Richter schon vor Eröffnung des Verfahrens abgelehnt

Richter schon vor Eröffnung des Verfahrens abgelehnt

Im Verfahren wegen Beteiligung an dem Opec-Überfall im Jahre 1975, hat Frau Suder die Richter wegen Befangenheit abgelehnt. Wie der Verteidiger Rechtsanwalt Hartmann mitteilte, hat das Richterkollegium in Frankfurt/Main unter Vorsitz der Richterin am Landgericht Stock in einer Haftverlängerungs-Entscheidung noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens deutlich gemacht, dass es nach dem bisherigen Stand den Kronzeugen Klein für glaubwürdig hält.

Hans Joachim Klein hatte in unterschiedlichen Aussagen Frau Suder bezichtigt, ihn angeworben zu haben und beschuldigt, Waffen (die nicht benutzt wurden) für den Überfall transportiert zu haben. Klein ist das einzige Beweismittel, auf das sich die Anklage stützt. Selbst die Staatsanwaltschaft weist in ihrer Anklage auf sein wechselndes Aussageverhalten hin. Das Schwurgericht in Frankfurt/Main hatte nämlich im Jahre 2001 in einer ausführlichen Urteilsbegründung festgestellt, dass erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit von Kleins Angaben angebracht sind. Es hat darum auch einen von Klein belasteten Mitangeklagten freigesprochen. Über diese Zweifel setzt sich nun die Kammer in ihrer Haftverlängerungs-Entscheidung hinweg. Der Befangenheitsantrag stützt sich im Wesentlichen auf drei Punkte.

1.    Obwohl Klein nie davon gesprochen hat, dass Frau Suder bei der konkreten Anwerbung überhaupt dabei gewesen ist, schreiben die abgelehnten Richter, dass es (noch) „nicht völlig gesichert“ sei, ob Frau Suder bei dieser Anwerbung dabei gewesen wäre.

2.    An anderer Stelle haben die abgelehnten Richter dem Kronzeugen Klein eine Aussagekonstanz zugute gehalten. Dies geschah gegen die Aktenlage, denn eine Aussagekonstanz hat es gerade nicht gegeben. Dies hat auch das Schwurgericht in der Entscheidung aus dem Jahre 2001 so gesehen. Klein hatte seine bisherige Aussage in der damaligen Hauptverhandlung geändert. Er habe von dem Waffentransport von Frau Suder nur gehört. Am nächsten Verhandlungstag änderte er die Aussage wieder dahingehend, er habe Frau Suder in Wien gesehen. Die abgelehnten Richter glauben ihm dies offensichtlich, und das, ohne die Überprüfung in einer Hauptverhandlung erst abzuwarten. „Sie halten“ damit, wie es in dem Befangenheitsantrag heißt, „einem eingestandenen Lügner einen uneingeschränkten Wahrheitswert seiner Angaben zu Gute und zwar zu Lasten der Angeschuldigten“.

3.  Obwohl Klein in keiner formellen Vernehmung vor der Hauptverhandlung davon gesprochen hatte, dass von Frau Suder überhaupt Sprengstoff transportiert worden ist, „interpretieren“ die  abgelehnten Richter eine bloß formelhafte Wendung in dem früheren Urteil zu ihren Lasten. Als Anhaltspunkt dient ihnen dabei offensichtlich eine Passage in einem Buch von Klein, das nach seinen eigenen Angaben viele Lügen enthält, um andere Leute zu schützen.

Der Antrag fasst daher zusammen: „Von daher erscheint es nachvollziehbar, dass Frau Suder nicht nur die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter hegt, sondern von dem Verlust der Unparteilichkeit ausgehen muss“.
Über den Antrag werden in den nächsten Tagen andere Richter des Landgerichts Frankfurt/Main entscheiden.

Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Hartmann unter den Telefonnummern 0221-544077 und 0160-2760818 (Mailbox und Rückruf) zur Verfügung.

Hartmann
Rechtsanwalt