Spanien: Juristische Neuigkeiten seit dem letzten öffentlichen Kommuniqué über Gabriel Pombo da Silva

10.02.2022

Mit diesem Kommuniqué wollen wir über die aktuelle juristische Situation informieren, die weiterhin die Freilassung unseres anarchistischen Gefährten verhindert, obwohl zwei Jahre seit seiner (illegalen) Verhaftung vergangen sind. Der Wille der Henker in Roben, Gabriel weiterhin zu entführen, ist offensichtlich. Mit allen Mitteln, die ihnen ihre (fast) unbegrenzten Befugnisse erlauben, missbrauchen sie diese und demonstrieren damit ihren Willen, die Zeit weiterhin zu einer Waffe zu machen.

Die Traurigkeit der juristischen Botschaft (die wir auf eine synthetische und kalte Art und Weise verwenden) wird zur Stärke, wenn man weiß, dass unser Gefährte trotz dieser Situation und trotz der diskriminierenden Behandlung, die er seit Monaten erdulden muss, nachdem er den „Impfstoff“ gegen Covid abgelehnt hat (er darf kein Besuch angesicht zu angesicht besucht werden und kann nur telefonisch im Sprechzimmer besucht werden), bei guter Gesundheit und guter Laune ist. Wie immer verbringt er seine Zeit mit dem Lesen von Büchern, dem Empfangen und Schreiben von Briefen, dem Übersetzen und der körperlichen Ertüchtigung sowie mit Projekten der Freiheit, die hoffentlich so bald wie möglich verwirklicht werden. Die Überwachung der Kommunikation wurde rückwirkend aufgehoben (vor dem letzten Sommer hatte das Landgericht mit einem rechtskräftigen Urteil die „Ungefährlichkeit des Gefangenen“ festgestellt). Daraufhin rächte sich das Gefängnis, indem es die zweite Genehmigung wegen „Zugehörigkeit zu bewaffneten Banden“ verweigerte ,der Einspruch wurde mit der Ausrede abgelehnt, dass das „Datum der Erfüllung in weiter Ferne“ liege – November 2030 -, ohne auf die ungerechtfertigte und falsche Anschuldigung der „bewaffneten Banden“ einzugehen… man beachte den Plural! Bis zur Änderung dieser Frist ist es nicht möglich, eine weitere Genehmigung zu beantragen – die Antwort des Obersten Gerichtshofs bezüglich der Möglichkeit einer Neufassung auf 20 Jahre hätte im letzten Herbst eintreffen sollen, aber der für die Bearbeitung der Berufung zuständige Anwalt hat sie nicht bearbeitet, so dass wir 6 Monate verloren haben (Juristische Kloaken des Staates, Teil 1). Dasselbe Gericht hat die Berufung wieder zugelassen, und wir müssen noch mindestens 5 oder 6 Monate warten.

– In all diesen Monaten hat die Richterin Alcázar Navarro vom Gericht Nr. 2 in Girona nie auf die Anfrage geantwortet, welches Strafgesetzbuch auf Gabriel angewandt wird, obwohl nachgewiesen ist, dass das Strafgesetzbuch von 1973 auf ihn angewandt wird (sonst wäre er nicht verurteilt worden). Ende September übergab die Richterin Navarro ihre Arbeit an die Richterin Fontana Rodríguez De Acuña, die, indem sie dieselbe Linie wie ihre Kollegin verfolgte (und die Zeit hinauszögerte, da sie wusste, dass wir im Recht sind), uns zwang, eine Beschwerde beim Generalrat der Justiz einzureichen, der sie schließlich akzeptierte und das Gericht von Girona veranlasste, uns zu antworten. Die besagte Richterin wies den Vorwurf der „ungebührlichen Verzögerung“ und des „gerichtlichen Missbrauchs“ zurück, da „es sich um ein sehr beschäftigtes Gericht handelt“ und „Herrn Pombo kein Schaden entstanden ist“. Diese Antwort legitimierte uns, den Obersten Gerichtshof anzurufen und damit eines unserer Ziele zu erreichen: dem Gericht Nr. 2 von Girona ein für alle Mal die Entscheidungsbefugnis zu entziehen. Wir müssen 4/6 Monate warten, bis der Oberste Gerichtshof eine endgültige Entscheidung über das auf Gabriel angewandte Strafgesetzbuch trifft.

– Wir warten immer noch darauf, dass sie alle verbleibenden Strafen anerkennen, die unser Gefährte noch verbüßen muss, um freigelassen zu werden. In Erwartung des Tages, an dem endlich schwarz auf weiß zu lesen ist, dass es sich um das Strafgesetzbuch von 1973 handelt, sind wir vorgegangen und haben den Richter der Strafvollzugsüberwachung von Leon um einen Teil der entsprechenden Unterlagen gebeten… als Antwort erhielten wir die „falschen“ Unterlagen bezüglich der bereits im letzten Jahr anerkannten Umschuldungen. Durch diesen „Schreibfehler“ (juristische Abwasserkanäle des Staates, Teil 2) wird noch mehr Zeit verschwendet.

– Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unseren Antrag auf Anerkennung der Verletzung von Menschenrechten abgelehnt (kein Wunder).

– den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, den wir bereits angerufen haben, um die Rechtswidrigkeit des 2019 ausgestellten Europäischen Haftbefehls zu rügen (Rechtswidrigkeit wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Spezialität, einen der Grundpfeiler des europäischen Rechts, aufgrund dessen Gabriel nicht hätte verhaftet werden können).

Gabriel sendet eine starke Umarmung voller Kohärenz und Entschlossenheit an alle würdigen Kämpfer der Welt.

Gefährte du bist nicht allein!
Freiheit für Gabriel!
Freiheit für alle!
Lang lebe die Anarchie!

Um Gabriel zu schreiben (er sprich auch Deutsch):

C.P. de Mansilla de las Mulas
Paraje Villahierro, s/n
24210 Mansilla de las Mulas
León, España-Spanien.

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