»Handlangerdienste« für Ankara

Bei der grenzübergreifenden Verfolgung von Revolutionären arbeiten deutsche und türkische Behörden eng zusammen. Das wird deutlich aus den Antworten der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, zu »Verhaftungen von mutmaßlichen Mitgliedern einer linken Organisation aus der Türkei«.

Am 26. Juni hatte die Polizei Wohnungen und Vereinsräume des legalen Dachverbandes »Anatolische Föderation« durchsucht. Vier türkische Staatsbürger wurden in Deutschland und im Zuge der Rechtshilfe ein weiterer in Österreich verhaftet. Sie werden beschuldigt, Führungskader der als ausländische terroristische Organisation nach dem Strafrechtsparagraphen 129b geltenden »Revolutionären Volksbefreiungspartei – Front« (DHKP-C) zu sein. Die DHKP-C, die insbesondere unter Bewohnern der Armenviertel in den türkischen Großstädten über Sympathien verfügt, hatte sich Anfang Februar zu einem Selbstmordanschlag auf die US-Botschaft in Ankara bekannt.

In einschlägigen Sicherheitsgremien und bei bilateralen Treffen mit der Türkei sei die DHKP-C »häufig Gesprächsgegenstand«, räumt die Bundesregierung ein. So sei »das Problem der DHKP-C« im Mai sowohl auf Außen- wie Innenministerebene beider Länder erörtert worden. Das Bundes­kriminalamt hatte seit dem Jahr 2002 17 diesbezügliche Konsultationen mit türkischen Sicherheitsbehörden durchgeführt. So fanden Anfang Juni deutsch-türkische Beratungen auf Leitungsebene und gleichzeitig eine internationale DHKP-C-Sachbearbeitertagung in der Türkei statt.

Seit Einführung des Paragraphen 129b im Jahr 2002 wurden in der Bundesrepublik Ermittlungsverfahren gegen 43 der Mitglieds- oder Rädelsführerschaft in der DHKP-C beschuldigte Personen eingeleitet. Von den durch den Generalbundesanwalt abgeschlossenen Verfahren endeten 13 mit zum Teil langjährigen Haftstrafen, sieben Verfahren wurden eingestellt, zehn dauern noch an.

Daß den Ende Juni Verhafteten Gewalttaten vorgeworfen werden, ist nicht bekannt. Vielmehr stützen sich die Vorwürfe der Rädelsführerschaft nach Informationen der Gefangenen­hilfsorganisation »Internationale Plattform gegen Isolation« auf legale Aktivitäten wie die Organisation von Demonstrationen. Insbesondere die Veranstaltung eines den Mordopfern des NSU-Naziterrors gewidmeten Konzerts gegen Rassismus vor 13000 Zuschauern am 8. Juni in Oberhausen mit der bekannten Band Grup Yorum aus der Türkei soll offenbar den Verhafteten angelastet werden. Ob tatsächlich Ermittlungen wegen des Oberhausener Konzerts laufen, wollte die Bundesregierung nicht bestätigen. Doch sie zitiert aus einem Urteil gegen einen DHKP-C-Aktivisten vom Februar 2012: »Engagiert werden regelmäßig populäre, den politischen Vorstellungen der DHKP-C nahestehende Künstler, zu denen sehr häufig auch Musiker der türkischen Grup Yorum gehören.« Mitglieder der Band seien »in der Türkei wiederholt – teilweise unter Anwendung von Gewalt – durch die Polizei in Gewahrsam genommen und zu Haftstrafen verurteilt worden«. Damit bestätigt die Bundesregierung eine politische Verfolgung der Gruppe, die im April vor mehreren hunderttausend Teilnehmern in Istanbul auftrat.

Während fanatische Gotteskrieger aus Deutschland unbehelligt zum bewaffneten Kampf nach Syrien aufbrechen können, werden türkischstämmige Aktivisten aus legalen linken Kulturvereinen als Terroristen verfolgt, beklagt die Abgeordnete Ulla Jelpke »zweierlei Maß« bei der Anwendung der Terrorparagraphen. »Handlangerdienste« deutscher Behörden gegenüber der türkischen Regierung, die Tausende Oppositionelle eingesperrt habe, müßten sofort beendet werden.