faruk

Prozessbeobachtung und Soliveranstaltung für die Freiheit von Faruk Ereren und allen anderen politischen Gefangenen!

Weg mit den § 129 – § 129a – § 129b !

Am Donnerstag, den 18.07.2013, fand eine Solidaritätsveranstaltung für die Freiheit des in Deutschland inhaftierten Faruk Ereren in Münster statt.
Bereits in der Türkei war Faruk für 9 Jahre während des Militärputsches 1980 eingesperrt. Er bekämpfte als radikaler Linker das türkische Regime. Im Knast wurde er unzählige male gefoltert. Nach seiner Entlassung flüchtete er wegen seiner angegriffenen Gesundheit ins Ausland und wurde 2007 in Hagen festgenommen.

Das erste Verfahren
Von Januar 2009 bis Ende September 2011, also fast 2 ¾ Jahre, dauerte das Verfahren gegen Faruk vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
Gegen Faruk wurde im Laufe des Prozesses zwar der § 129b-“Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ fallen gelassen, aber mit Hilfe von Zeugen-Aussagen, die unter Folter zu Stande kamen, wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er angeblich die Verantwortung für den Tod zweier Polizisten in Istanbul im Jahre 1993 übernommen haben soll.
Am 6. Mai begann das Revisionsverfahren gegen Fauk Ereren vor dem OLG Düsseldorf. Der beantragten Revision wurde aufgrund der widersprüchliche Aussage des Zeugen im 1. Prozeß stattgegeben.
(Aus der aktuellen Solidaritätserklärung der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrant/innen (Wuppertal), betreffend  Latife Adigüzel  und Muzaffer Dogan, die mit 4 anderen anatolischen Linken  anlässlich der europaweiten Razzien am 22. 6. 13 wegen § 129b verhaftet wurden:)
„….. dieser Paragraph 129 b immer wieder dafür genutzt wird, um vor allem migrantische Organisationen aus der Türkei zu verfolgen und einzuschüchtern. Der Paragraph 129b ist vor allem dafür da, Angst vor juristischer Repression zu erzeugen und migrantische Vereine in ihrer eigenen Arbeit und in ihrer Zusammenarbeit mit anderen – deutschen wie türkischen – linken Gruppen zu blockieren. Die MigrantInnen sollen immer Angst haben, inhaftiert und abgeschoben zu werden, damit sie auf ihre politische Arbeit am besten direkt verzichten. …….
Dieser Einschüchterungs-, Angst- und Repressionsparagraph, welcher der politisch motivierten Willkür Tür und Tor öffnet, muss abgeschafft werden. Wir haben erfahren, wie wichtig die Solidarität zwischen MigrantInnen und Flüchtlingen ist, wenn sie für ihrer Rechte und gegen Verfolgung, Faschismus und Rassismus kämpfen…“

Auf dieser Veranstaltung für die Freiheit von Faruk Ereren wurde  auch noch folgende Erklärung vom „Verein für politische Flüchtlinge“ verlesen:
Solidaritätserklärung mit den Not leidenden Menschen auf der Welt.
In den meisten Länder dieser Erde herrschen Krieg, Besatzung, Hunger, Elend, und Ausbeutung.
Aber auch in jedem dieser Länder gibt es Widerstand.
Tausende politische Gefangene gibt es weltweit. Sei es aus dem Gewerkschaften, aus Parteien oder NGO. Sie werden mit blutiger Folter oder mit Isolationshaft  genannte „Weiße“ Folter vernichtet. Oder sie gehen bewusst in den Tod. Sie sind in ihrer Entscheidung freier als wir es sind. Denn sie haben zwischen sich und dem System einen klaren Trennstrich gezogen.
Einer der politischen Gefangenen ist Faruk Ereren.
Schon während der Militärputsches am 12. 9. 1980  in der Türkei verschwand er in den Knästen, weil er sich für die Menschenrechte engagierte. Seit 2007 ist er  jetzt in Deutschland eingesperrt.  Das Konstrukt seiner Anklage zeigt, was den Mächtigen in Deutschland und ihrer Regierung wichtig ist:
„gute Geschäfte“ mit Waffen und Polizeiausrüstung versus Menschenrechten. Durch das Zerschlagen der friedlichen Proteste in der Türkei  können wir nachvollziehen, warum unsere Freund/innen vom „türkischen Faschismus“ reden.
Wir werden so lange arbeiten, reden und vielleicht auch kämpfen, bis auch der letzte Folterer vor seinen Richter/innen steht.
Und die Freiheit für alle politischen Gefangenen garantiert ist.
Nur Gewalt kann uns stoppen!
Münster, den 18. Juli 2013
Verein für politische Flüchtlinge, Münster
vfpf@gmx.net            www.kultur-revolution.com  

