Der Rechtsanwalt Ahmet Düzgün Yüksel wurde nach § 129 b StGB am Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart vor Gericht gestellt und verurteilt. Drei Jahre und 9 Monate wurde er in Stuttgart Stamheim im Hochsicherheitsgefängnis einer verschärften Isolationshaft (die UN redet auch von weißer Folter) ausgesetzt.
Warum?
Die Verurteilung basiert lediglich auf zwei Behauptungen:
Er habe die Rechtsberatung der türkischen sozialistischen und revolutionären Organisation DHKP-C übernommen.
Er habe in Deutschland Konzerte Demonstrationen und ähnliche legale Veranstaltungen arrangiert, die angeblich den Terrorismus gegen den türkischen Staat unterstützt.
Niemand stellt diesen Unsinn in Frage.Natürlich ist die faschistische Türkei der Terrorist. Wenn sie mit Islamisten das Nachbarland Syrien überfällt:Dort mordet, foltert und vergewaltigt. Die Minderheiten im eigenen Land grausam unterdrückt. Genauso wie den Widerstand im eigenem Land.
Genauso fragwürdig ist die intensive Unterstützung der BRD für den türkischen Staatsterrorismus.
Das Einladungsschreiben zur Prozessbeobachtung welches wir vom Verein für politische Flüchtlinge durch den Solidaritätsausschuß erhielten endet wie folgt.
Wenn Sie diesen einfachen aber wichtigen Fall verfolgen und beistand leisten dann erreichen sie damit zwei Punkte.
Sie unterstützen die Gewährung eines fairen Gerichtsprozesses und somit ein gerechtes Urteil.
Sie unterstützen durch ihre Anwesenheit den Richter eine Entscheidung zu treffen, die nicht irgendeinem Druck ausgesetzt ist.
Und tatsächlich war es die Richterin die den Prozess erst gar nicht führen wollte.
Der Druck kam von der Polizei die anzeigte und eine Staatanwaltschaft die begierig folgte. Einer jungen Staatsanwältin die fanatisch „ein paar goldene Sporen verdienen will. Und dabei weder bereit ist die Menschlichkeit der Rechtsanwältin noch den Vernunftagumenten der Richterin zu folgen.
In Holywoodfilmen würden wir sagen alles furchtbar Stereotyp. Aber heute live im Gerichtsaal in Bielefeld zu sehen. Und es wird noch schräger. In den aktuellen Prozess wird Herrn Yüksel vorgeworfen gegen die Meldeauflagen verstoßen zu haben. Dieser muß er alle zwei Tage nachkommen. Angeblich soll er insgesamt 4 Mal, davon in Jahr 2017 drei und 2018 einmal nicht seiner Meldepflicht nachgekommen sein. Die Staatanwältin spricht da ausschließlich von Taten. Taten sind nach unseren Verständnis Handlungen irgendwelcher Art. Versäumnisse als Taten zu dämonisieren klingt albern sie meint es aber todernst. Aber haben diese Versäumnisse wirklich stattgefunden. Herr Yüksel bestreitet das. Und eine Vielzahl von Indizien geben ihm Recht. Mindestens in einem Fall ist er ganz in der Nähe von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Warum hätte er ausgerechnet an diesem Tag seiner Pflicht nicht nachkommen sollen.
Sein Bewährungshelfer beschreibt Herrn Yüksel als penetrant zuverlässig was Termine angeht. Warum sollte er also wenn es viel schwerwiegender um die Polizei geht weniger penetrant pünktlich sein. Vor allem als Anwalt der weiß was es bedeuten kann wenn Meldeauflagen nicht eingehalten werden. Und ein Staat wie die Türkei geht bekanntermaßen nicht netter mit jenen un die ihre Meldeauflagen nicht einhalten.
Seine Besuche wurden bei der Polizei nicht protokulliert!
Und da könnte nun allgemein gesagt werden :“Im Zweifel für den Angeklagten!“
Sagt man aber nicht.
Herr Yüksel hingegen hat jeden seiner Besuche bei der Polizei protokolliert. Seltsamerweise stimmen diese nicht mit den Angaben der Polizei überein. So wurden manche Tage falsch datiert . Und andere gar nicht angegeben. Das Verhalten der Polizei kann zwei Gründe haben.
Erstens! Nur vor allem bei einem politischen keine Fehler gemacht haben zu wollen.
Zweitens! Sie halten sich wirklich für so gut selbst im Streß keine Fehler zu gehen.
Die Richterin hält das für unwahrscheinlich. Und schlägt der Staatsanwältin erneut die Einstellung des Verfahrens vor. Die Staatsanwältin ist energisch dagegen. sprich von Verstößen die geahndet werden müssen. Die Richterin fragt sinngemäß was sich die Staatsanwaltschaft noch erhofft. Der Angeklagte hat doch seine Tätigkeit (sprich seine politische Identität vfpf ) aufgeben müssen. Und mehr ist gar nicht möglich. Doch die Staatanwältin bleib fanatisch in ihrem Verfolgungswillen und lehnt eine Einstellung ab. Die Rechtsanwältin erklärt dann gehe es aber in die Beweisführung dann müssen Unterschriften Polizisten zugeordnet werden.
Die Richterin sagt bei einigen dieser Unterschriften könnten das schwierig werden.
Die Anwältin sagt auch die Anwesenheit der einzelnen Polizisten wird nachgeprüft werden müssen. Sollte ein Beamter an zwei Tagen nacheinander Dienst getan haben ist einen Verwechslung nun wirklich nicht mehr auszuschließen. Und das hießen „Im Zweifel für den Angeklagten.
Und als ob dass ganze nicht schon filmreif wäre präsentiert die Verteidigerin nun ein Gedächtnisprotokoll von solidarischen Prozessbeobachtern welches eine lautstarke Auseinandersetzung mit dem Leiter des Amtes für Bewährungshilfe dokumentiert. Dieser soll gesagt haben“ wenn du nach Hause kommst hast du die nächste Anzeige bereits im Briefkasten.“
Auf die Frage an die Richterin ob das auch eine Rolle spielen könnte sagte diese nur durchaus.
Es dürfte also sehr interessant werden beim nächsten Prozesstag!