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Prozesseröffnung gegen Kronzeugen im Stuttgarter PKK-Verfahren

Am 30. April endete vor dem 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart das §129a/b-Verfahren gegen vier kurdische Aktivisten und eine Aktivistin, die teilweise zu mehrjährigen Haft- bzw. Bewährungsstrafen verurteilt wurden. Eine zentrale Rolle spielte in diesem Prozess der Kronzeuge der Anklage, Ridvan Ö., von dem der Vorsitzende Richter laut Protokoll bei der Urteilsverkündung unter anderem sagte, dass der Senat ihn als „generell unzuverlässig“ beurteile und es sich bei ihm um einen „Fabulierer“ handele.

Dennoch stützte sich sowohl die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage als auch letztlich das Gericht bei der Urteilsfindung auf die „zum Teil haarsträubenden Geschichten“ des Kronzeugen. Nun steht Ridvan Ö. selbst als Angeklagter gemäß 129a/b StGB vor Gericht. Wie der Kölner Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden AZADÎ e.V. mitteilt, wird das Hauptverfahren diesen Donnerstag (1. Juli) eröffnet. Verhandelt wird ab 9 Uhr im Sitzungssaal 2 im Gebäude des OLG Stuttgart in Stammheim, Asperger Str. 47.

Nicht inhaftiert, da im Zeugenschutzprogramm

Ridvan Ö. wird beschuldigt, sich von Oktober 2016 bis zumindest Januar 2018 als sogenannter Raumverantwortlicher der PKK für die Stadt Bruchsal betätigt zu haben. Da er sich im Zeugenschutzprogramm befindet, ist er nicht inhaftiert.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/prozesseroffnung-gegen-kronzeugen-im-stuttgarter-verfahren-27006

Aufstieg und Fall eines Kronzeugen

Mit dem Titel „Aufstieg und Fall eines Kronzeugen“ haben die Verteidigerinnen in dem Stuttgarter Prozess, Antonia von der Behrens und Franziska Nedelmann, in einem im AZADÎ-Infodienst veröffentlichten Beitrag die Hintergründe rund um diese Person, aber auch das Verhalten der Bundesanwaltschaft (BAW) und des Gerichts ausführlich beleuchtet.

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