Auf der Veranstaltung  wurde beschlossen, den Prozess  von Faruk am nächsten Tag, Freitag, den 19. 7. 13, zu beobachten.
Gerichtsverhandlungen vor einem Oberlandesgericht sind etwas ganz Spezielles. nicht nur das der letzte verloren gegangene  Cent in der Hosentasche von Metalldetektoren  gefunden wird. Drastischer ist es noch, dass die Ausweise der Besucher/innen kopiert werden. So war es nicht verwunderlich, dass sich die drei Mitstreiter allein im Gerichtssaal befanden. Wer hat schon Lust, den Repressionsdruck auf sich zu nehmen, denn die Gefahr besteht, als  der Nächster wegen seiner Solidarität vor Gericht  zu stehen. Wie die schon erwähnten Latife und Muzaffer, die u. a. auch wegen ihrer Prozessbeobachtung verhaftet wurden.
Auch die Presse  berichtet nichts oder nur einseitig über das Verfahren. Wenn sie mal berichten, geben sie fast immer nur die Postion der Anklagebehörde wieder. Umso so wichtiger ist  es deshalb,  dass kritische Menschen den  Prozess beobachten.
An diesem Tag war  der ehemalige Anwalt von Faruk aus der Türkei, Murat Demir, vorgeladen. Murat war  wegen seines Engagements wegen der Folter an politischen Gefangenen in der Türkei selbst inhaftiert. Auf Grund dieser Verfolgung musste er aus  der Türkei flüchten und lebt jetzt als Flüchtling in der BRD.  So konnte ausnahmsweise durch Murat Demir vor dem Gericht mehrere Stunden lang die Wahrheit über die Lage in der Türkei vermittelt werden. Der Anwalt sprach von jahrelanger Folter während  der Militärdiktatur in der  Türkei.
Er erzählte, dass der Kronzeuge Genc sehr wahrscheinlich brutal gefoltert wurde.
„Ich sah frische schmerzhafte Verletzungen zwischen Daumen und Zeigefinger. Sowie  weitere Verletzungen die am verblassen waren.“ Auch berichtete Murat davon, das man die Verlobte des Kronzeugen hat verschwinden lassen. Während des gesamten Berichts untermauerte er seine Aussagen mit Dokumenten.
Dennoch bemühte sich die Bundesanwaltschaft in widerlicher Weise, den Zeugen unglaubwürdig zu machen. Zum Schluss der Verhandlung zauberte der Vertreter der BAW  gar noch ein paar abgehörte Telefonate  aus der BRD von Murat Demir  aus dem Hut und bedrohte ihn mit den Worten; „Für die Akten“.
In diesen mitgeschnittenen Telefonaten sprach Murat  darüber, wie er durch die Folter erkranken Gefangenen helfen könnte. Nach Meinung der BAW sei das ein Austausch mit “ Terroristen“.
Auf die Frage, ob der Zeuge irgendwelche Separatisten oder „Terroristen“ kenne, antwortete Murat mutig:
„Als Anwalt und Menschenrechtler habe ich selbstverständlich mit den Opfern von Folter geredet. Also auch mit  Angeschuldigten, die  wegen PKK  oder DHKP-C – Mitgliedschaft angeklagt sind“.
Am Montag, den 2. September 2013 um 14 Uhr, wird Murat Demir wieder als Zeuge vorgeladen.
Wer internationale Solidarität praktizieren möchte,  kann und sollte an diesem Tag – oder natürlich auch an einem anderen Tag – den Prozess beobachten.
Weitere Prozesstermine:
August:
Montag 19. August
Freitag 23. August
Montag 26. August
Freitag 30. August

