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Stellungnahme Hatime A. am 08.03.2019

Am vierten Verhandlungstag bat die Zweitangeklagte das Gericht darum ein paar Worte zu äußern, sie habe ein Dokument vorbereitet mit Gerichtsurteilen aus der Türkei und einer persönlichen Stellungnahme.

Nach einer 10-minütigen Unterbrechung indem sich die Beschuldigte mit ihrem Verteidiger beraten konnte, verlas dieser dann die zweiseitige Stellungnahme seiner Mandantin, die wir hier auszugsweise veröffentlichen.

Die Zweitangeklagte Hatime A. / CC BY-NC prozess.report
Werte Frau Vorsitzende, werte Schöffen,

Ich hätte mir gewünscht, dass es andere Bedingungen gegeben hätte, um mich erklären zu können. Ich beantrage hiermit, dass die beigefügten Dokumente von Ihnen geprüft und berücksichtigt werden. Ich bin überzeugt, dass auch diese Fakten für die Beurteilung entscheidend sein können.

Es wurden im Zuge des Verfahrens Fotos bewaffneter Aktivisten auf dem Cover der Zeitschrift Yürüyüş, sowie die Legalität der Zeitschrift thematisiert. In der Anklageschrift wird die Zeitschrift als Publikation angeführt, die Gewalt verherrlicht und dafür wirbt. In der Türkei wird die Zeitschrift Yürüyüş wöchentlich publiziert, es gibt hunderte Ausgaben dieser Zeitschrift. Jede Woche werden darin Themen aufgegriffen, die in der Türkei an der Tagesordnung stehen; Es wird darin über Arbeiter(innen), Beamt_innen, Student_innen, Akademiker_innen, Gesundheitspersonal, Migrant_innen, Arbeitslose, Türk_innen, Kurd_innen, Sunnit_innen, Alevit_innen, also über Themen, die die Rechte aller in der Türkei lebenden Bevölkerungsschichten betreffen, berichtet. Es wird von Bergarbeitern, die in Soma ums Leben kamen, bis hin zum tragischen Tod des irakischen Babys Aylan, dass in der Ägais tot an den Strand gespült wurde, von Arbeiterstreiks bis hin zu Studentenaktionen über diverse Themen geschrieben.

Es werden unzählige Themen angesprochen, die für die Öffentlichkeit in der Türkei relevant sind und die großteils in regierungsnahen Medien keinen Platz finden. Es werden darin Tagesgeschehen aus einer linken, kritischen Perspektive behandelt und zur Diskussion gestellt. Es wird damit versucht, die Menschen in der Türkei einer anderen Ansichtsweise, als die der vorherrschenden nahezubringen. Es handelt sich um eine sozialistische Zeitschrift, eine in der Türkei legale sozialistische Zeitschrift. Da diese Zeitschrift oppositionell ist, wurde und wird sie wie andere linke Publikationen oftmals Polizeiangriffen ausgesetzt. Selbst in der Türkei wurde bisher kein Gerichtsurteil gefällt, in dem Journalisten oder Verfasser aufgrund ihrer Aktivität bei der Zeitschrift wegen „terroristischer Propaganda“ oder „Mitgliedschaft“ verurteilt wurden.

Dass die Staatsanwaltschaft in diesem Prozess mit derartigem Nachdruck versucht, einen solchen Zusammenhang herzustellen und uns darzustellen, als ob wir etwas illegales getan hätten, lässt anmerken, dass hier nicht objektiv und nach demokratischem Prinzip geurteilt wird.

In dem Prozess wurde bislang kein Beweis für eine verübte Straftat vorgelegt.

(…)

„Halk Cephesi“ (übersetzt: Volksfront) ist nicht illegal. Die Halk Cephesi ist eine legale und legitime Organisation aus unterschiedlichen Volksgruppierungen und Berufsschichten mit einem breiten sozialen Spektrum. Die Halk Cephesi führt einen demokratischen Kampf für Rechte und Freiheiten zusammen mit Arbeiter_innen, Beamt_innen, Akademiker_innen und Menschen mit unterschiedlichen Glaubensrichtungen und Nationalitäten. Es gibt Gerichtsurteile in der Türkei gegen Personen, die ein Transparent oder Plakat der Halk Cephesi trugen, die mit einem Freispruch endeten. Ich möchte diese als Beispiel beilegen. Staatsanwälte in der Türkei haben solche Proteste im Rahmen der Meinungsfreiheit beurteilt.

Es gibt bei 1. Mai-Demonstrationen in der Türkei tausende Menschen, die hinter einem Transparent der Halk Cephesi marschieren. Es gibt Personen, die sich an einer breiten Organisierung, wie der Volksfront beteiligen und später andere Methoden des Kampfes entwickelten. Es ist möglich, dass Safak Yayla, Bahtiyar Dogruyol auch in der Halk Cephesi aktiv waren. Und, dass diese Personen später bewaffnet eine Geiselnahme durchgeführt haben ändert nichts daran, dass aus einer breiten Plattform heraus auch Personen hervortreten, die andere Kampfformen annehmen.

Die Halk Cephesi ist zum Beispiel gegen Drogen, sie kämpft dagegen. Sie kann unter der Parole „Nein zu Drogen“ eine breite Masse ansprechen. Es gibt Personen, die Demonstrationen gegen Drogen organisieren und Plakate anbringen. Gleichzeitig gibt es aber auch Menschen, die sich gegen Drogen stellen und Personen, die in den Straßen und vor Schulen Drogen verkaufen mit Gewalt begegneten. Nicht alle, die gegen Drogen sind, setzen die gleichen Mittel dagegen ein.

In der Türkei gibt es Familien, die sich für ihre im Arrest verschwundenen oder ermordeten Kinder im Widerstand befinden, die Sitzaktionen abhalten. Es werden Aktionen unter dem Motto „Nein zum Verschwinden lassen in Polizeihaft“ durchgeführt. In der Türkei gab es auch einige Organisationen, die mit Waffengewalt unter der gleichen Parole Protestaktionen gegen das Verschwinden lassen von Menschen durchführten. Müssen deshalb alte Mütter, die Woche für Woche massiver Polizeigewalt ausgesetzt werden und zu Boden gerissen werden, weil sie nach dem Schicksal ihrer Kinder fragen, als Mitglied einer bewaffneten Organisation beschuldigt werden?

(…)

Es wird sogar in der Anklageschrift angeführt, dass ich engen Freunden Geld geschickt habe. Warum wird dann nicht festgestellt wem und warum ich dieser Person Geld geschickt habe? Wenn es bereits eine Straftat geworden ist, jemandem Geld zu schicken, dann sollte wenigstens nachgefragt werden, weshalb, wem und warum?

Ich werde mit abstrakten allgemeinen Behauptungen als Straftäterin bezeichnet. Ich und andere meiner Freunde in diesem Prozess leben bereits 20-30 Jahre in Österreich. Wir haben einen Großteil unseres Lebens hier verbracht. Es gibt hier Menschen, Nachbarn, mit denen wir sowohl politisch gearbeitet, als auch soziale Kontakte hatten. In diesen 20-30 Jahren haben wir tausende Menschen unterschiedlicher Herkunft und Überzeugungen kennengelernt, mit ihnen den Alltag verbracht. Wenn wir „Terroristen“ sind, dann sind wir es bestimmt nicht in einer Nacht geworden. Die Menschen, die uns seit Jahren kennen, unsere politische und sozialen Aktivitäten kennen, wissen natürlich, dass wir niemandem Schaden zufügen. Ich beantrage hiermit, dass die im Rahmen der oben angeführten Themen beigelegten Dokumente geprüft und im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden.
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