Prozess gegen Ali E. in Stuttgart

Die in dieser Woche anberaumten Termine im PKK-Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Ali E. in Stuttgart fallen krankheitsbedingt aus. Auch der Termin am 22. März wurde aufgehoben.

Im §129b-Verfahren gegen Ali E. vor dem Oberlandesgericht Stuttgart finden die für den 7. und 8. März anberaumten Verhandlungen krankheitsbedingt nicht statt. Auch der Termin am Mittwoch, 22. März, wurde aufgehoben. Das teilt der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mit.

Ali E. wurde vor einem Jahr verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in der JVA Stuttgart-Stammheim. Dem kurdischen Aktivisten wird vorgeworfen, sich als PKK-Mitglied seit September 2011 bis zu seiner Festnahme am 3. März 2022 als Leiter verschiedener „PKK-Gebiete“ in Deutschland verantwortlich betätigt zu haben. Prozesseröffnung war im November.

Das Verfahren gegen den 71-Jährigen beruht auf der nach §129b StGB erforderlichen Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung, die das Bundesjustizministerium im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium, dem Auswärtigen Amt und dem Bundeskanzleramt am 6. September 2011 erteilt hat. Diese Generalvollmacht umfasst die Funktionen der der PKK zugeordneten Gebiets-, Regions- und Sektorleiter. Widersprüchlich an dem Verfahren ist der lange Zeitraum, in dem die Strafverfolgungsbehörden offenbar Hinweise auf eine angeblich terroristische Betätigung von Ali E. hatten und ihn trotzdem gewähren ließen.

AZADÎ ruft dazu auf, den Prozess zu besuchen, Solidarität zu zeigen mit Ali E. und deutlich zu machen, „dass die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und damit die strafrechtliche Verfolgung von Kurdinnen und Kurden beendet werden muss.“

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