September
Montag, 2. September, 14 Uhr
Freitag, 6. September
Montag, 23. September
Freitag, 27. September
Montag, 30. September

Oktober
Freitag, 4. Oktober
Freitag, 11. Oktober
Montag, 14. Oktober
Freitag, 18. Oktober

Die Hauptverhandlungstermine finden im Prozessgebäude des Oberlandesgericht in Düsseldorf, Kapellweg 35, statt.
Beginn ist soweit nicht anders angeordnet, montags um 11 Uhr und freitags um 9.30 Uhr

Verein für politische Flüchtlinge
c/o Die Brücke International
Wilmergasse 2 – 4  –   48143 Münster

vfpf@gmx.net            www.kultur-revolution.com  

Bericht Prozessmitschrift vom 18.Juli 2013

Da die Bundesanwaltschaft(BAW) in Zug festsaß begann der Prozess eine Stunden später.
Vorsitzende Richterin:
Ich habe da eine tolle Nachricht. Wir können eine Videokonferenz aus Ankara machen um die Zeugen zu vernehmen am 23.7-30.7
Das Bundesamt für Justiz wurde von der türkischen Botschaft angerufen. Sie beschwerten sich, das wir die Pferde scheu machen und dann nichts von uns kommt.
Wir haben dazu nicht gesagt. Wir wollen ja noch was von Ankara
Eine Person die für den Angeklagten aussagen sollte könnte von der Türkei nicht ausfindig gemacht werden. Der Verteidigung wird mitgeteilt, das die Zeugin der Verteidigung nicht gefunden werden kann.
Daten aus Belgien wurden gesichtet (in Belgien gab es massive Hausdurchsuchungen und Verhaftungen ).Man hat mit Software die Daten auf Schlüsselbegriffe durchsucht.
(Sieht so aus als ob die Bundesanwaltschaft prinzipiell voreingenommen ist, was ausländische Strukturen als Terrororganisationen angeht warum da nicht versucht wird, die Bundesanwälte auszuwechseln verstehe ich nicht.Gut kann sein das die Bundesanwaltschaft prinzipiell rechts steht und das ganze so nur einen öffentlichkeitswirksamen Faktor hätte, aber keinen direkten Nutzen).

