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§ 129b Prozeß in Düs­sel­dorf gegen Lat­ife Adigüzel eröffnet — antifaschis­tis­ches und anti­ras­sis­tis­ches Engage­ment wird als „Ter­rorun­ter­stützung“ krim­i­nal­isiert

Am 18. Juni kam es beim Ober­lan­des­gericht Düs­seldorf zur Ver­lesung der Anklageschrift gegen Lat­ife Adigüzel, die Vor­sitzende der Ana­tolis­chen Föder­a­tion Wup­per­tal. Es zeigte sich gle­ich zu Beginn, daß die Staat­san­waltschaft das Ziel ver­folgt, ganz all­ge­mein antifaschis­tis­che und anti­ras­sis­tis­che poli­tis­che Aktiv­itäten zu krim­i­nal­isieren.

Die Anklageschrift stellt aus­führlich die türkische Organ­i­sa­tion DHKP vor, deren Ziel es sei, den Kap­i­tal­is­mus in der Türkei zu beseit­i­gen. Der einzig mögliche Weg hierzu sei der bewaffnete Kampf, da das türkische Regime faschis­tisch sei. Die Partei habe für diesen Kampf einen bewaffneten Arm, die DHKP-?C. Eine lange Liste bewaffneter Aktio­nen wird ver­lesen, ohne daß deut­lich wird, daß sel­bige sich auss­chließlich gegen Mit­glieder der türkischen Repres­sion­sor­gane richten oder Ein­rich­tun­gen von NATO oder des US-Imperialismus.

Gle­ichzeitig betreibe die Partei legale Arbeit. Europa werde als Rück­zugs­ge­biet genutzt, zur Rekru­tierung von neuen Mit­gliedern und zur Beschaf­fung von Geldern. Zur Durch­führung dieser Ziele benutze man legale Tarnor­gan­i­sa­tio­nen. Die Ana­tolis­che Föder­a­tion sei eine solche. Lat­ife sei Funk­tionärin der DHKP und ihre gesamte poli­tis­che Arbeit im Rah­men der Ana­tolis­chen Föder­a­tion darum nur „Tar­nung“ und in Wirk­lichkeit als „Ter­rorun­ter­stützung“ zu werten.

Ihr wird Ver­stoß gegen §129b vorge­wor­fen. §129b krim­i­nal­isiert die „Unter­stützung einer aus­ländis­chen ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung“. Was eine ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung ist, definiert die US-?Regierung und in ihrem Schlepp­tau die Bun­desregierung. Wer auf die entsprechende schwarze Liste kommt hängt von den — wech­sel­nden — konkreten Inter­essen des Imperial­ismus ab. So wur­den die Tal­iban, solange sie gegen die Russen kämpften, als „Frei­heit­skämpfer“ mit Waf­fen aufgepumpt, dann aber zu Ter­ror­is­ten, als die Frei­heit Deutsch­lands am Hin­dukusch vertei­digt wurde.

Auch bei den aktuell Kinder kreuzi­gen­den Tak­firis des „Islamis­chen Staat“ in Syrien han­delt es sich um Frei­heitskämpfer, während die syrische Armee „ihr eigenes Volk mit Chemiewaf­fen bekämpft“. Die PKK war immer schon eine ter­ror­is­tis­che Organ­i­sa­tion und Hamas und His­bol­lah sowieso. Ganz aktuell han­delt es sich beim „rechten Sek­tor“ in Kiew um „friedliche Demon­stran­ten“ für mehr Demokratie, wohinge­gen neben jedem Wahllokal im Don­bas ein Russe mit AK47 stand um die Wäh­ler zu ter­ror­isieren. Kein Kon­strukt ist absurd genug um es nicht in den gleichgeschal­teten Medien zu propagieren, die Dreistigkeit der Lügen ist grenzenlos.

Im Kern geht es um den Charak­ter des Nato-?Bündnispartners Türkei. Es geht allein darum, die Türkei als demokratis­chen Muster­staat auszuweisen, jeden Wider­stand gegen den faschis­tis­chen Staatsap­parat als „ter­ror­is­tisch“ zu krim­i­nal­isieren. Mit aller Gewalt soll mit den Mit­teln des Strafrechts durchge­setzt wer­den, daß die Türkei ein demokratis­cher Rechtsstaat ist und nicht ein Polizeis­taat, welcher aus­ländis­che ter­ror­is­tis­che Organ­i­sa­tio­nen mas­siv unter­stützt.

