»Die offizielle Darstellung der Ereignisse stimmt nicht«

In der Nacht auf den 18.Oktober 1977 stürmte die Polizeispezialeinheit GSG 9 im Mogadischu die von einem palästinensischen Kommando entführte Lufthansamaschine »Landshut«. Durch die Flugzeugentführung sollten Gefangene der Stadtguerilla Rote Armee Fraktion (RAF) aus deutschen Gefängnissen freigepreßt werden. Laut offizieller Darstellung sollen daraufhin die in im siebten Stock der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim unter Kontaktsperre stehenden Führungsköpfe der RAF Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller kollektiven Selbstmord beschlossen haben. Baader und Raspe starben durch Schußverletzungen, Ensslin wurde erhängt aufgefunden. Möller überlebte trotz schwerer Stichverletzungen und bestreitet bis heute den Selbstmord. Auf Veranlassung des Bonner Krisenstabes verschickte die Deutsche Presseagentur um 8.53Uhr noch vor Beginn der kriminaltechnischen und gerichtsmedizinischen Ermittlungen die Eilmeldung: »baader und ensslin haben selbstmord begangen.« Diese Mitteilung legte die Richtung fest, der die Ermittler und die meisten Medien folgten.

In den 70er Jahren schlossen auch die Verteidiger der RAF-Gefangenen Otto Schily, Hans-Christian Ströbele und Karl-Heinz Weidenhammer einen staatlichen Mord nicht aus. Doch seitdem sei diese Mordthese »jenseits von Sekten« nie politisch wirkungsmächtig geworden, behauptete Jan Philipp Reemtsma vor einigen Jahren in einem Interview mit der taz. Dabei verglich er die Anhänger der Mordthese mit Menschen, die Zweifel an der Echtheit der Mondlandung hegten. Sind Sie also ein Verschwörungstheoretiker?

Bis vor vier Jahren hat mich das Thema RAF eher am Rande beschäftigt. Wenn es in der Presse etwas darüber zu lesen gab, habe ich das nicht weiter hinterfragt. Ich war auch politisch wenig interessiert. Erst 2007, anläßlich des 30. Jahrestages der Ereignisse und der damit verbundenen Medienresonanz, wurde ein starkes Interesse bei mir geweckt. Als Urlaubslektüre hatte ich damals eher zufällig den »Baader Meinhof Komplex« von Stefan Aust im Gepäck. Der Text kam mir sehr unglaubwürdig vor, keine Fußnoten, keine Quellenangaben. Das wollte ich dann doch genauer wissen. Bis 2011 entstand dann mein Buch, das sich auf eine Vielzahl von Quellen und Akten, kriminalistische Untersuchungen und diverse Testaufbauten stützt. Mein Buch »Die Nacht von Stammheim« beschreibt keine Verschwörung und ist schon gar keine Theorie, es sind Indizien und Beweise mit für den Leser nachvollziehbaren Quellen und deren Auswertung.

Im Untertitel Ihres Buches ist von einem Indizienprozeß die Rede. Wie sind Sie vorgegangen?

Zuerst habe ich die für mich offensichtlichsten Fragen zusammengestellt und mir die offizielle Darstellung dazu angesehen. Danach habe ich in den vielen Büchern zum Thema RAF nach Antworten gesucht und parallel in verschiedenen Archiven Akten durchforstet. In diesem kriminalistischen Herangehen wurden Aussagen, Gutachten und Untersuchungsberichte zerpflückt und abgeglichen, mit den von mir gelesenen Büchern verknüpft und bereits dabei einige Fragen beantwortet. Irgendwann kam mir die Idee, aus diesem »Puzzle« einen Indizienprozeß zu entwickeln, der zwei Sachverhalte auf die Anklagebank verwies: »Die offizielle Darstellung« und »das Todesermittlungsverfahren«. Um einzelne Indizien standfest zu untermauern mußten verschiedene Testaufbauten folgen.

Die Pistolen, durch die Baader und Raspe starben, sollen von den Anwälten an allen Kontrollen vorbei in manipulierten Handakten in den Hochsicherheitstrakt des Stammheimer Gefängnisses geschmuggelt und dort von den RAF-Gefangenen in einem Plattenspieler und einer in den Beton gekratzten Wandnische verborgen worden sein. Welche Zweifel haben Sie an dieser offiziellen Version, für die sogar zwei Anwälte verurteilt wurden?

