faust-durchs-gitter

Solidarität mit Thomas Meyer-Falk (TMF) in ## Freiburg

10. Mai 2014

Wir bestätigen dankend den Erhalt Eurer o.g. Mitteilung zu den Vorgängen um TMF in der JVA 79104 Freiburg. Die durch Euch hierzu verfasste Protesterklärung, welche uns durch Netzwerk Freiheit/Hamburg Political Prisoners Net übersandt wurde, wird seitens der Iv.I. vollinhaltlich unterstützt und mitgetragen! Desweiteren teilen wir mit, dass wir auch über unseren Verteiler bundesweit zu weiteren Protesten aufrufen werden !!!

Die beklagte Untersagung des Anstaltsleiters der JVA Freiburg, Harald Egerer, im Bezug darauf, dass es TMF untersagt wurde ein seitens des ARD Magazin Kontraste angefragtes Interview zu Haftbedingungen und hier insbesonders zu den Folgen und Auswirkungen der den widerständigen Gefangenen verabreichten ‚Sonderbedingungen‘ wie jahre- und teilweise jahrzehntelange Isolationshaft zu erteilen, stellt u.E. nach einen vorsätzlichen Rechtsbruch des Art. 5 GG (Recht der freien Meinungsäußerung) dar, der tatsächlich nicht hingenommen werden darf. Da davon auszugehen ist. dass es sich bei o.g. Anstaltsleiter E. um einen Leitenden Regierungsdirektor und Volljuristen handelt, ist zu unterstellen, dass ihm sowohl das Grundgesetz als auch die sonstigen gesetzlichen Vorschriften bekannt sein dürften und es sich bzgl. der willkürlichen Untersagung um vorsätzliche Rechtsbeugung und mithin um kriminelles Verhalten und Verwirklichung eines Straftatbestands handelt. Es ist offensichtlich, dass hier seitens der Repressionsmaschinerie wieder einmal mehr versucht wird, einem der wenigen, tatsächlich widerständigen Gefangenen einen ‚Maulkorb‘ anzulegen und um so die mediale Verbreitung krimineller und menschenverachtender Praktiken des deutschen Strafvollzugs- und Verwahrsystems zu verhindern.
Die seitens des o.g. Anstaltsleiters E. perfide konstruierte „rechtfertigende Begründung“ der willkürlichen Versagung eines Interviews, welches angeblich geeignet sei, die ‚Resozialisierung‘ des INF zu gefährden, weil es ihn in seiner unzutreffenden ‚Märtyrer-Haltung‘ unterstützen könne… – ist nicht nur falsch und schein- „heilig“, sondern auch dreist-blöde. Es ist schon bezeichnend für dieses System, derart zu ‚argumentieren‘. TMF wurde aufgrund seiner rechtlich nicht zu beanstandenden Verweigerungshaltung und sonstigem Widerstand viele Jahre lang mit Isolationshaft durch das Strafvollzugssystem gefoltert. Dass es sich bei dieser Haftart um tatsächliche Folter handelt, die auch vielfach sowohl psychische als auch physische Schäden verursacht, ist durch wissenschaftliche Untersuchungen mehr als bewiesen. Nichtsdestotrotz wird sie seitens der Vollzugsbehörden immer noch und immer wieder angewandt. Dies lässt einzig den Schluss zu, dass den diese Praktiken anwendende Vollzugsbehörden das „Wohl“ der Inhaftierten nicht nur völlig egal ist, sondern dass die erwiesenen Folgen solcher Tortur auch beabsichtigt sind. Wenn nun dieser Anstaltsleiter E. von „Resoziali-dings-bums“ fabuliert, – von „schädlichen Folgen“ und „Märtyrer-Haltung“ – so drängt sich die Frage auf, wo denn deren Bemühungen dbzgl. in all den Jahren waren, in denen sie TMF einfach weggesperrt und völlig abisoliert haben. TMF ist bei leibe kein ‚bedauerlicher Einzelfall‘. Wer erinnert sich nicht an z.B. Günther Finneisen und Peter Wegener, die dieses System über 15 Jahre „am Stück“ isoliert haben… ganz offensichtlich aus Rache dafür, dass beide per Geiselnahme derzeit die JVA Celle verließen. Erst als sich die Presse dieser ‚Fälle‘ annahm und selbst anerkannte Strafrechtler und Kriminologen von Folter schrieben, wurde dies (für die beiden) beendet. TMF nimmt beileibe keine – und erst recht keine unzutreffende – Märtyrerhaltung an. Er ist Opfer, der aufgrund seiner Verweigerungshaltung, seiner politischen Gesinnung (aus der er nie einen Hehl machte !) und des Umstandes, dass er die vielfach rechtswidrigen und kriminellen Praktiken des Vollzugssystems veröffentlicht und anprangert, ihn terrorisierenden Vollzugsmaschinerie, welche jedwedes ‚Outing‘ gnadenlos und brutal, und vielfach auch hinterhältig abstraft. Es ist nicht TMF, der sich zum Märtyrer macht, sondern einzig seine Folterer !!! Das was nun Anstaltsleiter E. betreibt ist perfide Verdrehung der bestehenden Fakten und sonstiger Realität.
