungerstreiks für
meine Mandantin und die bestehenden geeigneten Maßnahmen zur Ausräumung des
angeblichen Sicherheitsrisikos, dem Schutz des Lebens meiner Mandantin Vorrang zu
gewähren, die politisch motivierte willkürliche Behandlung aufzugeben und ohne weiteres
Abwarten und Verzögern meiner Mandantin ihre eigene Kleidung, die sich in der JVA
befindet, auszuhändigen.
Des Weiteren ist ihr sofort Zucker und Salz zur Verfügung zu stellen.
Das Leben und die Gesundheit meiner Mandantin ist keine Verhandlungsmasse!

Yener Sözen, Rechtsanwalt

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Roland Meister, Frank Stierlin, Frank Jasenski ,
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