Es gibt eine Vielzahl von Indizien, die die offizielle Darstellung als unwahr erkennen lassen. Der Schmuggel der Waffen in manipulierten Handakten bzw. Ordnern war so nicht möglich. Das zeige ich unter anderem durch die Auswertung der Gerichtsakten aus der Verhandlung der zwei verurteilten Anwälte. Diese Verurteilung war daher falsch und muß meiner Meinung nach neu verhandelt werden.

Mir liegen die Aussagen von über 30 Beamten unter anderem des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg über die genauen und intensiven Leibesvisitationen der Anwälte sowie die Durchsuchungen der Akten vor. Laut Aussage des Kronzeugen Volker Speitel sollen eine Vielzahl von verbotenen Gegenständen auf diesem Weg zu den Häftlingen im siebten Stock gelangt sein: drei Handfeuerwaffen, neun Stangen Sprengstoff, eine Minox-Kamera, Radios, eine Unmenge von Kleinkram und sogar eine Kochplatte. Außer einer Heizstrebe aus einem Toaster wurde bei den zahlreichen Zellendurchsuchungen nie etwas gefunden. Allein auf die Aussage von Speitel gestützt, gilt der Waffenschmuggel für die Staatsanwaltschaft bis heute als gesicherte Erkenntnis. Es ist schon bemerkenswert, daß der Staat seinen Sicherheitsbeamten eine solche grob fahrlässige Untersuchung der Verteidigerakten vorwirft.

Ich habe eine Akte entsprechend der Aussage von Speitel für ein Waffenversteck präpariert. Selbst einem Laien springt dieses Versteck entgegen, wenn man die Akte zu Kontrollzwecken durchblättert. Sogar der Untersuchungsausschuß des baden-württembergischen Landtags kam zu dem Ergebnis, daß der Weg der Waffen in die Justizvollzugsanstalt »nicht geklärt« ist.

Die RAF-Gefangenen hätten über die Gefängnislautsprecheranlage und Teile von Radios in ihren Zellen ein Kommunikationssystem geschaffen, über das sie auch den Selbstmord verabredeten – so die offizielle Version. Warum konnte das Ihrer Meinung nach nicht funktionieren?

Das ergibt sich aus der Auswertung der vorgefundenen elektronischen Bauteile, die in einem Gutachten alle aufgeführt werden. In einem Testaufbau habe ich nachgewiesen, daß mit diesen Bauteilen keine funktionierende Kommunikationsanlage aufgebaut werden konnte. Es fehlten Kabel und benutzbare Mikrofone und in einer nicht belegten Zelle war die Verbindung der Radioleitung zur nächsten Zelle unterbrochen. Anders als in dem Gutachten behauptet, ist die Tonqualität sehr schlecht, wenn Boxen als Mikrofone dienen. Das habe ich in meinem Testaufbau der Kommunikationsanlage herausgefunden. Auch Klopf- bzw. Morsezeichen fallen aus, weil die Leitung zwischen den Zellen ja an einer Stelle unterbrochen war. Diese Signale hätten nicht alle vier Häftlinge erreicht. n

Was hat es mit dem »Sand an Baaders Schuhen« auf sich, den Peter Schneider bereits 1978 zum Titel eines Kursbuch-Beitrages machte?

Die Anhaftungen an den Schuhen von Andreas Baader wurden sechs Monate nach der Todesnacht untersucht, da war das Todesermittlungsverfahren bereits drei Wochen beendet und eingestellt. Bodenproben vom siebten Stock der Justizvollzugsanstalt Stammheim wurden erst drei Monate nach der Todesnacht entnommen. Zu diesem Zeitpunkt war die Dritte Abteilung im siebten Stock, in der die RAF-Mitglieder inhaftiert waren, bereits komplett renoviert, nicht tragende Wände aufgestemmt und entfernt und der Estrich herausgenommen worden. So war ein aussagekräftiges Gutachten nicht mehr möglich. Das zeigt, wie fehlerhaft und oberflächlich ermittelt wurde.

