Rechtsanwältin Cornelia Ganten-Lange referiert in Hamburg

Rechtsanwältin Cornelia Ganten-Lange und ein Vertreter von Azadî e.V. referieren nächste Woche auf einer Veranstaltung im Tatort Kurdistan Café in Hamburg über die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihre Auswirkungen.

Seit 28 Jahren gilt in der Bundesrepublik das „PKK-Betätigungsverbot“, welches zu einer Zeit eingeführt wurde, als die Gewalt in Nordkurdistan, im Südosten der Türkei, am intensivsten war. Tausende kurdische Intellektuelle wurden auf der Straße ermordet, kurdische Dörfer und Städte durch die Politik der verbrannten Erde zerstört. Seitdem hat die juristische Repression nicht abgenommen. Der Paragraf 129b im deutschen Strafgesetzbuch behandelt „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland“ und wird weitläufig auf politisch aktive Kurd:innen angewandt, obgleich sich ihre Tätigkeiten im demokratischen Rahmen bewegen.

Die Verbotspolitik zieht jedoch nicht nur die juristische Repression mit sich. Vielmehr hat sie Auswirkungen auf nahezu alle Aspekte des Lebens von Kurd:innen hier. Aufenthalte und Asylanträge werden nicht gewährt, die Einbürgerung untersagt, in einigen Fällen sogar das Sorgerecht für die Kinder angegriffen.

Im Tatort Kurdistan Café in Hamburg werden am 2. März zwei Referent:innen von diesen multiplen Auswirkungen des Verbots sprechen. Eingeladen ist die renommierte Hamburger Rechtsanwältin Cornelia Ganten-Lange, die zu den vielfältigen Einschränkungen in den aufenthalts- und strafrechtlichen Bereichen hier lebender Menschen referieren. Die Fachanwältin für Verwaltungsrecht war von 2009 bis 2021 Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Als weiterer Referent wird ein Vertreter des Kölner Rechtshilfefonds Azadî e.V. von den aktuellen Fällen der Verbotspraxis und den laufenden Prozessen berichten.

Die Veranstaltung im Centro Sociale in der Sternstraße beginnt um 19 Uhr.

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