Ohne Angeklagte und zum Teil sogar ohne Verteidiger wird in Griechenland neun jungen Männern und einer jungen Frau der Prozeß wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Stadtguerillaorganisation »Verschwörung der Feuerzellen« gemacht. Das Verfahren gegen vier weitere Angeklagte, die sich einer Festnahme entzogen hatten, ist nach der Verhaftung eines von ihnen inzwischen abgetrennt worden.
Weil ihre Forderungen, den Verlauf des Prozesses durch Tonaufzeichnungen zu protokollieren und auf eine Kontrolle der Personalausweise der Prozeßbesucher zu verzichten, nicht erfüllt werden, haben alle Angeklagten den Prozeß verlassen, wobei sechs von ihnen auch ihren Wahlverteidigern die Teilnahme untersagten. Vier davon sind am Donnerstag zusätzlich in einen Hungerstreik getreten.
Bereits zu Beginn des Verfahrens Mitte Januar hatten die Angeklagten ihr Verbleiben im Gerichtssaal von der Erfüllung ihrer Forderungen abhängig gemacht. Für die Tonaufzeichnungen seien keine Mittel vorhanden und die Kontrolle der Personalausweise sei notwendig, da das Verfahren im Hochsicherheitstrakt des Gefängnisses von Korydallos stattfindet, lautete die Entscheidung der Vorsitzenden Richterin, Maria Mariellou.
Das Argument der Verteidigung, für einen fairen Prozeß sei eine lückenlose Protokollierung der Vorgänge im Gerichtssaal notwendig, und der Vorschlag, das Verfahren in ein normales Gerichtsgebäude zu verlegen, wo keine Personalausweiskontrolle üblich sei, wurden vom Gericht zurückgewiesen.
In den vergangenen Prozeßtagen des seit Mitte Januar laufenden Verfahrens waren Versuche der Richter gescheitert, den Angeklagten jeweils zwei Pflichtverteidiger zur Seite zu stellen. Alle nach und nach vom Gericht berufenen 54 Anwälte hatten eine Verteidigung gegen den Willen ihrer potentiellen Mandanten abgelehnt und sich auch nicht durch die deshalb drohenden Disziplinarverfahren einschüchtern lassen.
Am Donnerstag beschloß das Gericht nun, die Angeklagten hätten durch ihr willkürliches Entbinden der Verteidiger das Recht auf eine Verteidigung mißbraucht, und der Prozeß werde ohne Anwesenheit der Angeklagten und zum Teil ohne Verteidiger fortgesetzt.