Angeklagt sind im Prozeß alle Demokraten, die im Namen von Frei­heit, Demokratie und Sozial­is­mus für den Sturz des faschis­tis­chen türkischen Regimes kämpfen.

Kon­se­quent wird Lat­ife nicht vorge­wor­fen Bomben gelegt zu haben oder Mor­dan­schläge geplant und aus­ge­führt zu haben, was man mit dem Begriff Ter­ror ja eigentlich in Verbindung brin­gen würde.

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Es bedarf für die Staat­san­waltschaft im Prozeß gegen Genossin Lat­ife kein­er­lei Beweises über­haupt für eine Straftat. Ihre antifaschis­tis­chen und anti­ras­sis­tis­chen poli­tis­chen Aktiv­itäten selbst sind für sie aus­re­ichen­der Beweis — da sie ange­blich nur zur Tar­nung für ihr eigentliches Ziel betrieben wür­den.

In der Anklageschrift wird dieser zen­trale Vor­wurf der Mit­glied­schaft in der DHKP und die Behaup­tung, die Ana­tolis­che Föder­a­tion sei nur eine Art Mar­i­onette der Partei um nicht­sah­nende gutwillige Men­schen einz­u­fan­gen und für ter­ror­is­tis­che Zwecke zu miss­brauchen, mit keinem Wort belegt.

Statt dessen wer­den ihre antifaschis­tis­chen und anti­ras­sis­tis­chen Aktiv­itäten im Rah­men der Ana­tolis­chen Föder­a­tion detail­liert beschrieben.

So habe sie Reden auf Ver­samm­lun­gen gehal­ten, Schu­lun­gen durchge­führt, Ver­anstal­tun­gen gegen Ras­sis­mus und gegen den Ter­ror der NSU organ­isiert, Demos gegen Faschis­ten und gegen Repres­sion gegen Migranten angemeldet. Ins­beson­dere habe sie an Soli­ak­tio­nen für poli­tis­che Gefan­gene teilgenom­men, habe sogar an der Hauptver­hand­lung eines 129b-?Prozesses teilgenom­men und anschließend an einer spon­ta­nen Demo „in roten Jacken und mit Trans­par­enten“ teilgenom­men. Ferner habe sie in 2011 in Izmir am Sym­po­sium gegen Iso­la­tion teilgenom­men und dort eine Rede zum Thema §129b gehal­ten. Im ersten Prozeß beim OLG Düs­sel­dorf gegen Faruk Ereren, der inzwis­chen nach 7 Jahren U-?Haft im zweiten Prozeß freige­sprochen wurde, sei sie wegen „Störung“ festgenom­men wor­den. Vor der Zen­trale des Ver­fas­sungss­chutzes in Köln habe sie eine Kundge­bung organ­isiert unter dem Motto „Vere­ini­gen wir uns gegen den Faschis­mus“. Weiter habe sie ein Jugend­camp organ­isiert, an dem auch ihre Tochter teilgenom­men habe und die Teil­nehmer „indok­triniert“. Dann wird eine lange Liste von Demos ver­lesen, an denen Lat­ife teilgenom­men habe, ohne weit­ere Angaben zu Thema und Ziel der Demos. Die Teil­nahme man Demos über­haupt sieht die Staat­san­waltschaft als Beweis für „Unter­stützung einer aus­ländis­chen ter­ror­is­tis­chen Organ­i­sa­tion“.
Weiter wird Lat­ife vorge­wor­fen, sie habe Ein­trittskarten für das Konz­ert von Grup Yorum verkauft und dabei 6410 € ein­genom­men. Diese Musik­gruppe ist nach Ansicht der Staat­san­waltschaft auch eine Tarnor­gan­i­sa­tion der Ter­ror­is­ten und somit stellt der Verkauf von Ein­trittskarten einer abso­lut legalen Musikver­anstal­tung, an der über 10.000 Men­schen teil­nah­men, ange­blich eine Geldbeschaf­fung für den bewaffneten Kampf in der Türkei dar. Tat­säch­lich endete das Konz­ert mit einem hohen Ver­lust für die Ver­anstal­ter und das Geld für die Ein­trittskarten floß keineswegs in die Türkei oder zur DHKP, vielmehr allein zu den Organ­isatoren des Konz­ertes.
Lat­ife habe zudem Geld gesam­melt, um die poli­tis­chen Gefan­genen mit Vit­a­min B1 zu ver­sor­gen.
Schließlich habe sie im Rah­men eines Bil­dungswerkes Ver­anstal­tun­gen falsch abgerech­net; auf den Teil­nehmerlis­ten fände sich ein bere­its ver­stor­bener und teil­weise hät­ten Ver­anstal­tun­gen gar nicht stattge­fun­den. Auch auf diese Weise habe Lat­ife Geld für den „Ter­ror“ in der Türkei beschafft.