Gefangene sind nicht verpflichtet, an „Resozialisierung und Vollzugsziel“ mitzuarbeiten. Aus Verweigerungshaltung darf Gefangenen kein Nachteil entstehen. In kürzlich innerhalb einer Rechtsbeschwerde vor dem OLG Hamm durch die Iv.I./Pit Scherzl erstrittenem Beschluss ( III-1 Vollz (Ws) 196/14 vom 28.04.14) wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die „Auseinandersetzung mit dem System“ regelmäßig keine Auswirkungen auf die Geeignetheit eines Gefangenen für z.B. die Verlegung in den offenen Vollzug haben darf und dass diese Voraussetzungen auch grundsätzlich dadurch nicht erschüttert werden, dass sich Betroffene innerhalb der ihnen von Gesetz eingeräumten Abwehrmöglichkeiten des §§ 109 ff StVollzG. (Klagerecht) bedienen.
Fakt ist, dass die Realität in den Knästen eine ganz andere ist. Zwar hat jeder Gefangene das Recht sich gegen Willkür, Schikane, Terror und Folter (u.a.) zu wehren, – aber wehe denen, die es sich „erdreisten“, diese Rechte gegen das System und ihre Peiniger in Anspruch zu nehmen !!! Wer als Gefangener die unzähligen Rechtsbeugungen innerhalb der Knäste beklagt, anzeigt und zudem auch noch öffentlich anprangert, die/der wird dann seitens der staatlichen Terror-Folter- und Rechtsbeugebande auf allen nur erdenklichen Ebenen fertiggemacht. Dies zum einen aus Rache und zum anderen, weil sich derartiges Vorgehen als sehr probates Mittel erwiesen hat, das Gros der Gefangenen einzuschüchtern und von jedweden und auch legalem Widerstand abzuhalten.
Gefangene wie TMF, Christian Vinke, Andreas Krebs, Andre Schmitz oder Pit Scherzl (um hier nur einige zu benennen), die sich durch all das nicht einschüchtern oder sonstwie ‚kirre‘ machen lassen, werden dann und als s.g. warnendes Exempel zur Abschreckung des Gros der Gefangenen besonderer ‚Spezialbehandlung‘ unterzogen. Sie werden (wie TMF) über Jahre und Jahrzehnte hinweg in s.g. Isotrakten abgesondert, wo sie dann völlig allein vor sich hin vegetieren müssen. Und dies mit der unterschwelligen Botschaft an alle anderen Gefangenen: „Könnte auch Dir passieren, wenn Du aufmuckst!!!“ Gefangene, bei denen sie keinen Grund für Isohaft konstruieren können, werden dann auch innerhalb weniger Stunden ohne jede vorherige Ankündigung von Knast zu Knast verlegt, obwohl sie sich außer legaler Inanspruchnahme von angeblich garantierten Grundrechten absolut nichts haben zuschulden kamen lassen. Damit wird bewirkt ,dass widerständige Gefangene ihr gesamtes ’soziales Umfeld‘ verlieren und so als ‚Gefahrenquelle‘ in Bezug auf den „Virus“ Widerstand & Solidarität (erst einmal) nicht mehr agieren können. Gleichzeitig mit solchen „Entsorgungen“ geht im Rahmen anstaltsübergreifendem Korpsgeistes der Terror in Form unzähliger Willkür-und Schikaneakte auch im Nachfolgeknast weiter. Gefangene werden offensichtlich vorsätzlich in den Klage und Beschwerdeweg hineingedrängt, damit dann und aufgrund der Vielzahl der Klagen behauptet werden kann, es läge Renitenz und Querulanz vor. Gleichzeitig bescheinigen willfährige Knastpsychologen und Gutachter solchen Gefangenen dissoziales und/oder narzisstisches Verhalten. So werden widerständige Gefangene dann erst „kaputtgeschrieben“ und zudem auch bei den Gerichten auch als unglaubwürdig diffamiert. Viel zu selten wird der Wahrheitsgehalt solcher Behauptungen hinterfragt, geschweige denn untersucht. Das System deckt sich … durch vielfältige und konsequente Manipulationen und weiteren Rechtsbeugungen.