Daß der Sand an den Schuhen aus Mogadischu kam, wie oftmals vermutet, scheidet meiner Meinung nach aus Zeitgründen aus. Daß Andreas Baader in Stammheim mit Beamten »unterwegs« war, ist wahrscheinlicher. Ob und aus welchem Grund konnte ich bisher nicht herausfinden. Dieses Thema werde ich sicherlich nochmals aufgreifen.

Im Spiegel 11/1980 wird ein detailliertes Szenario beschrieben, wie ein dreiköpfiges Kommando aus BND- und Mossad-Agenten unbemerkt in den Knast eindringt, die RAF-Gefangenen zuerst betäubt und dann tötet. Doch abschließend wird diese Mordthese weggewischt: »Die Geschichte ist ausgedacht, aber so ähnlich kann es schon nicht mehr gewesen sein, denn das steht fest: Nur derart perfekt, derart perfide könnten die Ensslin, Baader und Raspe ermordet worden sein.« Sprechen nicht zu viele Mitwisser und potentielle Fehlerquellen gegen die These vom staatlichen Mord?

Wenn der Spiegel, Aust und andere weniger spekulieren würden, sondern sich mit den Fakten beschäftigten, wie ich es gemacht habe, wären wir der Wahrheit vielleicht schon früher ein Stück näher gekommen. Ich möchte die Aussage eines Häftlings aus dem sechsten Stock anführen, der in der Nacht vom 17. zum 18. Oktober drei Autos in die Justizvollzugsanstalt einfahren sah. Der zuständige Beamte an der Hauptwache sagt nur aus, daß in dieser Nacht keine Privatfahrzeuge in die Justiz gefahren seien. Dienstfahrzeuge erwähnte er nicht, und danach wurde er auch durch den vernehmenden Beamten nicht gefragt. Ebenso wissen wir, daß es einen direkten Weg in den siebten Stock über die Nottreppe gab. Außerdem ist durch die Akten belegt, daß die Bildüberwachungsanlage nicht fehlerfrei funktionierte. Auch daß keiner der Häftlinge aus dem sechsten Stock in dieser Nacht Schüsse gehört hat, ist überaus auffällig. Es wurden ja auch keine Schalldämpfer in den Zellen gefunden. Ich beschreibe in meinem Buch, daß es diverse Indizien gibt, die eine Fremdeinwirkung nicht ausschließen. Es ist dem äußerst lückenhaften, widersprüchlichen und einseitig die Richtung »Selbstmord« verfolgenden Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anzulasten, daß hier bisher keine Klarheit besteht.

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2007 endete die 30jährige Sperrfrist für Aktenmaterial zur RAF aus dem Jahr 1977 in den Bundes- und Landesarchiven. Welche neuen Erkenntnisse konnten Sie bei der Auswertung der bislang gesperrten Akten gewinnen?

Durch die Öffnung der Akten war es mir möglich, auf bisher nicht zugängliche Gutachten, Obduktionsberichte und Aussagen zuzugreifen. Dies war als Grundlage für den Indizienprozeß unabdingbar. So konnte ich beispielsweise Angaben aus anderen Büchern verifizieren. Außerdem waren die Gutachten die Grundlage für meine Testaufbauten, so hatte ich Material, um die fehlerhafte Ermittlung zu zeigen. In der mir zugänglichen Literatur werden die verschiedenen Thesen nur unzulänglich mit Quellen belegt. Dies war ja der Grund meiner Zweifel, die durch die Öffnung einer Reihe von Aktenbeständen belegt oder widerlegt werden konnten.

Eine Erkenntnis waren die in den Aussagen einander zum Teil widersprechenden Darstellungen der Vollzugsbeamten und daß diese nicht genauer hinterfragt wurden. Auch die Gutachten zu den nicht vorhandenen Schmauchspuren sowohl bei Baader als auch bei Raspe konnte ich nun in den Originalakten lesen. Der Bericht über den Fund einer Waffe und Sprengstoff in Zelle 623, die nur einen Monat lang von einem Häftling belegt gewesen war, gab mir wichtige Hinweise. Die Ermittlung der sehr ungenauen Todeszeit von Baader und Ensslin war nun nachzulesen.

Sind weiterhin Akten zum »Bader-Meinhof-Komplex« gesperrt?