Verhör des Menschenrechtsanwalt Murat Demir, welcher Faruk in der Türkei vertreten  hat.
BAW: Sie haben den Angeklagten mal vertreten. Was wissen sie über die Person Faruk Ereren.
Antwort von Murat Demir (MD):
Ich habe Faruk Ereren als Anwalt kennengelernt. Obwohl er festgenommen und gefoltert wurde, ließ er sich nicht brechen, sondern leistete Widerstand gegen das System. In meiner Zeit als Prozessbeobachter in der Zeit um den 12.9.1980 kämpfte Faruk gegen Barbarei und Faschismus. In seinem Prozess wurden einfachste rechtliche Standards nicht erreicht. Auch andere Politische wurden gefoltert. Eigentlich 99%. Bei der Hauptverhandlung zwang man sie, sich nackt auszuziehen.
BAW: Wurden in den Verfahren (gegen die Politischen) auch Anklagepunkte erwähnt?
MD: Daran erinnere ich mich nicht. Das kann aber herausgesucht werden.
Ein Anklagepunkt war Mitgliedschaft in einer Arbeiterorganisation. Die Anklagepunkte aber haben sich ständig geändert. Und 99% der Aussagen waren erfoltert. Internationales Recht bestimmt das diese Aussagen nicht verwendet werden dürfen. Wir haben dokumentiert das ein Vorwurf gefälscht war. Weil andere Angeklagte bereits die Verantwortung für diesen Tatvorwurf übernommen haben. Auch sie waren gefoltert worden. Wir haben dokumentiert und darauf hingewiesen, das die Polizei  Beweise unter den Tisch  hat fallen lassen. Die erfolterten Aussagen im Polizeigewahrsam wurden in der Hauptverhandlung widerrufen.
Es gab sogar Tatvorwürfe welche Angeklagte begangen haben sollen, als sie bereits in Untersuchungshaft waren.
Die Gerichte waren Militärgerichte Sondergerichte der Offiziere. Man darf diese Urteile nicht anerkennen, weil sie auf der Verfassung des Militärputsches vom 12.9.80 basierten.
BAW: Ich komme noch mal auf meine Frage zurück. Was waren die Tatvorwürfe an die Beschuldigten?
MD: Natürlich gab es Tatvorwürfe. Damit wurde nur gespielt. Sie wurden geändert zurückgezogen und spielten irgendwann keine Rolle mehr. Sämtliche Beweismittel wurden sowieso unter Folter erpresst. Logischerweise widersprachen sich die gefolterten Aussagen auch gegenseitig da die Gefolterten ja irgendwann alles gestehen damit der Schmerz aufhört.
Die Vorsitzende Richterin schlägt vor den ehemaligen Anwalt von Faruk von der Schweigepflicht zu entbinden damit er umfangreicher aussagen kann.
MD:Ich darf auch zu Anschuldigungen gegen Herrn Faruk nichts sagen, weil ich offiziell noch sein Anwalt bin. Er hat das Mandatsverhältnis nie gekündigt. Man sollte Folter nicht heiligen indem man Aussagen die unter Folter entstanden sind entgegennimmt.
Nach einer 10 minütigen Pause entscheidet sich Faruk seinen ehemaligen Anwalt nicht von der Schweigepflicht zu entbinden.
Begründung: Zwar ist dieses deutsche Gericht nicht so menschenverachtend wie die Gericht in der Türkei, dennoch möchte er auch nicht über Gebühr Vertrauensvorschuss leisten. Außerdem möchte er sich nicht dem Verdacht aussetzen das er sich einer Rosinenstrategie gedient und die Zeugen die ihn nützlich sind von der Schweigepflicht entbindet. Jene die ihn aber schaden Schweigepflicht erteilen möchte.
Vorsitzende Richterin gibt zu Protokoll:
Der ehemalige Anwalt wird nicht von der Schweigepflicht betreffend seines Mandanten entbunden.
BAW: Haben sie noch andere Aussagen über Ereren zu machen?
MD: Das Mandatsverhältnis in der Türkei endet nicht mit dem Prozess, sondern dem gegenseitigen Einverständnis oder mit dem Tod. Ich habe nichts von Herrn Eeren erfahren, seit ich als Anwalt für ihn tätig war.
Auch Herr Genc, der Kronzeuge, ist gefoltert worden dafür gibt es Zeugen und Unterlagen.
„Zu einem späteren Zeitpunkt möchte ich ihre Unterlagen gerne sehen“, sagt die Richterin.
Darf ich sagen welche Dokumente Festnahmedaten enthalten?
Der Zeuge zählt zahlreiche Dokumente auf. Ich habe auch die Daten meiner Festnahme wie sie vom türkischem Gericht bestimmt wurde.
Das gegen mich verübte Urteil wurde vom Europäischem Gerichtshof aufgehoben. Ich habe die Kopie eines Arztberichtes des Rechtsinstitutes aus Ankara, der bestätigt, das gefoltert wurde. Ich habe einen Bericht aus dem Jahr 89/90 aus einer linken Zeitung das eine Frau schwer gefoltert wurde. Ich habe einen Brief des Kronzeugen Herrn Genc, dass er gefoltert worden sei und um medizinische Maßnahmen bittet. Eine Ärztin dessen Name bekannt ist hat sich an Folter beteiligt und sollte aus der Ärztekammer ausgeschlossen werden so Herr Genc. Ich habe eine Anzeige von Genc von an Hilma? in Ankara.
Diese Strafanzeige benennt die Namen von Polizisten ihre Dienststellen und Dienstnummern welche an Folterungen beteiligt waren. 15 Tage durfte Herr Genc inhaftiert sein es waren aber 22 Tage dokumentiert. 1994 verschwand eine Frau das war die Verlobte von Herrn Genc. Ein Teil der gefolterten ZeugInnen lebt in Deutschland.

