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Täter ohne Tatvorwurf

Elbchaussee-Prozess: Staatsanwaltschaft verlangt mehrjährige Haftstrafen. Verteidigung spricht von »wahnsinnigen Strafforderungen«

Von Kristian Stemmler
Dabeisein ist alles. Das olympische Motto gilt allerdings nicht für die fünf Angeklagten im sogenannten Elbchaussee-Prozess vor dem Hamburger Landgericht. Für das bloße Mitlaufen in einem Aufzug, aus dem heraus am ersten Tag des G-20-Gipfels in Hamburg im Juli 2017 Straftaten verübt wurden, drohen ihnen Gefängnisstrafen (siehe jW vom 18.6.2020). In dem Verfahren, das nach eineinhalb Jahren dem Ende entgegengeht, hat Staatsanwalt Tim Paschkowski am Montag nachmittag die fünf als »Mittäter« eingestuft, obwohl ihnen mit Ausnahme eines Angeklagten keine konkreten Taten vorgeworfen werden, und vergleichsweise hohe Haftstrafen gefordert. Die Verteidigung, deren Plädoyers am Dienstag begannen, wies die Darstellung und Forderung der Staatsanwaltschaft klar zurück.

Im »Elbchaussee-Verfahren« geht es seit Dezember 2018 um Ausschreitungen in Altona am Morgen des 7. Juli 2017. Etwa 200 schwarz Vermummte zogen damals ungehindert über die Elbchaussee und durch die Einkaufsmeile Große Bergstraße, zündeten Autos an und warfen Schaufensterscheiben ein. Angeklagt sind fünf junge Männer, vier Deutsche aus dem Rhein-Main-Gebiet und der Franzose Loic S. Ihm werden als einzigem konkrete Taten vorgeworfen: der Wurf eines Böllers in den Eingang einer Bank und am Abend des 7. Juli im Schanzenviertel Stein- und Flaschenwürfe auf Polizeibeamte.

Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einem »entfesselten Gewaltausbruch«. Es sei offensichtlich, dass es sich nicht um eine unter dem Schutz des Versammlungsrechts stehende Demonstration gehandelt habe. Auf knapp zwei Kilometern seien bei rund 60 Wohngebäuden und Geschäften Zerstörungen angerichtet und mindestens 19 Pkw angezündet worden. Wortreich bemühte Paschkowski sich, das Geschehen als eine »vorbereitete Aktion« und »klandestine Verabredung« darzustellen, die »logistisch vorbereitet« und »choreographiert« gewesen sei. Nach seiner Überzeugung seien alle Teilnehmer in die Pläne eingeweiht gewesen.

Obwohl vier der Angeklagten keine konkreten Taten vorgeworfen würden, seien ihnen sämtliche Straftaten, die aus dem Aufzug heraus begangen wurden, zuzurechnen. Sie hätten einen »maßgeblichen und unerlässlichen Beitrag zum Gelingen der Tat« geleistet und seien darum als »Mittäter« anzusehen, sagte der Staatsanwalt. Nur durch den »Schutz der Gruppe« hätten die Randalierer erfolgreich sein können. Für zwei der vier forderte Paschkowski je drei Jahre Haft, für die beiden anderen, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, je zwei Jahre und sechs Monate. Für Loic S. forderte er vier Jahre und neun Monate Haft.

Von »wahnsinnigen Strafforderungen« sprach Anwältin Undine Weyers am Dienstag im ersten Plädoyer der Verteidigung. Paschkowski habe »einfach mal Zahlen rausgeknallt, um politisch Stimmung zu erzeugen«. Weyers vertritt gemeinsam mit ihrem Kollegen Lukas Theune den Franzosen; jedem Angeklagten sind zwei Verteidiger beigeordnet. Die Anwältin erklärte, es gebe »keinerlei Beweis« dafür, dass es sich um eine durchgeplante Aktion gehandelt habe. Dieses Bild sei aber »politisch gewollt« und von Anfang an von den Ermittlungsbehörden »gepusht« worden.

Weyers forderte, eine eventuelle Haftstrafe für Loic S. zur Bewährung auszusetzen und nicht über ein Strafmaß von drei Jahren hinauszugehen. Sie wies darauf hin, dass ein Zitat aus einer Erklärung, die ihr Mandant in der vergangenen Woche auf Französisch verlesen hatte, in mehreren Medien nicht korrekt wiedergeben worden sei. Für die Flaschenwürfe auf die Polizisten wolle er sich nicht entschuldigen, höchstens dafür, dass er nicht getroffen habe, habe es geheißen. Dies habe Loic S. aber nicht gesagt. Theune bestritt in seinem Plädoyer, dass der Franzose für den ihm vorgeworfenen Böllerwurf in Altona verantwortlich sei. Das Foto, auf dem er angeblich zu erkennen sei, lasse eine Identifizierung gar nicht zu, wie eine Gutachterin in dem Prozess eindeutig bekundet habe. Der Anwalt kritisierte, Loic S. habe der Sonderkommission »Schwarzer Block« offenbar als »Testkaninchen« für die dort eingesetzte Gesichtserkennungssoftware gedient. Dies sei ein »typisches Beispiel für das Agieren der Soko«. Wenn man damit rechnen müsse, schon bei einer S-Bahn-Fahrt in das Raster der Ermittler zu geraten, führe das in eine »Big-Brother- und 1984-Welt«, so Theune.

junge Welt 24.6.2020