Ja, Teile der Akten aus dem Krisenstab, Teile der Handakte des damaligen Präsidenten des baden-württembergischen Landeskriminalamtes Kuno Bux zur Abhöraffäre, Akten über die GSG9 und Akten des Bundeskriminalamtes werden weiterhin als »streng geheim« eingestuft. Es wurde mir mitgeteilt, daß die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bei Akteneinsicht gefährdet sei. Trotz dieser nicht zugänglichen Akten hatte ich ausreichend Material, um den Indizienprozeß zu führen und deutlich zu zeigen, wie unsauber und fehlerhaft im Todesermittlungsverfahren gearbeitet wurde. Dafür waren die noch immer gesperrten Akten nicht nötig. Sicherlich wird auch in keiner Aktennotiz stehen, daß damals jemand aus dem Bonner Krisenstab den Bundesnachrichtendienst oder die CIA anrufen solle, um »das Problem zu lösen«. Allerdings wäre mir eine Menge kriminalistische Arbeit erspart geblieben. Die offizielle Darstellung der Ereignisse stimmt nicht. Das kann ich nachweisen. Das ist viel, aber bei Leibe nicht alles. Um so dringlicher ist es, auch die noch immer gesperrten Aktenbestände nun endlich zu öffnen.

Mord oder Selbstmord – eine klare Antwort bleiben Sie in Ihrem Buch schuldig. Warum?

Ich spiele hier weder den Richter noch stelle ich Spekulationen über einen Mord an. Auch wenn die Indizienpunkte gegen die staatliche Darstellung und deren populäre Verbreitung in Büchern, Fernsehdokumentationen und Spielfilmen erdrückend sind, der Leser als Richter wird sich seine Meinung bilden und über ein Urteil selbst entscheiden.

Sie ordnen den Umgang des bundesdeutschen Staates mit der RAF in größere Aufstandsbekämpfungsprogramme, die sogenannte Counterinsurgency, ein und erwähnen in diesem Zusammenhang auch informelle Treffen hochrangiger Leute wie die Bilderberg-Konferenzen. Welchen Zusammenhang sehen Sie, und inwieweit waren ausländische, insbesondere US-Geheimdienste, in den Baader-Meinhof-Komplex involviert?

Auch die USA sahen die RAF als gefährliche Bedrohung an, ausgelöst durch die Bombenanschläge auf US-Einrichtungen. Das hat den damaligen Sicherheitsberater von US-Präsident Jimmy Carter, Zbigniew Brzezinski, bewogen, sich im September 1977 mit Bundeskanzler Helmut Schmidt in Deutschland zu treffen. Vorher war Brzezinski in Paris und London.

Die Bilderberger, aber auch die Trilaterale Kommission sind nun in der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt. Für einige werde ich da wahrscheinlich doch noch zum » Verschwörungstheoretiker«. Mir war das Thema für mein Buch aber wichtig, um zu zeigen, bei welchen Gelegenheiten es sich ergibt, daß fernab der Öffentlichkeit Aktivitäten beschlossen werden können. Ich sage ganz klar, weder die Bilderberger noch die Trilaterale Kommission sind eine Weltregierung. Allerdings treffen sich dort hochrangige Politiker, Vertreter wichtiger Medienkonzerne, der verschiedenen Geheimdienste und großer Unternehmen. Brzezinski war sowohl bei den Bilderbergern als auch bei der Trilateralen Kommission aktiv. Von dort gingen sehr starke Impulse im Kampf gegen den Kommunismus aus. Bewaffnete Gruppen, Guerillabewegungen waren nicht nur im jeweiligen Land Thema, es wurde bei diesen Treffen intensiv darüber über gemeinsame Strategien diskutiert. Diese mehr oder weniger geheimen Treffen einflußreichster Persönlichkeiten hatten auch Auswirkungen auf das spätere politische Verhalten der Beteiligten.

In der damaligen Presse war häufig die Rede vom Krieg der 60 gegen 60 Millionen. Stellte die RAF tatsächlich so eine Gefahr für die »nationale Sicherheit« der Bundesrepublik dar, daß ein staatliches Mordszenario denkbar ist?

Der Staat und vor allem die führenden Politiker fühlten sich im Krieg. Sie sahen sich direkt bedroht und mußten mit Anschlägen auf sich und staatliche Institutionen rechnen. Daß daraus ein Krieg der RAF gegen alle Deutsche gemacht wurde, zeigt, daß die Politik ganz im Sinne der Counterinsurgency-Strategie die Bevölkerung in Angst versetzen wollte, um die politischen Intentionen der RAF möglichst in den Hintergrund treten zu lassen. In den 70er Jahren war der Anteil der Sympathisanten unter der Bevölkerung ja relativ hoch, da mußte gegengesteuert werden.