In einer ersten Stel­lung­nahme hob Lat­ifes Vertei­di­ger, RA Meis­ter, her­vor, daß in der Anklageschrift mit keinem Wort auf den Charak­ter des türkischen Staates hingewiesen wor­den sei. Dieser unter­stütze mas­siv den „Islamis­chen Staat“, eine „fundamentalistisch-?faschistische“ Ter­ro­ror­gan­i­sa­tion, die wahl­los ander­s­denk­ende abschlachte. Er erin­nerte daran, daß die Mit­glieder der „Weis­sen Rose“ auch wegen „Ter­ror“ verurteilt wur­den, ein „Ter­ror“, der heute als gerecht­fer­tigter Wider­stand gegen ein Unrecht­sregime ange­se­hen werde.

Nach ihrer Fes­t­nahme 2013 kam Lat­ife wegen der Notwendigkeit der Betreu­ung ihrer min­der­jähri­gen Tochter unter der Bedin­gung frei, sich auf kein­er­lei Weise poli­tisch zu betäti­gen. Nach der Ver­lesung der Anklageschrift stellte RA Meis­ter einen Antrag, diese Aufla­gen nun­mehr aufzuheben. Bei ihrer poli­tis­chen Arbeit han­dele es sich um antifaschis­tis­ches und anti­ras­sis­tis­ches Engage­ment. Dies sei vom Grundge­setz aus­drück­lich geschützt und auch das OLG müsse sich daran hal­ten. Die Aufla­gen stell­ten eine Aufhe­bung ihrer grundge­set­zliche garantierten Grun­drechte dar. In der Ver­fü­gung heißt es, Lat­ife dürfe sich an keiner Ver­anstal­tung beteili­gen, zu der die Ana­tolis­che Föder­a­tion aufriefe. Das würde z.B. bedeuten, daß sie nicht an einer Demo gegen den NSU-?Terror teil­nehmen dürfe, zu der zusam­men mit der Ana­tolis­chen Föder­a­tion viele andere Organ­i­sa­tio­nen aufgerufen hät­ten. Eben­falls dürfe sie sich nicht an Aktio­nen gegen den jüng­sten Mor­dan­schlag vor dem Autonomen Zen­trum durch einen Pegida-?Fanatiker beteili­gen, weil auch dazu die Ana­tolis­che Föder­a­tion aufgerufen habe.

Der vor­sitzende Richter Schreiber erk­lärte daraufhin, daß aus seiner Sicht die Auflage nur für Ver­anstal­tun­gen gelte, die allein oder führend von der Ana­tolis­chen Föder­a­tion durchge­führt wür­den. Ein erster kleiner Erfolg.

Dieser Prozeß geht uns alle an. Wenn die Teil­nahme an antifaschis­tis­chen und anti­ras­sis­tis­chen Aktiv­itäten und das Organ­isieren von linken Konz­erten ver­folgt wird, als sei es ein Schw­erver­brechen, dann ist das ein konkreter Angriff auf die weni­gen Rechte, die uns noch eingeräumt wer­den zum Protestieren.

Kommt zum Prozess. Sol­i­darisiert euch mit unserer türkischen Genossin !

Fort­set­zung ist am

25.6. 10.30 Uhr

Ober­lan­des­gericht Düs­sel­dorf
Kapell­weg 36
40474 Düsseldorf