BAW: Ich komme noch einmal auf die Tatvorwürfe zurück. Können sie  sich daran erinnern?
Ich habe ihnen doch bereits erklärt, dass die Aussagen alle unter Folter erzwungen wurden?
MD: Ich glaube die damalige  Situation der Gespräche von AnwältInnen mit ihren MandantInnen können vom Gericht nicht richtig bewertet werden.
Ein riesiges Gefängnis mit Massen von Gefangenen und Anwälten. Ich habe die Folgen der Folter bei Herrn Genc  selbst wahrgenommen.
BAW: Herr Genc soll in einer Aussage gesagt haben, dass er nicht gefoltert worden sei.
Sie haben gesagt unter den damaligen Bedingungen sei es nicht möglich gewesen, nicht gefoltert zu werden.
Der Vertreter der BAW geht fies zum Angriff über:
Noch mal die Frage gibt es ein Attest von 92 aus dem hervorgeht, das Herr Genc gefoltert wurde?
MD: Ich habe 91 als Anwalt gearbeitet 92 nicht. Aber ich habe Herrn Genc privat in der Haft besucht und er hatte Folterspuren und seine Haltung war die eines Gefolterten.
BAW: Als ich sagte Herr Genc sei nicht gefoltert worden haben sie doch mit dem Kopf genickt.
MD: Ich nicke, um ihnen freundlich zu zeigen, das ich zuhören, und mich darum bemühe sie zu verstehen.
Sie sollten in mein Nicken nichts hineininterpretieren.
Ich habe  von dem Folterattest  89 gesprochen. Danach war ich nicht mehr als Anwalt tätig. Ich habe Herrn Genc privat besucht.Er hat gesagt normalerweise passen  diese Leute auf, keine Spuren zu hinterlassen. Sie haben aber in meinem Fall übertrieben. Und doch welche hinterlassen.
BAW: Für mich klingt das nach einem anderem Gespräch
MD: Ich glaube sie können das Gespräch mit Herrn Genc die ganzen Bedingungen nicht nachvollziehen. Es war kein gemütlicher ruhiger Dialog. Ich versuche ihnen in einfachen Worten zu sagen das ich Folterspuren gesehen habe, dass sich im Zuge der EU Verhandlungen bemüht wurde keine Folterspuren zu zeigen. Aber sie diesmal übertrieben haben. Die Folter wurde in dieser Zeit intensiviert bei gleichzeitigem Bemühen die Folterspuren zu verhindern.
Richterin: Das ist eine singuläre Sache mit Herrn Genc. Er hat gesagt, dass die Folter brutaler geworden sei und sie sich bemühen keine Folterspuren zu hinterlassen.
Wie groß war der Abstand zwischen ihnen und Herrn Genc?
MD: Zwei Tische zum Abstand 1-2m zur Wand in Rücken Fensterscheiben nach draußen im Rücken der Angeklagten Fenster eine Tür. Sicherheitsbeamte in den Fenstern Auch Sicherheitsbeamte in den Fenster der Anwälte 15-20 Anwälte in einer Reihe. Im Bereich der Gefangenen bis zu 50 Inhaftierte.
Der Anwalt redet nacheinander mit einer Vielzahl unterschiedlicher Mandanten.
Richterin:Wir wollen nur den Abstand wissen?
MD:Der Abstand war 1m später 1,50m.
Richterin: Haben sie Herrn Genc bei der Begrüßung die Hand gereicht?
MD: Nein
Welche Kleidung trug Herr Genc?
