Prozesseröffnungen gegen kurdische Aktivisten unter dem Vorwurf der PKK-Unterstützung (§129b StGB)

Seit 2011 werden kurdische Aktivist:innen in Deutschland auf der Grundlage des §129b StGB (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) wegen angeblicher Unterstützung der Kurdischen Arbeiterpartei PKK angeklagt und verurteilt. In diesem Zusammenhang möchten wir auf zwei laufende Prozesse aufmerksam machen:

Verfahren gegen Mazlum D.

Mazlum D. wurde am 11. Mai 2021 festgenommen unter dem Vorwurf, sich seit Juli 2019 als Verantwortlicher für das „PKK-Gebiet“ Heilbronn betätigt zu haben. Seitdem befindet er sich in der JVA Stuttgart-Stammheim. Die Prozesseröffnung vor dem OLG Stuttgart findet am 21. Februar statt und ist vorläufig bis Juli dieses Jahres terminiert.

Verfahren gegen Salman K.

Gegen Salman K. beginnt das Verfahren vor dem OLG Koblenz am 1. Februar um 9:30 Uhr. Vorgeworden wird ihm als PKK-Verantwortlicher die Leitung des Gebietes Gießen ab Juni 2018 und die Leitung Gebietes Mainz von Juni 2019 bis Mitte Februar 2020.

Weitere geplante Prozesstermine: 08.2. / 15.2. / 18.2. / 3.3. / 15.3. / 22.3. / 25.3.

Individuelle Straftaten werden beiden Angeklagten nicht vorgeworfen, sondern lediglich ihre politischen Aktivitäten.

Rechtshilfefond AZADÎ e.V.

Januar 2022