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Prozessbeginn im April gegen zwei Sicherungsverwahrte in Freiburg

Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft Freiburg wirft den beiden erst 36 und 37 Jahre
alten Sicherungsverwahrten vor, in die Zelle eines Verwahrten
eingedrungen und auf ihn eingeschlagen zu haben. Ein zweiter Insasse
soll von einem der beiden Angeklagten anschließend angegriffen worden
sein, als die Sicherheitsbeamten schon vor Ort waren.

Gravierender freilich ist der Anklagevorwurf der geplanten Ermordung
eines Verwahrten. Hierzu soll in eine Tüte mit Tiefkühlgemüse Rattengift
eingebracht worden sein, welches einer der Rattenfallen, die im
Gefängnishof gestanden haben, entnommen worden sein soll. Im Rahmen der
polizeilichen Ermittlungen sagte darüber hinaus ein langjähriger
Sicherungsverwahrter aus, ihm gegenüber habe zumindest einer der beiden
nun angeklagten jungen Männer angekündigt,die Vergiftung zu planen. Die
Angeklagten bestreiten die Vorwürfe des versuchten Mordes nachdrücklich.

Einer der Angeklagten wird vertreten von Rechtsanwalt Michael Volz
(Karlsruhe).

Prozesstermine

Am 13. April 2021 beginnt vor dem Landgericht Freiburg nunmehr der
Strafprozess. Fortsetzungstermine sind für den 14.04., 20.04., 21.04.,
27.04. und 28.04. angesetzt. Den Vorsitz führt die Richterin am
Landgericht Frau Dr. Kleine-Cosack. Geladen sind neben Kriminalbeamten,
Biologen bzw. Chemikern auch einige Sicherungsverwahrte.

Zur Sicherungsverwahrung

Die SV wurde mit Gesetz vom 24.11.1933 von den Nationalsozialisten in
das damalige Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen und gestattet seitdem dem
Staat, Menschen auch nach Verbüßung ihrer eigentlichen Freiheitsstrafe
auf unabsehbare Zeit, somit auch bis zum Tod, in Haft zu halten. Das
Bundesverfassungsgericht hat zwar vor genau zehn Jahren (Urteil vom
04.05.2011) die Regelungen zur SV für verfassungswidrig erklärt, jedoch
dem Gesetzgeber eine Frist gesetzt, innerhalb derer er die
Haftbedingungen verbessern könne. Aus Sicht von Politik und Gerichten
sind die Gesetzgeber des Bundes und der 16 Bundesländer den
verfassungsgerichtlichen Vorgaben im Jahr 2013 ausreichend nachgekommen;
hingegen aus Sicht vieler Betroffener, wie auch deren anwaltlicher
Vertreterinnen und Vertreter ist der Haftalltag nach wie vor von tiefer
Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit gekennzeichnet. In vielen Fällen
laufe die SV auf ein bloßes Warten auf das Sterben in Haft hinaus.

Thomas Meyer-Falk,
z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str.8
79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com