MD: Weiß ich nicht mehr. Er hatte die Hände auf dem Tisch liegen deshalb konnte ich die Verletzungen sehen. Ich kann mich erinnern, dass Genc Angst davor hatte, man könne ihn verschwinden lassen, da er zu diesem Zeitpunkt noch nicht registriert war. Herr Genc ist zuvor immer ein fröhlicher und ausgeglichener Mensch gewesen.
BAW: Sie haben bei dem anderen Prozess gesagt. Ich zitiere Blatt 61:“
Genc habe nicht normal gewirkt, er habe gesagt dass er nicht mehr leben wolle. Warum haben sie das jetzt nicht gesagt?
MD: Da muss ein ernster Übersetzungsfehler vorliegen. Ich habe ausgesagt das er seinen Lebensmut verloren habe.
BAW: Ich will zu einem anderem Teil der Aussage kommen.
Sie haben zu den Spuren auf der Hand damals auch etwas gesagt, sie sagten das Daumen und Zeigefinger verletzt waren. Aber andere Spuren schon veraltet seien.
Das Aufhängem am Kreuz zeigt typische Verletzungen am Oberarmen und den Händen deshalb überrascht mich ihre Aussage. Haben sie das denn so geschildert?
MD: Ich glaube, dass ich das mit der Hautveränderung auch so gesagt habe.
Der Anwalt des Angeklagten beanstandet die Frage. Die Frage wurde beantwortet. In Urteilen wird nicht alles geschrieben was auch gesagt wurde.
Der Dolmetscher erinnert sich, dass der Zeuge die Hautveränderung erwähnt hat. Sogar die Folter wurde demonstriert.
BAW: Ich habe nachgefragt. Sie sollen die Verletzung zwischen Daumen und Zeigefinger genannt haben. Mehr nicht.
MD: Nein, ich erinnere mich das ich das so gesagt habe, auch mit der Veränderung der Hautfarbe.
Ich habe aber nicht in Erinnerung, dass besonders nachgefragt wurde, was die Verletzungen betrifft.
BAW: Haben sie in Stuttgart ausgesagt zu Herrn Genc?
MD: Ich habe in Stuttgart ausgesagt kann mich aber nicht mehr daran erinnern.
BAW: In Stuttgart sollen sie gesagt haben sie. Sie hätten 94 von Herrn Genc gehört er sei schizophren er wolle nicht mehr leben.
MD: Ich wurde nach meiner subjektiven Einschätzung in Stuttgart befragt. Und habe ausgesagt, das Herr Cenc den Eindruck machte allen Lebensmut verloren zu haben.  
BAW: 92/93 sollten die Gefangenen nicht mehr so gefoltert werden, dass sie nicht mehr leben wollten. Das sollen sie gesagt haben.
BAW: Ich habe nicht gesagt das HerrCenc sagt, dass er nicht mehr Leben wollte. Um ein Missverständnis vorzubeugen 89-91 war ich Cenc Anwalt. Danach wurde ich selber festgenommen nachdem Herr Genc freigelassen wurde. War ich noch mal aktiv für ihn in einer Verwaltungsrechtssache. Es ging darum, dass sein Recht mit dem Verteidiger beschränkt wurde.
BAW: Sie sollen gesagt haben, dass sie außer dem Strafverfahren keine weiteren Verfahren von dem Herrn Genc betreut haben.
MD: Daran kann ich mich nicht erinnern.
BAW: Sie sollen aber gesagt haben, sie hätten ihn nicht verteidigt. Sie sollen gesagt haben, dass das Verfahren nur zwei Monaten gedauert habe, weil es sich um dem Militärdienst gehandelt habe.