Natürlich wollen die Vollzugsbehörden den Schein angeblicher Rechtskonformität bzgl. Ihres Handelns um jeden Preis aufrechterhalten. Gefangene, die ’sie‘ nicht mundtot machen können, sind mehr als nur „Dorn in deren Auge“, sondern vielmehr „Balken im Fleisch“. Der in geschönter und sogar vielfach völlig falscher Berichterstattung gepriesene angebliche humane Straf-und Behandlungsvollzug ist Volksverarschung pur. In Deutschland wird das Strafvollzugsgesetz und die ach-so-hehren, aber lediglich nur auf dem Papier stehenden Grundsätze aus Kostengründen und/oder aus purer Faulheit ignoriert. Das wenige, was an tatsächlicher Resozialisierung getan wird, hat reinen Alibicharakter. Sicherlich 90% aller Inhaftierten werden lediglich weggesperrt und verwahrt. Als hiervon Betroffener könnte man fast glauben, dass Rückfall richtiggehend vorprogrammiert wird. Der s.g. „Wiedereintritt“ in die Gesellschaft …. der dann nach oftmals jahrelanger und brachialer Ausbeutung der Arbeitskraft Gefangener zu Sklavenlohn erfolgt, ist nichts anderes als der (in diesem Fall symbolisch gemeinte) ‚Tritt‘ in den Arsch der Gefangenen, wenn sie am Entlassungstag die Institution Knast ohne jede Entlassungsvorbereitung in die vielfache Obdachlosigkeit verlassen. „Resozialisierung“…..pur !!!!
Wer – wie TMF – all dies in zudem öffentlicher Form beschreibt, ist Feind des Vollzugssystems, den ruhig zu stellen und unglaubwürdig zu machen, oberstes ‚Vollzugsziel‘ dieser Herrschaften ist. Früher, – als es den widerständigen Gefangenen noch nicht möglich war, über das Internet breitere Bevölkerungsschichten zu erreichen, haben sich die Vollzugsbehörden noch damit be- und vergnügt, sich wehrende Gefangene dahingehend zur „Ordnung“ zu „erziehen“, indem sie sie zusammenprügelte und -trat. Auch sind derzeit hie und da auch Gefangene von Vollzugsbediensteten totgeschlagen worden(JVA Mannheim). Heute gehen sie anders vor, – heute kriminalisieren sie solche Gefangene und diffamieren sie als vermeintliche Lügner oder psychisch Gestörte.
TMF hat sich – aus welchen Gründen auch immer – auf dieses kriminell agierende verfuckt verheuchelte System nicht eingelassen – und dies – als Kenner der Materie – wohlwissend, womit er dann zu rechnen hat und was ihm dann blüht.

Echt Widerständige von seiner ‚Sorte‘ findet man unter den über 60.000 Inhaftierten der Bundesrepublik Deutschland keine 100 weitere. Wenngleich es auch einige persönliche Differenzen zwischen Iv.I. und ihm aufgrund damaliger Vorgehens- und Verhaltensweisen gibt,- so ändert dies nichts daran, dass wir ihn zumindest als überaus versierten, engagierten Anti-Knast-Kämpfer schätzen und ihm dafür uneingeschränkt unseren Respekt zollen.
Das von Euch nunmehr angedachte E-Mail Bombing an die JVA Freiburg und an das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg halten wir für vergeudete Zeit und Mühe. Natürlich ist jede Gegenwehr gut und zu begrüßen,- allerdings sollte es sich hierbei nicht um ’sinnlos‘ vergeudete „Munition“ handeln. Alles was dort an Protestemails eingeht, wandert vielleicht nicht ungelesen, aber ganz sicherlich im nächstgelegenen Schredder ohne etwas bewirkt zu haben. Es nutzt nie etwas, sich bei genau denen zu beschweren, die die Verursacher/Initiatoren des ganzen Übels sind. Die lachen darüber und machen dreist unvermindert weiter. Ohne hier und jetzt die „Klugscheißer“ ’spielen‘ zu wollen, sind wir der Ansicht, dass andere – wenngleich auch ein klein wenig arbeitsintensivere – Vorgehensweise(n) viel viel effizienter wären. Wir wollen ja nicht „nur“ protestieren, sondern gleichzeitig auch etwas bewegen und verändern. Man kann dieses System sehr wohl und sehr gut mit seinen ureigensten Waffen (den Gesetzen und Vorschriften) schlagen und es mit der ‚Scheiße‘, die es permanent produziert, richtiggehend ersticken. Wer dieses System kennt, die/der weiß auch, dass sie öffentliches Outing und zusätzliche Arbeit hassen …. wie Teufel das Weihwasser. 🙂
Wie wäre es z.B. mit Hunderten (oder Tausenden) Strafanzeigen gegen den Anstaltsleiter der JVA Freiburg bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Freiburg, Kaiser-Josef-Str. 259, 79104 Freiburg wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung im Amt (siehe Blatt 1 dieser Erklärung). Und dies verbunden mit den Anträgen, dass ihr beantragt, dass Euch das jeweilige Aktenzeichen zum Vorgang übersandt wird und dass Ihr im Falle einer Verfahrenseinstellung auf rechtsmittelfähigen, schriftlichen Bescheid nicht verzichtet.