Im »kleinen Krisenstab«, in dem ja auch bedrohte Politiker tätig waren, wurden durchaus Vergeltungsaktionen diskutiert. Nach dem ebenfalls nicht zweifelsfrei geklärten Tod von Ulrike Meinhof im Jahr 1976, die damals vom Verfassungsschutz als Kopf der RAF angesehen wurde, hatte sich in Sachen Aktionsfähigkeit der RAF nichts verändert. Die Hoffnung, daß nach dem Tod der Führungsriege Ensslin, Baader und Raspe diese Bedrohung ein Ende findet, mag bei dem einen oder anderen Politiker vorhanden gewesen sein.

Welche offenen Fragen sehen Sie am Ende Ihrer Untersuchungen?

Eine ganze Reihe: Was noch immer fehlt ist die Spur sechs – laut Aufzeichnungen der Spurensicherung »Gewebeteile mit Blut« – aus Baaders Zelle. Diese gilt laut offizieller Darstellung als verschwunden, ist aber für die Frage der Folge der drei abgegebenen Schüsse und die Klärung, welcher der tödliche war, eminent wichtig. Ebenso ist bisher ungeklärt, ob alle Hülsen in Baaders Zelle aus der vorgefundenen Waffe stammen. Weiterhin sind die Faserspuren am Stuhl in der Zelle von Gudrun Ensslin bisher nicht untersucht worden. Auch das Röntgenbild der Stichverletzungen in der Brust von Irmgard Möller ist bisher nicht herausgegeben worden.

Angela Merkel drückte ihre Freude darüber aus, daß es gelungen ist, Osama Bin Laden zu töten. Sehen Sie da – einmal ungeachtet der Unterschiede zwischen RAF und Al Qaida – Parallelen zu Überlegungen von damaligen Regierungspolitikern und Leitern der Sicherheitsdienste zur Wiedereinführung der Todesstrafe und zur Liquidierung von RAF-Gefangenen während der Landshut-Entführung?

Nach der Definition des bürgerlichen Rechtsstaates, wie sie in jedem Schulbuch zu finden ist, zeichnet sich dieser ja dadurch aus, daß Verbrechen vor ordentlichen Gerichten abgeurteilt werden und Verdächtige oder Verurteilte nicht Freiwild für staatliche Killerkommandos sind. In der Bundesrepublik ist im übrigen die Todesstrafe abgeschafft, aus gutem Grund, wie wir nach den Erfahrungen des deutschen Faschismus wissen.

Ob das Gerichtsverfahren in Stammheim den Grundsätzen eines ordentlichen Verfahrens entsprach, darf man bezweifeln. Ich verweise nur auf die in Stammheim abgehörten Gespräche zwischen Verteidigern und den Angeklagten.

Was immer in den Köpfen der Verantwortlichen rund um Helmut Schmidt in jenen Tagen der Schleyer- und Landshut-Entführung vor sich gegangen ist, können wir nur bruchstückweise aus späteren Einlassungen der Beteiligten erahnen. Fest steht allerdings: Ihr Leitgedanke war eine Staatsräson, die jede andere Option als eine militärische Lösung der Landshut-Entführung ausschloß und damit auch den Tod Schleyers in Kauf nahm. Anders als Angela Merkel hatten allerdings die damaligen Verantwortlichen noch ein so ausgeprägtes Bewußtsein ihrer Wortwahl, daß ihnen das Wort »Freude« über den Tod der drei aus dem siebten Stock öffentlich nicht über die Lippen kam.

Helge Lehmann hat kürzlich das Buch »Die Todesnacht in Stammheim. Eine Untersuchung. Indizienprozeß gegen die staatsoffizielle Darstellung und das Todesermittlungsverfahren« (Pahl-Rugenstein Verlag, Bonn 2011, 237 Seiten, 19,90 Euro) veröffentlicht.

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Helge Lehmann (geb. 1964) ist IT-Spezialist und Betriebsrat in einem transnationalen Unternehmen.