Auf die Frage ob Herr Genc von ihnen strafrechtlich verteidigt wurde, sagten sie aber nein.
MD: Ich sage noch mal, eine türkische Vollmacht ist eine Generalvollmacht. Ich habe Herrn Genc in verschiedenen Verfahren kurz betreut. Auch andere Leute aus den gleichen Verfahren. Danach wurde ich selber festgenommen.
BAW: Es geht um ihre Aussage vor dem zweiten Strafsenat in Stuttgart. Vorhin sagten sie, sie können sich nicht erinnern.
BAW: Was ich heute sage, sage ich aufgrund meiner Unterlagen, die ich damals mindestens teilweise nicht hatte.
BAW: Können sie sagen, welche Unterlagen sie damals nicht hatten?
Baw: Ich habe vor dem zweiten Strafsenat gesagt, ich habe ihn verteidigt. Aufgrund meine Unterlagen kann ich nun auch sagen worin. Inzwischen hat Herr Genc das Mandatsverhältnis mit mir gekündigt.
BAW: Verfolgen sie separatistische und terroristische Aktivitäten in der Türkei? Zum Beispiel das der DHKP-C, welche ja nur eine Terrorgruppe ist, die Anschläge verübt.
MD: Ich verfolge die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei
BAW: Kannten oder kennen sie Leute aus der DHKP-C oder welche, die mit ihnen solidarisieren.
MD: Ich halte diese Frage für unhaltbar. Ich weiß natürlich unter welchen Anklagen Leute angeschuldigt sind.
BAW: Kennen sie Erol Günesch?
MD: Ich weiß, dass ein Strafverfahren gegen ihn anliegt. Er hat auch ein Restaurant. Ich war da vorgestern essen. Ich unterstütze viele Folteropfer.
 BAW: Haben sie Herrn ALISAN SANLI   in ausländerrechtlichen Fragen begleitet?
MD: Ich habe ihn als Dolmetscher zur Caritas begleitet
Verschiedene Namen werden nun von der BAW verlesen.
BAW: Kennen sie den?.
Zusammentreffen werden von dem Zeuge nie bestritten. Zu einer Frau sagt er.“Sie informiert mich über Menschenrechtsverletzungen in der Türkei.“
Plötzlich zaubert der BAW noch Telefonüberwachungen aus dem Hut.
Kennen sie diese Nummer? Sie ist von  Sanli. Er ist inzwischen tot.
Die BAW meint, der Zeuge würde Wissen über Personen verschweigen. Der Rechtsanwalt des Zeugen erwähnt eine Aussageverweigerung nach §55. Keine (Selbst belastende Aussagen.)   
BAW schleimt.
Es liegen keine Anzeichen einer Straftat beim Zeugen vor auch die Telefonate handelten ausschließlich über soziale Hilfe. Im Gespräch mit Sanli soll er ihn als Yüksel angesprochen haben. Obwohl er zuvor sagte das er diesen Namen nicht kenne. Dieser Name soll aber der Deckname des toten Sanli gewesen sein. (Offenbar ist die deutsche Staatsanwaltschaft nebenbei auch noch im Auftrag der türkische Geheimpolizei unterwegs Anm.)  
Der Zeuge sagt aus, er habe Sanli nicht als Yüksel angesprochen.
Rechtsanwalt Budde beantragte sämtliche angehängte Schriftstücke in türkischer Sprache zu übersetzen. Der anwesende Dolmetscher erhielt den Auftrag.

Richterin zu Protokoll: die Zeugenvernehmung von Murat Demir wird am 2.September, 14.00 Uhr  fortgesetzt.