Ebenso angebracht sind schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Anstaltsleiter bei dessen Dienstherren, dem Justizministerium des Landes Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart mit der man/frau auch s.g. schriftlichen, rechtmittelfähigen Bescheid beantragt.
Weitere Stelle für Protest und Beschwerde ist auch der Petitionsausschuss im Landtag Baden-Württemberg. Konrad-Adenauer-Str.3, 70173 Stuttgart.
Ebenfalls wichtige Adresse für offiziellen Protest ist die Klage bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Freiburg, Salzstr. 17, 79098 Freiburg. Frau/Man muss bei dieser Stelle nur bedenken, dass bei solch einer Klage wegen Verweigerung der Interviewerlaubnis gegen die JVA Freiburg das „Pferd“ von „hinten herum“ aufgesattelt werden muss. Klageberechtigt sind nämlich nur diejenigen Bürger, die durch eine Maßnahme des Vollzugs persönlich betroffen sind. Man/frau muss dahingehend argumentieren, dass Euch durch die Verweigerung des Interviews letztendlich Informationen in rechtswidriger Weise vorenthalten werden …. womit Ihr automatisch unmittelbar zu Betroffenen werdet. Denn schließlich habt Ihr ja lt. Grundgesetz einen Anspruch darauf, Euch aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu können. Und dies wird durch Verweigerung der JVA verhindert. 🙂
All dies wären Aktionen, die nicht ’sinnlos‘ verpuffen würden. Die staatlichen Stellen sind von Gesetzes wegen verpflichtet, Euch zu bescheiden – was für die mit (je nach Menge der Eingaben und Klagen) mit einem immensen Aufwand verbunden ist, – und darauf wollt Dir doch sicherlich nicht verzichten, – oder? Fakt ist, dass sie jeden einzelnen Vorgang bearbeiten und bescheiden müssen und sicher ist dann, dass das rechtswidrige Vorgehen dieses Anstaltsleiters nicht mal so eben „unter den Teppich“ gekehrt und gedeckt werden und in einem Papierschredder entsorgt wird. 🙂 All dies wären für Jede(n) von uns nur 4 kleine Briefe die schnell geschrieben wären und die nicht mehr wie 2,40 Euro kosten würden. Jede noch so kleine Demo würde viel mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wer es auf sicher machen will, sollte diese Eingaben per Einwurf-Einschreiben absenden. (Kostet dann aber 2,40 Euro pro Brief) Aber dann können sie nicht behaupten, Eure Klagen nicht erhalten zu haben. Auch das könnt häufig vor! Zu beachten gibt es bzgl. einer Klage beim LG Freiburg letztendlich dann nur noch, dass frau/man beantragt, dass gerichtlich festgestellt werden möge, dass das beklagte Verhalten der Vollzugsbehörde rechtswidrig ist.
Wem das Schreiben zu viel ist…. kann sich natürlich auch andere und möglichst öffentliche Protestformen überlegen. Laut…bunt…. und warm…. geht immer! Da sind Eurer Fantasie keinerlei Grenzen gesetzt.
Wichtig ist, dass den mit Strafvollzug befassten Stellen nachhaltig klargemacht wird, dass Gefangene weder allein, noch wehr- und hilflos sind und dass denen auf die Finger geschaut wird. Allein das kann viel bewirken – auch bei Gefangenen in den Knästen! (…)
Und am allerwichtigsten ist es, sich bei angedachten Protesten bitte nicht „auf die anderen“ zu verlassen und darauf, dass „die“ es schon richten werden. So denken leider viel zu viele … und es geschieht trotz guten Willens dann aber leider (fast) nichts.
Wehren wir uns nicht, so wird dieses System uns peu-a-peu immer mehr einengen und unterjochen !!!

Fünf Finger … sind eine Faust !!!!
Iv.I.